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Vorlage - 2007/060  

Betreff: Bestellung einer bzw. eines ehrenamtlich tätigen Seniorenbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
13.06.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt, Frau/Herrn

Der Kreistag beschließt, Frau/Herrn                    zur/zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für den Landkreis Peine für die Dauer dieser Wahlperiode zu bestellen.

 

 

 

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hatte in seiner Sitzung am 20

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hatte in seiner Sitzung am 20.02.1989 empfohlen, eine/n ehrenamtlich tätige/n Seniorenbeauftragte/n für den Landkreis Peine zu bestellen.

 

Aufgabe der bzw. des Seniorenbeauftragten ist es, mit Unterstützung der Verwaltung unter anderem Anregungen für die Altenhilfe zu geben, den Erfahrungsaustausch zwischen Seniorenkreisen zu fördern, bei der Weiterbildung zu vermitteln und Seniorenveranstaltungen auf Kreisebene mit zu gestalten.

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 08.03.1989 die Einsetzung einer bzw. eines Seniorenbeauftragten und ermächtigte den Kreisausschuss, die Bestellung vorzunehmen. Die Fraktionen des Kreistages wurden um Benennung einer geeigneten Persönlichkeit für dieses Amt gebeten. In Ausführung der Beschlüsse des Kreistages vom 08.03.1989 und des Kreisausschusses vom 03.05.1989 wurde Frau Irene Jergentz ab dem  01.06.1989 zur ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für den Landkreis Peine bestellt. Sie gab ihre Tätigkeit zum 31.12.1996 auf. Herr Kurt Hauschildt wurde am 18.12.1996 vom Kreistag zum Seniorenbeauftragten gewählt. Er übt dieses Amt seit dem 01.01.1997 aus.

 

Nach nunmehr über 10-jähriger Tätigkeit als Seniorenbeauftragter für den Landkreis Peine hat Herr Kurt Hauschildt am 29.03.2007 bekannt gegeben, dass er dieses Amt mit Wirkung zum 01.10.2007 aus gesundheitlichen Gründen niederlegt und dem Landkreis Peine dann nicht mehr als Seniorenbeauftragter zur Verfügung steht. Damit wird eine Wiederbesetzung der Stelle erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen hat, die Wahl des/der Seniorenbeauftragten an die Dauer einer Wahlperiode zu knüpfen. Wiederwahl ist zulässig.