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Vorlage - 2012/021  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2012 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnng und der Zentralen Vergabestelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
21.02.2012 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten T4 bis T6 und 133 bis 141), Bau- und Raumordnung (Seiten T4 bis T6 und 142 bis 153) und der Zentralen V

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten T4 bis T6 und 133 bis 141), Bau- und Raumordnung (Seiten T4 bis T6 und 142 bis 153) und der Zentralen Vergabestelle (Seiten T4 bis T6 und 154 bis 155), zuzustimmen.

 

 

 

Doppischer Produkthaushalt

Doppischer Produkthaushalt

 

Zum Haushaltjahr 2012 erfolgt eine veränderte Darstellung der Beratungsunterlagen.

 

Aus den Produktbeschreibungen ist neben allgemeinen Angaben zu entnehmen, ob und ggf. welcher Handlungsschwerpunkt durch das Produkt betroffen ist. Es ist eine Konkretisierung der vorhandenen Ziele vorgenommen worden. Auch wird nunmehr der mit dem Produkt verbundene Personaleinsatz aufgeführt. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten neben den Daten des Vorjahres und des Planjahres auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das 1. Finanzplanungsjahr 2013. Die Finanzplanjahre 2014 und 2015 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Zusätzliche Erläuterungen:

Produkt 54201 Kreisstraßenunterhaltung (Seite 133 bis 135):

Der Ansatz 2012 für den Sachaufwand wurde unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage um rd. 70.000 € reduziert. Hier werden vorrangig Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen, Brücken und Radwegen finanziert. Aufgrund der Entwicklung an den Ölmärkten weiter gestiegenen Preisniveaus für die wichtigsten Straßenbaustoffe Bitumen und Asphalt, wird eine spürbare Verringerung von Fahrbahndecken verbessernden Maßnahmen, mit der Folge einer Verschlechterung des allgemeinen Straßenzustands, hinzunehmen sein.

 

Budget Bauordnung, Raumordnung (Seite 142 bis 153):

Transferleistungen, die der FD 26 für einige seiner Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises vom Land Niedersachsen erhält, werden nicht im Budget des FD 26 veranschlagt.

Die Baugebührenordnung deckt die Kosten einer Bauaufsichtsbehörde nicht zu 100%. Es gibt auch Aufgaben per Gesetz, für die es keine Gebührentatbestände gibt. Das Problem ist dem kommunalen Spitzenverband NLT bekannt. Trotzdem ist die Gebühr pro Genehmigung von 440 € in 2005 auf 975 € pro Genehmigung in 2011 gestiegen. Der Anteil großer Genehmigungen mit hohem Gebührenaufkommen und hohem Genehmigungsschwieriggrad hat erheblich zugenommen. Der Brandschutz hat in seiner Bedeutung im Genehmigungsverfahren erheblich zugenommen. Brandschutzgutachten sind heute eher die Regel als die Ausnahme.

Im Denkmalbereich kann die Reduzierung der Transferaufwendung von 30.000 € auf 10.000 € zu Einschnitten bei den Baudenkmalbesitzern führen und kann somit u.a. Arbeitsmarkteffekte schmälern. Ein Euro Denkmalförderung führte i.d.R. zu fast 8 € Investitionen. Es bleibt abzuwarten, ob Denkmalbesitzer auch ohne Förderung des Landkreises Peine in den Erhalt ihrer Baudenkmäler investieren.