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Vorlage - 2007/044  

Betreff: Namensgebung für die Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung in Ilsede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
10.05.2007 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Schule führt ab dem Schuljahr 2007/2008 den Namen

Die Schule führt ab dem Schuljahr 2007/2008 den Namen

 

„Ilseder Hütte Schule“

Zusatz: Förderzentrum für emotionale und soziale Entwicklung.

 

 


Mit Schreiben vom 11.04.2007, hier eingegangen am 19.04.2007, hat die Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung beantragt, der Förderschule einen Namen zu geben.

 

Die Auswahl des Namens „Ilseder Hütte Schule“ Zusatz: Förderzentrum für emotionale und soziale Entwicklung, ist in Abstimmung mit den Eltern und Schülern der Förderschule sowie mit der Gesamtkonferenz vom 23.01.2007 erfolgt. Die Schulleiterin weist darauf hin, dass die Entscheidung der Gesamtkonferenz einstimmig erfolgt ist.

 

In ihrem Antrag führt die Schule unter anderem aus, dass die Bezeichnung „Förderschule“ in den Bereich der amtlichen Schulbezeichnung fällt und damit jegliche Individualität entbehrt. Individuelle Kennzeichen sind aber eine Grundvoraussetzung, um sich mit einer Sache identifizieren zu können. Außerdem betrachten viele Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern den Begriff „Förderschule“ als Diskriminierung. In den Zeugnissen einer Förderschule ES soll die Schulbezeichnung sogar vermieden werden.

 

Um diesen Gedanken und den daraus resultierenden Wünschen Rechnung zu tragen, hat die Schule nach einem längeren Findungsprozess die Entscheidung für den neuen Schulnamen getroffen. Der Name „Ilseder Hütte Schule“ hat sich aus dem Standort der Schule ergeben. Dieser Name soll für die Schule eine besondere Bedeutung haben, zumal sie selbst in einem Industriegebäude untergebracht ist.

 

Gemäß § 107 NSchG kann der Schulträger im Einvernehmen mit den Schulen, diesen einen Namen geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.

 

Der Wunsch der Schule, den Namen „Ilseder Hütte Schule“ zu verwenden, ist rechtlich nicht zu beanstanden, so dass dem Kreisausschuss empfohlen wird, dem Wunsch der Schule zuzustimmen.