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Vorlage - 2012/158  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2013 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung und der Zentralen Vergabestelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
20.11.2012 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 38, Ziffer 2

 

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 38, Ziffer 2.1) und dem Doppischen Produkthaushalt 2013 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten 195 bis 203), Bau- und Raumordnung (Seiten 204 bis 213) und der Zentralen Vergabestelle (Seiten 214 bis 216), zuzustimmen.

 

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten auch Informationen zum vorhandenen Personaleinsatz. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Hier ist vielfach eine Änderung gegenüber 2012 vorhanden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten erstmals ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2011, wobei hier anzumerken ist, dass es sich lediglich um ein vorläufiges Ergebnis handelt und noch nicht alle Buchungen beinhaltet. Insbesondere die Buchungen von Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen können erst erfolgen, wenn die Eröffnungsbilanz geprüft ist. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2011, den Planansätzen 2012 und den Daten des Planjahres 2013 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2014 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2015 und 2016 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte. Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 02 - Seiten 165 bis 168 - betroffen.

 

Zusätzliche Erläuterungen:

Produkt 54202 Kreisstraßenbau (Seite 198 bis 200):

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf sieht für das Jahr 2013 bis 2016 keine Haushaltsmittel für den Ausbau von Kreisstraßen, Brücken oder Radwegen vor. Es sind ausschließlich Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten der Straßenunterhaltung eingestellt.

 

Der Landkreis Peine hat in den vergangenen 5 Jahren rund 3,75 Mio. Euro pro Jahr in den Straßen und Radwegebau investiert. Es war dadurch möglich die Qualität des Kreisstraßennetzes auf einem nahezu konstant befriedigenden Niveau zu halten.

 

Der jetzt vorgesehene vollständige Verzicht auf Investitionen wird einen sich fortsetzenden Wert- und Qualitätsverlust zur Folge haben. Der dadurch erforderlich werdende höhere Aufwand an Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird sich zunehmend vergrößern. Langfristig ist von einer kontinuierlichen Verschlechterung des Straßenzustands, mit der Folge der Steigerung der Instandhaltungskosten auszugehen. Bereits nach ca. 3 – 5 Jahren könnte eine Verdoppelung der jährlichen Kosten für Unterhaltung und Instandhaltung erforderlich werden. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen für Geschwindigkeit und Gewicht, bis hin zu Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden. 

 

Bis 2014 wäre eine Förderung von Baumaßnahmen nach den Entflechtungsgesetz (ehem. GVFG) möglich. Durch den Verzicht auf Investitionen in den Straßenbau entfallen in diesem Zeitraum entsprechende Zuwendungen in Höhe von mindestens 1,650 Mio. Euro. Ab 2015 droht der Wegfall der GVFG-Förderung. Der Eigenanteil an den förderfähigen Maßnahmen würde sich dadurch mehr als verdoppeln.

 

 

Gender-Check:

Der Produkthaushalt ist ein vorgegebener Ressourcenrahmen, der den Organisationseinheiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Ziele zugewiesen wird. Die Vorlage an sich ist nicht Gender-relevant. Gender Mainstreaming geht als Strategie aber über Haushaltsverfahren hinaus und zielt in einem umfassenden Sinne auf die Gleichstellung bei der Teilhabe an Ressourcen.

 

Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind in jedem Fall Gender-Aspekte, die sich aus den einzelnen Produkten heraus ergeben, zu berücksichtigen.