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Vorlage - 2012/179  

Betreff: Sachstandsbericht über die Handlungsschwerpunkte 2011/2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
27.11.2012 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Handlungsschwerpunkt

Handlungsschwerpunkt

Bezug MEZ

Nr.

Bezeichnung

Nr.

Bezeichnung

4.7

(alt)

Verbesserung des Hochwasserschutzes / Ausweisung des Überschwemmungsgebietes Fuhse

4

Umwelt und Klimaschutz

 

Beitrag des Fachdienstes

finanzielle

Auswirkungen

betroffene

Produkte

Der FD 21 erarbeitet Verordnungsentwürfe und führt die Verfahren zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) in Bereichen durch, die zuvor vom Land vorläufig sichergestellt wurden. Die ÜSG werden letztlich durch Kreistagsbeschluss ausgewiesen.

Der Hochwasserschutz ist Aufgabe der Gemeinden. Die Untere Wasserbehörde übt hier lediglich die Aufsicht aus und wirkt ggf. beratend mit.

 

Personal und  Sachkosten (Sachkosten u.a. abhängig

vom Umfang von Nachvermessungen die sich im Beteiligungsverfahren ergeben).  

56101 (Schutz des Wassers)

Aktueller Sachstand per 12.11.2012

finanzielle

Auswirkungen

betroffene

Produkte

Die Ausweisung des ÜSG Fuhse ist weiterhin im Verfahren. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden ausgewertet und es sind Änderungen der Kartendarstellungen erforderlich. Über evtl. erforderliche Nachvermessungen erfolgt zunächst eine Abstimmung mit dem NLWKN. Die TöB sind anschließend erneut zu beteiligen.

 

Das Verfahren zur Ausweisung des Überschwemmungsgebietes Aue-Erse soll Anfang 2013 eingeleitet werden. Die „Nebengewässer 2. Ordnung“ sowie die „Burgdorfer Aue“ sind zunächst noch durch das NLWKN vorläufig zu sichern, bevor das Festsetzungsverfahren durch den Landkreis erfolgen kann.

 

Die Überschwemmungsgebiete sind bis Ende 2013 zu sichern. Daher wird vorgeschlagen, den Handlungsschwerpunkt unter der neuen Bezeichnung „ Ausweisung von Überschwemmungsgebieten“ fortzusetzen.

 

 

s.o.

 

56101 (Schutz des Wassers)