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Vorlage - 2012/180  

Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB A2 - Rückblick
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
26.11.2012 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Statistische Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung  

Der Landkreis Peine hat letztes Jahr zusammen mit dem Landkreis Helmstedt die Aufgabe der stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB A2 übernommen

 

Der Landkreis Peine hat letztes Jahr zusammen mit dem Landkreis Helmstedt die Aufgabe der stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB A2 übernommen. Der Startschuss fiel am 21. Dezember 2011. Der Startschuss hatte sich durch zu erfüllende Auflagen aus dem Bereich des Landesverkehrsministeriums und der zuständigen Straßenbauverwaltung bis zu diesem Termin verzögert.

 

Die letzte unerwartete Auflage stellte das Aufstellen von Warnschildern 500 m und 100 m vor den Messeinrichtungen dar. Auf die Sinnhaftigkeit dieser Warnschilder und die damit einhergehenden Gefahren soll aus Gründen der Wiederholungsvermeidung nicht erneut eingegangen werden.

Die Messanlagen sind gekoppelt an die Wechselverkehrszeichenanlagen (WVA). Die Erfahrung der ersten Monate zeigt, dass die WVA in Fahrtrichtung Berlin durchschnittlich 109 Stunden im Monat eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgab. Bezogen auf die mögliche Monatsstundenzahl (30 Tage mal 24 Stunden) von 720 Stunden war die WVA nur zu 15,13% der möglichen Stundenzahlen geschaltet. In Fahrtrichtung Hannover fällt die Schaltstatistik noch deutlich geringer aus. Unter Nichtberücksichtigung des Monats Februar 2012 (rund 30 Stunden), ergibt sich für die restlichen Monate eine durchschnittliche Schaltzeit von knapp 96 Stunden (= 13,33% der möglichen Stundenzahlen). Diese geringen Schaltzeiten waren nicht ansatzweise erwartet worden und sind u.a. auf die Neu-Justierung durch die Straßenbauverwaltung im November 2011 zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund ist nur schwer erklärlich, warum das Land für so ein hohes Investitionsvolumen die WVA installiert hat.

Die Messeinrichtung hat die gesamte Laufzeit einwandfrei funktioniert, so dass die Rechtmäßigkeit der geahndeten Verstöße zu keiner Zeit in Frage stand.

 

Bis Ende Oktober 2012 ergibt sich folgendes Resümee:

 

Siehe beiliegende Aufstellung

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Statistische Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung (28 KB)