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Vorlage - 2013/006  

Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2013 -Landkreis Peine Jobcenter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
25.02.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Arbeitsm.programmJC  

Dem Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters des Landkreises Peine für das Jahr 2013

Dem Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters des Landkreises Peine für das Jahr 2013

wird zugestimmt

 

In dem Arbeitsmarktprogramm 2013 sind die geschäftspolitischen Ziele und speziellen Handlungsfelder des Jobcenters des Landkreises Peine unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages und der mit dem Land Niedersachsen vereinbarten Ziele und dem entsp

In dem Arbeitsmarktprogramm 2013 sind die geschäftspolitischen Ziele und speziellen Handlungsfelder des Jobcenters des Landkreises Peine unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages und der mit dem Land Niedersachsen vereinbarten Ziele und dem entsprechenden Kennzahlensystem beschrieben.

Das Arbeitsmarktprogramm (AMP) wurde in Abstimmung mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) erstellt.

 

Das Arbeitsmarktprogramm legt fest, mit welchen Schwerpunkten, Handlungsfeldern und Projekten diese Ziele erreicht werden sollen und dient der Information  in der Öffentlichkeit, in den Gremien und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Das AMP zeigt die operativen Ziele, die Budgetplanung sowie fachlich inhaltliche Projekte und Zielgruppenspezifika auf und dient gleichermaßen der internen Steuerung für das Jahr 2013.

Mit dem vorliegenden AMP wird die Positionierung und Dienstleistung des Jobcenters des Landkreises Peine auf dem regionalen Arbeitsmarkt verdeutlicht.

 

Gender- Check:

 

Das Arbeitsmarktprogramm wurde unter Berücksichtigung des Gender Mainstreaming erstellt. Die unterschiedliche Lebenssituation von Männern und Frauen ist bei der Eingliederungsplanung berücksichtigt.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern findet im Jobcenter grundsätzlich bei der Wahrnehmung von Aufgaben, bei der Planung, der Durchführung und der Bewertung von Maßnahmen statt.

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung dieses Sachverhaltes mit der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung der Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt innerhalb der Jobcenter betont.  

Das Jobcenter trägt dem Gedanken des Gender Mainstreaming insbesondere Rechnung durch eine sehr hohe Flexibilisierung der Maßnahmeangebote, spezielle Angebote für Berufsrückkehrer/ Berufsrückkehrerinnen während und nach der Elternzeit, den Schwerpunkt Alleinerziehende im Projekt Bürgerarbeit, oder durch den Bereich der Teilzeitumschulungen.

Grundsätzlich stehen alle Angebote des Jobcenters allen berechtigten Leistungsbeziehenden je nach Eignung zur Verfügung.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Arbeitsm.programmJC (715 KB)