Inhalt

Vorlage - 2012/109  

Betreff: Besetzung von Ausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
19.09.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Peiner BürgerGemeinschaft hat durch den Austritt von Frau Schulz mit Wirkung vom 16

Die Peiner BürgerGemeinschaft hat durch den Austritt von Frau Schulz mit Wirkung vom 16.07.2012 ihren Fraktionsstatus verloren. Dadurch ergeben sich Änderungen bei den ordentlichen Sitzverteilungen im Kreissausschuss (FDP/Piraten für PB) und im Jugendhilfeausschuss (SPD/Grüne für PB) sowie im Beirat für das Jobcenter.

 

Im Kreisausschuss erhält die Fraktion FDP/Piraten einen Sitz mit Stimmrecht. Dafür wurde Herr Holger Flöge benannt. Herr Rother bleibt Stellvertreter.

 

Als weiteres Mitglied für den Jugendhilfeausschuss von der Gruppe SPD/Grüne wurde Frau Maurer-Lambertz, als deren Vertreterin Frau Meyermann vorgeschlagen.

 

Frau Schulz erhält ein Grundmandat im  Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.

Herr Belte erhält ein Grundmandat im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften.

 

Neues Mitglied für den Beirat Jobcenter wird Herr/Frau .............(wird in der Sitzung benannt).

<-@

 

Durch den Wegfall des Fraktionsstatus der PB entfallen im Übrigen die benannten Bürgervertreter dieser Fraktion.

 

Nach § 71 II NKomVG ist bei der Bildung der Ausschüsse des Kreistags das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden

Nach § 71 II NKomVG ist bei der Bildung der Ausschüsse des Kreistags das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

 

Bei der Berechnung der Sitzverteilung in den Gremien werden gemäß § 71 II S. 2 NKomVG die Sitze entsprechend dem Verhältnis der einzelnen Fraktionen und Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 11.09.11 (50 Sitze) und der Bildung der Fraktionen betrug die Mitgliederzahl aller in Fraktionen und Gruppen vertretenen KTA 49. Dies war Grundlage für die Sitzverteilung in den Ausschüssen. Durch die Auflösung der PB-Fraktion lautet die neue Messzahl 47.

 

 

 

Kreisausschuss, 10 Mitglieder (bislang: 6 SPD/Grüne, 3 CDU, 1 PB durch Los)

 

 

Für den Kreisausschuss erhält deshalb die Fraktion FDP/Piraten jetzt einen Sitz mit Stimmrecht.

 

 

AZVF, AUV, ABL, ABKS, AGAS, 11 Mitglieder (bislang 7 SPD/Grüne, 4 CDU)

 

 

Da nur Gruppen und Fraktionen, auf die gemäß § 71 Abs. 4 S. 1 NKomVG bei der Sitzverteilung  nach § 71 Abs. Abs. 2 und 3 NKomVG kein Sitz entfallen ist, berechtigt sind, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in das Gremium zu entsenden (Grundmandat), entfallen die Grundmandate für die PB.

KTA Frau Schulz und KTA Belte haben gem. § 71.4 NkomV die Möglichkeit, einen Fachausschuss zu benennen, in dem sie beratendes Mitglied werden möchten. Frau Schulz hat sich für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport,  Herr Belte für den Ausschuss für Bauen und Liegenschaften entschieden. Insoweit ergeben sich Änderungen im ABKS und ABL.

 

Das Grundmandat von FDP/Piraten wird in allen Fachausschüssen wie gehabt wahr­genommen.

 

 

 

 

 

 

In seiner Sitzung vom 30.11.2011 hat der Kreistag beschlossen, dass von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt wird. Mit der Auflösung der Fraktion PB entfällt die Benennung für die Fraktion der Peiner BürgerGemeinschaft. Die betreffenden Bürgervertreter wurden bereits benachrichtigt.

 

 

JHA, 9 Mitglieder (bislang 5 SPD/Grüne, 3 CDU, 1 PB durch Los)

 

 

Für den Jugendhilfeausschuss erhält deshalb die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen einen zusätzlichen Sitz mit Stimmrecht.

 

 

Beirat für den Fachdienst Arbeit  (Jobcenter)(bislang 4 SPD/Grüne, 2 CDU, 1 PB durch Los)

 

 

Im Beirat für den Fachdienst Arbeit (Jobcenter) erhält deshalb die CDU-Fraktion einen zusätzlichen Sitz. 

 

 

Ausschussvorsitze (bislang 4 SPD/Grüne, 2 CDU)

 

Nach § 71 VIII NkomVG ist beim Zugriff auf die Ausschussvorsitze das Verfahren d´Hondt

anzuwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Verteilung der Ausschussvorsitze ergeben sich keine Änderungen.