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Vorlage - 2012/024  

Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesautobahn 2 (BAB 2)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
13.02.2012 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Die Bundesautobahn 2 (BAB 2) ist seit Jahren eine der gefährlichsten Fernstraßen im Bundesgebiet

Die Bundesautobahn 2 (BAB 2) ist seit Jahren eine der gefährlichsten Fernstraßen im Bundesgebiet. Unter den zahlreichen tragischen Ereignissen, die sich nahezu täglich auf dieser zentralen Verkehrsverbindung ereignen, ragt insbesondere der 19. Juli 2009, als im Autobahnabschnitt Peine 259 Autos zusammenstießen, heraus. Nur der Umstand, dass an diesem Sonntag das Lkw-Fahrverbot herrschte, hat verhindert, dass neben den 62 Verletzten zahlreiche Todesopfer zu beklagen waren.

 

Der Landkreis Peine hat sich bereits im Jahre 2006, also relativ frühzeitig, der besonderen Problematik auf dieser Fernstrecke angenommen. Die danach eingeleiteten Initiativen haben dazu geführt, dass in Zusammenarbeit zwischen dem Autobahnpolizeikommissariat Braunschweig sowie den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt und Peine mobile Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen auf der BAB 2 durchgeführt werden. Allerdings ist die Autobahnpolizei bei ihren Messungen auf die Wetterentwicklung und die übrigen Einsatzplanungen im Polizeigefüge angewiesen. Dadurch konnte der Messaufwand dem objektiven Gefahrenpotenzial auf der Fernstrecke nicht gerecht werden.

 

Aus diesem Grund hat der Landkreis Peine umgehend die Genehmigung zur Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage beim Land Niedersachsen beantragt. Diese Initiative wurde durch eine einstimmige Resolution des Kreistages am 10.03.2010 unterstützt. Nicht zuletzt dank dieser Aktivitäten ist es den niedersächsischen Kommunen seit Oktober 2010 möglich, stationäre Messanlagen an den Autobahnen zu betreiben. Die Änderung der Erlasslage wurde seinerzeit gemeinsam vom Niedersächsischen Innenminister und vom Niedersächsischen Wirtschaftsminister getragen. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe für den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig hat der Landkreis Peine im kommunalen Verbund mit den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt die Federführung wahrgenommen. Hierzu wurde zwischen den beteiligten Kommunen bereits frühzeitig eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Die praktischen Umsetzungsarbeiten wurden seit Herbst 2010 in zwei Gremien; und zwar auf überregionaler Ebene mit der Polizeidirektion und den betroffenen Kommunen sowie für die Verwaltung des Landkreises Peine in einer aus den betroffenen Fachdiensten gebildeten Projektgruppe durchgeführt. Da für ein Projekt dieser Größenordnung im gesamten Bundesgebiet keinerlei Fachkompetenz abgerufen werden konnte, musste das Konzept durch eigenes Personal realisiert werden. Das hat zur Folge, dass hier ein bundesweit nahezu einmaliges Spezialwissen vorgehalten wird. Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet, zuletzt die Stadt Leverkusen, haben in diesem Zusammenhang bereits um fachliche Unterstützung gebeten.

Nachdem das nach der Erlasslage erforderliche Einvernehmen mit der Polizeidirektion Braunschweig hergestellt war, mussten Verhandlungen mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau als zuständigem Träger der Straßenbaulast geführt werden. Neben zahlreichen anderen Vertragsinhalten war es dabei wichtig, die Standorte der Messanlagen festzulegen. Hierbei spielten Faktoren, wie die Anbindung an die Wechselverkehrszeichenanlagen, die Energieversorgung und die örtliche Topographie eine besondere Rolle. Das wesentlich vom Landkreis Peine beeinflusste Vertragswerk wurde von allen Hauptverwaltungsbeamten unterschrieben. Einen grundlegenden Klärungsbedarf warf auch die Frage nach dem Standort des zentralen Servers, dem per Funkübertragung die Daten aller Messstationen zugehen, auf. Das von der Polizeidirektion Braunschweig zunächst favorisierte Modell einer Unterbringung der Anlage auf dem eigenen Gelände war aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu realisieren. Die allen technischen Anforderungen entsprechende Unterbringung bei einem privaten Anbieter hätte jedoch erhebliche Kosten nach sich gezogen und auf Grund der vorgegebenen Vertragsgestaltung auch wenig Flexibilität ermöglicht. Angesichts dieser relativ komplexen Problemlage wurde in der überregionalen Arbeitsgruppe beschlossen, den Zentralserver im Gebäude des Landkreises Peine zu stationieren und die damit verbundenen Service- und Wartungsarbeiten dem Fachdienst EDV zu übertragen. Neben einer erheblichen Kostenersparnis haben sich die Kommunen dadurch ein wesentliches Gestaltungsrecht an einer entscheidenden Prozesseinheit gesichert. Natürlich müssen die anderen Kommunen für diese besondere Serviceleistung kostendeckende Gebühren entrichten.

Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen wird auf dem europäischen Markt lediglich durch einen Hersteller angeboten. Dennoch musste das Vergabeverfahren neutral und strikt nach den einschlägigen Richtlinien abgewickelt werden; allein schon um zeitraubende Klageverfahren auszuschließen. Das hierfür notwendige Fachwissen wird in der Vergabestelle des Landkreises Peine vorgehalten, so dass mit Zustimmung der beteiligten Kommunen die Vergabe für das Gesamtprojekt im Rahmen einer Einkaufskooperation von dort abgewickelt wurde.

 

Nach Abschluss des formellen Vergabe-Verfahrens, aber noch vor der Auftragserteilung, wurden Kostenverhandlungen mit dem Alleinanbieter geführt. Für das beteiligte Unternehmen handelt es sich hierbei um ein Referenzprojekt, das im Hinblick auf durchaus realistische Folgeaufträge aus anderen Kommunen optimal abgewickelt werden muss. Vor diesem Hintergrund konnten nicht unerhebliche Rabatte ausgehandelt werden. Unmittelbar nach Abschluss dieser Verhandlungen erfolgte die Auftragsvergabe.

 

In insgesamt 14 Sitzungen wurde die regionale Projektgruppe regelmäßig über den Stand des Verfahrens und die sich für die Verwaltungspraxis daraus ergebenden Konsequenzen unterrichtet. Zudem flossen praktische Erfahrungen anderer Kommunen (Stadt Bielefeld) in die Aufgabenerledigung ein.

 

Um Synergien zu nutzen, wurden alle mit der Geschwindigkeitsüberwachung betrauten Verwaltungseinheiten der Fachdienste 16 und 17 räumlich in einem in mobilen Büros auf Mietbasis errichteten Verwaltungsgebäude zusammengefasst. Der Standort dieser komprimierten Verwaltungseinheit liegt an der Werner-Nordmeyer-Straße in Peine auf dem Grundstück zwischen dem Verkehrsamt und den Hilfsbetrieben der Verwaltung. Am 21. Dezember 2011 wurde der Messbetrieb aufgenommen.