Inhalt

Vorlage - 2012/105  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
19.09.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Veränderungen im Ergebnishaushalt 2012 PDF-Dokument
Veränderungen im Finanzhaushalt 2012 PDF-Dokument

Der Kreistag beschließt die 1

 

Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012.

 

Mit Bescheid vom 11

Mit Bescheid vom 11.07.2012 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die vom Kreistag des Landkreises Peine in seiner Sitzung am 14.03.2012 beschlossene Haushaltssatzung grundsätzlich genehmigt.

 

Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei den veranschlagten Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben noch nicht die aktuellen Fortentwicklungen im Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) berücksichtigt sind. Es wurden nach diesem Entwurfsstand rund 5,3 Mio. € weniger an Schlüsselzuweisungen erwartet. Nach derzeitigem Stand ist mit diesen Mindererträgen auch tatsächlich zu rechnen; das neue NFAG wurde am 18.07.2012 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Mit der endgültigen Bekanntgabe der Zahlen durch den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) wird zum 20.09.2012 gerechnet.

 

Im Rahmen der Ermittlung der Planeinnahmen nach der bisherigen Systematik des NFAG wurde ermittelt, dass Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 30,9 Mio. € zu erwarten sein werden. Auf dieser Basis wurden daher zur Sitzung des Kreistages am 30.11.2011 die Unterlagen für die Haushaltsplanungen 2012 zusammengestellt und in die politische Beratung eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine anderen Berechnungsgrundlagen.

 

Aufgrund der deutlich verbesserten wirtschaftlichen Lage, den vielfachen Berichten über „sprudelnde“ Steuereinnahmen  und der Vorläufigkeit der bisher bekannten Berechnungs­grundlagen erschien die positive Einnahmeberechnung der Schlüsselzuweisungen nach der alten NFAG-Systematik als durchaus gerechtfertigt. Angesichts des während der Haushaltsberatungen noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens und der allgemeinen zu erwartenden Erhöhung des Steueraufkommens unterblieb eine Berücksichtigung der Zwischeninformationen zum NFAG.

 

Erst durch Mitteilung des NLT vom 25.04.2012 wurde letztendlich bekannt, dass sich die Berechnungsgrundlagen so verfestigt haben, dass mit geringeren als eingeplanten Schlüsselzuweisungen gerechnet werden muss. Das NFAG mit den tatsächlichen Werten wurde am 18.07.2012 beschlossen. Die endgültige Abrechnung wird zum 20.09.2012 erfolgen. Es wird daher von 2011 auf 2012 lediglich eine Steigerung der Schlüsselzuweisungen von 25.564.136 € auf 25.613.368 € und damit um lediglich rund 50.000 € zu verzeichnen sein.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zuweisungsmasse der Schlüsselzuweisungen – trotz der Steuerentwicklung – insgesamt nicht angestiegen ist. Auch die Änderung des NFAG leistet durch die Senkung des Soziallastenausgleichs keine Kompensation. Da zudem die vielfach vom NLT geäußerte Kritik während der Gesetzesanhörung nicht aufgenommen wurde, ist eine Anpassung unserer Haushaltszahlen nunmehr unerlässlich.

 

Über die Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen hinaus wies das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport weiterhin darauf hin, dass Auszahlungen für veranschlagte Baumaßnahmen im Haushaltjahr 2012 eingeplant worden sind, obwohl die Mittel überwiegend in den Jahren 2013 und 2014 abfließen werden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war dieses so noch nicht absehbar.

 

Hinsichtlich des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) erfolgte die Genehmigung lediglich bis zur Höhe von 16.793.900 €. Die Genehmigung darüber hinausgehender Kreditaufnahmen in Höhe von 2.263.500 € bis zur Höhe des festgesetzten Gesamtbetrages wurde versagt.

 

 

 

 

 

Es wurde daher empfohlen, eine Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen, in der diese Veränderungen berücksichtigt werden.

 

 

Aus Anlage 1 ist zu entnehmen, dass der Haushalt 2012 im Ergebnishaushalt einen jahresbezogenen Überschuss von 3.891.200 € vorgesehen hatte. Im Rahmen der Haushaltsausführung werden sich in den Produktbudgets Verbesserungen bzw. Verschlechterungen ergeben, die für sich allein gesehen keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ergeben. Gravierende Veränderungen bei den Produktbudgets führen jedoch dazu, dass sich eine Anpassung der Planung gebietet. Die Höhe der Veränderungen sowie entsprechende Kurzbegründungen sind aus der Aufstellung zu entnehmen. Insgesamt führen diese Veränderungen dazu, dass sich der jahresbezogene Überschuss auf geplante 19.400 € reduziert.

 

Die Anlage 2 stellt die Veränderungen im Finanzhaushalt dar. Grundsätzlich sind alle Veränderungen, die in der Anlage 1 im Ergebnishaushalt dargestellt worden sind, auch zu entsprechenden Veränderungen im Finanzhaushalt. Lediglich die Reduzierung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen wirkt sich nicht auf den Finanzhaushalt aus, weil mit diesen Erträgen keine aktuellen Zahlungsflüsse in Verbindung stehen. Im Finanzhaushalt werden jedoch die Ein- und Auszahlungen für Baumaßnahmen ausgewiesen. Hier ist für 2012 zu berücksichtigen, dass verschiedene Maßnahmen im Hochbau- und Tiefbaubereich nicht mehr auszahlungswirksam werden und daher die entsprechenden Ansätze reduziert und in einem der nächsten Jahre neu veranschlagt werden. In der Folge sinkt dadurch der Kreditbedarf des Jahres 2012, so dass die durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport festgelegte Kreditermächtigung eingehalten wird. Durch die zeitliche Verlagerung der Baumaßnahmen erfolgt jedoch keine endgültige Lösung der eingeschränkten Kreditaufnahmeermächtigung für die Jahre 2013 bis 2015. Eine Regelung erfolgt im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2013.

 

Beigefügt ist weiterhin der 1. doppische Nachtragshaushalt 2012. In diesem ist die Nachtrags­haushaltssatzung abgebildet. Der Nachtragshaushalt enthält zudem die Teilhaushalte und in dem Fall, dass sich Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung ergeben haben, auch die Fachdienstbudgets. Soweit Veränderungen gegenüber der Ursprungsplanung vorhanden sind, sind die Daten jeweils aus der Spalte „Mehr(+)/Weniger (-)“ zu entnehmen.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungen im Ergebnishaushalt 2012 (104 KB) PDF-Dokument (101 KB)    
Anlage 2 2 Veränderungen im Finanzhaushalt 2012 (101 KB) PDF-Dokument (109 KB)