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Vorlage - 2012/153  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2013 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
19.11.2012 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 39, Ziffern 3

 

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 39, Ziffern 3.1 bis 3.3 und Seite 40, Ziffern 3.7 bis 3.9) und dem Doppischen Produkthaushalt 2013 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 221 bis 298 und 341 bis 354), zuzustimmen.

 

Doppischer Produkthaushalt

Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten auch Informationen zum vorhandenen Personaleinsatz. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Hier ist vielfach eine Änderung gegenüber 2012 vorhanden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten erstmals ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2011, wobei hier anzumerken ist, dass es sich lediglich um ein vorläufiges Ergebnis handelt und noch nicht alle Buchungen beinhaltet. Insbesondere die Buchungen von Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen können erst erfolgen, wenn die Eröffnungsbilanz geprüft ist. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2011, den Planansätzen 2012 und den Daten des Planjahres 2013 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2014 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2015 und 2016 sind Produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte. Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 03 - Seiten 217 bis 220 - betroffen.

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Bereich des Fachdienstes Soziales ist mit Budgetsteigerungen zu rechnen, verursacht einerseits durch mehr Fälle, andererseits durch erhöhte Kosten pro Fall. Dies ist kein Alleinstellungsmerkmal des Landkreises Peine, sondern entspricht der landes- und bundesweiten Entwicklung in der Sozialhilfe.

 

Die erhöhten Kosten pro Fall ergeben sich bei den Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern, aus der Regelsatzerhöhung. Insbesondere die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.

 

Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2013 beträgt 78 %), gehen die zu erwartenden Steigerungen nur teilweise zu Lasten des Landkreises Peine.

 

Besonders hervorzuheben ist die vorgesehene Steigerung des Bundesanteils bei der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nachdem sich der Bund im Jahr 2012 mit 45 % an den Kosten beteiligt hat, steigert sich der Anteil auf 75 % im Jahr 2013 und auf 100 % im Jahr 2014. Die tatsächliche Entlastung durch die Maßnahme wird jedoch zumeist überschätzt. Da auch nach der bisherigen Finanzierungssystematik schon ein Teil der Grundsicherungsausgaben nicht vom Landkreis Peine selbst finanziert werden muss bzw. musste, ist die maximale Einsparung für den Landkreis nicht die Höhe der Grundsicherungsausgaben insgesamt, sondern nur die Höhe der bisher vom Landkreis selbst finanzierten Anteile daran. Auch ist weiterhin unklar, ob diese Höhe der Einsparung vollständig erreicht wird, denn nach der für das Jahr 2012 getroffenen Regelung gilt als Bemessungsgrundlage für die 45 % Bundesanteil die Höhe der Ausgaben des Vorvorjahres – bei steigenden Fallzahlen eine für den Landkreis ungünstige Regelung. Ob es bei dieser Regelung auch für die Jahre 2013 und 2014 bleibt, hängt vom Ausgang des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens des Bundes ab.

 

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mussten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Juli 2012) deutlich angehoben werden, so dass auch für das Jahr 2013 mit deutlichen Kostensteigerungen geplant werden muss. Zu beobachten ist außerdem, dass sich laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zugangszahlen von Asylbegehrenden deutlich erhöht haben. Vergleicht man die Monate September 2011 und September 2012, ergibt sich eine Steigerung von über 60 %. Laut Prognose des BAMF wird derzeit eine Steigerung bis hin zur Verdopplung der monatlichen Zugangszahlen im Vergleich Jahresende 2012 zu Jahresanfang 2012 prognostiziert. Dies wirkt sich auch unmittelbar auf den Landkreis Peine aus, da die Asylbegehrenden gleichmäßig auf die Länder und in den Ländern wiederum gleichmäßig, nach Einwohnerzahlen, auf die Landkreis und kreisfreien Städte verteilt werden.

 

Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale, die das Land pro Person zahlt, und die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in etwa auskömmlich war. Bei der Budgetplanung 2013 wurde davon ausgegangen, dass die Pauschale durch das Land entsprechend angepasst wird. Inwieweit das tatsächlich passiert, bleibt abzuwarten. Ein weiteres Problem ist, dass die Pauschale zwar pro Person gezahlt wird, maßgeblich jedoch die Personenzahl des Vorvorjahres ist. Bei derart steigenden Fallzahlen liegt gerade in dieser Regelung ein erhebliches Kostenrisiko für den Landkreis, die eine Anpassung der Finanzierungsregelungen des Landes erfordert. Auch diesbezüglich bleibt abzuwarten, inwieweit das Land hier ein Entgegenkommen zeigt.

 

Ein Risiko besteht schließlich auch noch im Hinblick auf die geplanten Einnahmen aus dem Quotalen System. Wie bereits dargelegt wird ein erheblicher Teil der (steigenden) Ausgaben bei der Sozialhilfe vom Land getragen, im Laufe des Jahres zunächst in Form von monatlichen Abschlägen. Üblicherweise werden diese Abschläge durch das Land jedes Jahr ungefähr im September an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst, so dass sich meistens eine deutliche Erhöhung der Abschläge in den letzten Monaten eines Jahres ergibt (im Jahr 2012 wurde beispielsweise um insgesamt 800.000 Euro erhöht). Eine solche Erhöhung ist auch für das Jahr 2013 eingeplant. Sollte es dazu im Jahr 2013 nicht kommen, was nicht ganz auszuschließen ist und beispielsweise auch von der Liquidität des Landes im Jahr 2013 abhängt, kann dies zu einer deutlichen Budgetverschlechterung führen.

 

 

Fachdienst Landkreis Peine Jobcenter (FD 33)

 

Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, weil dort mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 13,5 Mio. € knapp 90% des FD-Budgets enthalten sind. Der Zuschussbedarf wurde gegenüber der ursprünglichen Planung 2012 um ca. 120 Tsd. € erhöht, weil mit weniger Einnahmen aus den Bundeszuweisungen für das Bildungs- und Teilhabepaket gerechnet wird. Die hiermit korrespondierenden Ausgaben sind im Produkt 3126 ausgewiesen und reduzieren sich im Jahr 2013 ebenfalls. Allerdings ist dies nicht auf verminderte Leistungsausgaben zurückzuführen, sondern auf die Anpassung der Abschlagszahlungen des Bundes an die tatsächlichen Leistungsausgaben. Es finden keine gravierenden Überzahlungen mehr statt, für die dann auch keine Rückstellungen mehr gebildet werden müssen. Bei der Fallzahlentwicklung wird mit der gleichen Anzahl von Bedarfsgemeinschaften wie im Jahr 2012 gerechnet. Die Tatsache, dass bei den Leistungsmengen hier mit 5.240 deutlich mehr Fälle gegenüber 2012 ausgewiesen werden, ist der Umstellung der Fallzählung auf die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften laut BA-Statistik geschuldet. Es werden somit zukünftig auch die Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug mit angegeben, die nicht zwingend eine Geldzahlung für Unterkunft oder Heizung im laufenden Monat erhalten haben. Kostensteigerungen bei Miete und Heizung wurden gegenüber 2012 nicht berücksichtigt, da die Planzahlen 2012 bereits relativ hohe Steigerungsraten enthielten, die bisher noch nicht in vollem Umfang eingetreten sind. Ob sich diese Einschätzung als realistisch erweisen wird, kann derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden. Da Gleiches auch für die SGB II-Fallzahlenentwicklung gilt, wird auch im Jahr 2013 eine frühzeitige und stetige Produktentwicklung zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern sein.

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sind nach den Kürzungsrunden der Vorjahre die Bundeszuweisungen für das Jahr 2013 gegenüber 2012 stabil geblieben. Allerdings können Tarif- und sonstige Kostensteigerungen bei den Personalkosten damit nicht abgefangen werden.

Der Stellenplanentwurf 2013 für das Jobcenter sieht eine Stellenverringerung im Umfang von insgesamt 2 Stellen vor. Dies ist möglich geworden, weil sich die Fallzahlen im SGB II Bereich in der Vergangenheit kontinuierlich reduziert haben. Stellenreserven enthält der Stellenplan nicht.

Erhebliche Haushaltsrisiken für das Jobcenter im Jahr 2013 bestehen insbesondere beim Produkt „KdU“ sowie Verwaltungskosten. Sollten die optimistischen Annahmen hinsichtlich Fallzahl- und Kostenentwicklung nicht eintreffen, wird das Gesamtbudget nicht einzuhalten sein.

 

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Produktplan des FD 35 wurden die Leistungsmengen und Zielkennzahlen an die Istzahlen 2011 und die Prognose 2012 angepasst. Nennenswerte Veränderungen oder Verschiebungen gibt es nicht. Die Akzeptanz psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft wird zum operationalen Ziel im Produkt Sozialpsychiatrische Hilfen und wird anhand der stattfindenden Trialogforen gemessen. Für die Arbeit im Bündnis gegen Depression wird ab 2013 eine eigene Leistungskennzahl geschaffen, um den Arbeitsaufwand messbar zu machen.