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Vorlage - 2012/167  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2013 für den Fachbereich "Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht" ohne Fachdienst "Schule, Kultur und Sport"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
26.11.2012 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 37 bis 38, Ziffer 1

 

Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 37 bis 38, Ziffer 1.1 bis 1.7 und Seite 41 bis 42, Ziffer 5.1 bis 7.1) und dem Doppischen Produkthaushalt 2013 für die Budgets „Fachbereichsleitung I“, „EDV“, „Personal und Service“, „Kreisentwicklung und Finanzen, „Kreiskasse“, „Recht“, „Ordnungswe­sen“, „Straßenverkehrswesen“ und „Altersteilzeit“ (Seiten 53 bis 125) zuzustim­men.

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten auch Informationen zum vorhandenen Personaleinsatz. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Hier ist vielfach eine Änderung gegenüber 2012 vorhanden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten erstmals ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2011, wobei hier anzumerken ist, dass es sich lediglich um ein vorläufiges Ergebnis handelt und noch nicht alle Buchungen beinhaltet. Insbesondere die Buchungen von Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen können erst erfolgen, wenn die Eröffnungsbilanz geprüft ist. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2011, den Planansätzen 2012 und den Daten des Planjahres 2013 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2014 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2015 und 2016 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte. Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 01 - Seiten 49 bis 52 -  betroffen.

 

Zusätzliche Erläuterungen:

Produkt 11151 Kreisentwicklung (Seite 85 bis 86):

Im Gesellschaftsvertrag der BBg ist eine Sonderleistungspflicht geregelt, die den Landkreis verpflichtet, anderweitig nicht abgedeckte Kosten des operativen Betriebs der BBg bis zu einer Höhe von 255.650 € pro Jahr zu übernehmen. Grundlage für die Feststellung nicht gedeckter Kosten ist die GuV der BBg zum jeweiligen Jahresabschluss. Mit Änderung der bundesdeutschen Arbeitsmarktförderung sowie der Instrumentenreform 2011 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für den Betrieb der BBg nachhaltig geändert. Mit dem Verlust des Bereichs Recyclingzentrum als nachhaltiger Umsatzträger im Jahr 2008 hat sich die wirtschaftliche Situation der BBg negativ entwickelt. Die BBg hat diese negative Entwicklung zuletzt aus eigener Kraft aufgefangen, indem sie auf Barrücklagen und den Verkauf von Anlagevermögen zurückgegriffen hat. Die gedeckelte Nachschusspflicht des Landkreises zeigt im Verhältnis zu dem operativ erwarteten Verlust  von 519.000 € eine Finanzierungslücke von rund 250.000 € auf. Diese Lücke kann durch einen weiteren Zuschuss des Landkreises geschlossen werden.

 

Produkt 12710 Rettungsdienst (Seite 108 bis 109):

Für den Bereich des Rettungsdienstes im Landkreis Peine zeichnet sich eine erhebliche Kostensteigerung ab. Derzeit werden pro Jahr Sachkosten in Höhe von 425.000 € an die Stadt Braunschweig als Betreiberin der Integrierten Regionalleitstelle Braunschweig/Peine/Wolfenbüttel  gezahlt. Diese Kosten teilen sich zu 255.000 € für die Rettungsleitstelle und zu 170.000 € für die Feuerwehreinsatzleitstelle auf.


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Für 2013 wurden die Kosten von der Stadt Braunschweig für 2013 auf insgesamt 662.000 € jährlich angepasst. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von 55,7%. Diese teilen sich zu 397.000 € auf die Rettungsleitstelle und zu 265.000 € auf die Feuerwehreinsatzleitstelle auf. Die rettungsdienstbezogenen Kosten (60 %) werden im Rahmen der jährlich neu festzusetzenden Entgelte im Rettungsdienst über die Kostenträger (Krankenkassen) refinanziert. Die Mehrausgaben für den Bereich der Feuerwehreinsatzleitstelle müssen im Budget anderweitig erwirtschaftet werden.