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Vorlage - 2013/012  

Betreff: Entwicklung der Leistungen für Bildung und
Teilhabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
25.02.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
BUT 2011/2012  

Die der Vorlage beigefügten Tabellen und grafischen Darstellungen geben einen Überblick über die seit 2011 neu eingeführten Bildungs- und Teilhabeleistungen „BuT“

Die der Vorlage beigefügten Tabellen und grafischen Darstellungen geben einen Überblick über die seit 2011 neu eingeführten Bildungs- und Teilhabeleistungen „BuT“. Dargestellt sind die Ausgaben je Leistungsart sowie die jeweilige Anzahl der Empfänger/innen für die Jahre 2011 und 2012. Die erheblichen Steigerungsraten von 2011 zu 2012 sind aus der Anlage ersichtlich.

Unterschieden  wird dabei nach den beiden Rechtsgrundlagen SGB II (Arbeitslosengeld II-Haushalte) sowie BKGG (Wohngeld- und Kinderzuschlagshaushalte). Der SGB II-Anteil überwiegt dabei mit über 80% sowohl bei Leistungsausgaben als auch Personenzahlen.

Die weitaus größte Ausgabe- und Fallzahlposition ist der Leistungsbereich der Schulbeihilfe, die für Schüler/innen in SGB II-Haushalten als Pauschale von 100 € pro Jahr „automatisch“, d.h. ohne gesondertes Antragserfordernis, gezahlt wird. Die als Schulbeihilfe „verwendungsnachweisfrei“ in 2 Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Schuljahreshalbjahres ausgezahlten Geldleistungen sind gegenüber dem Sachleistungsgrundsatz, der bei allen anderen BuT-Leistungen gilt, eine Besonderheit.

Bei Angabe der „Anzahl Anträge“ wurden die Schulbeihilfen nicht aufgeführt. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass häufig mehrere BuT-Einzelleistungen gleichzeitig beantragt werden, die nur einmal erfasst werden. Da das Antragserfordernis für die BuT-Leistungen inzwischen bundesweit deutlich vereinfacht organisiert wurde, wird die Aussagekraft „Anzahl Anträge“ als relativ gering beurteilt. Nach dem aktuell geltenden Verfahren können z.B. alle BuT-Leistungen für alle Kinder und Schüler/innen im Haushalt vorsorglich pauschal beantragt werden, obwohl weder Bedarf noch Bedarfsdeckung konkret geklärt sind bzw. festgestellt werden können.

Die weiteren BuT-Rechtsgrundlagen sind das SGB XII und AsylbLG (bei lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt für Haushalte ohne Erwerbsfähige sowie Haushalte mit Asylsuchenden) Sowohl im Hinblick auf die Fallzahlen als auch die Leistungsausgaben fallen diese Bereiche deutlich geringer aus. Diese Zahlen sind in den Tabellen und Grafiken nicht enthalten, sondern im anliegenden Tabellenblatt nur informatorisch bzw.  der Vollständigkeit halber zusätzlich aufgeführt.

In den Bereichen SGB II und SGB XII sind die Schulbeihilfen - wie auch die Finanzierung mehrtägiger Klassenfahrten - keine neuen Leistungen, denn sie gab es bereits vor dem Jahr 2011. Sie wurden lediglich ab 2011 in das neue BuT-Gesamtpaket überführt. Mit in 2012 rd. 420 Tsd. Euro bzw. 2/3 der Gesamtkosten für die BuT-Leistungen machen diese beiden Leistungen nach wie vor den weitaus größten Kostenfaktor aus.

 

Gender Check:

 

Die Daten- und Statistikerfassungen, Meldeverfahren und Auswertungen für die ab 2011 vom Bundesgesetzgeber in verschiedenen Rechtsbereichen neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind bundes- und landesweit nach wie vor nicht abschließend entschieden. Geschlechterspezifische Erhebungen finden derzeit nicht statt. Dieses könnte über eigene Datenbankauswertungen für jede leistungszuständige Kommunalverwaltung erhoben werden, würde allerdings einen relativ hohen manuellen Aufwand erfordern. Wegen z.T. noch unklarer Definitionen von Begriffen (Was ist ein „Fall“? nach welchen Kriterien bemisst sich der „Bedarf“? u.a.) würden eigene Auswertungen Gefahr laufen, „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen. Die Kreisverwaltung hat davon abgesehen und wartet ab, bis bundes- bzw. landesweit einheitliche Daten- und Statistikgrundlagen bestehen. Das anschließend geltende Verfahren soll anschließend auch für geschlechterspezifische Auswertungen genutzt werden. Damit kann sichergestellt werden, eine weitgehend echte Vergleichbarkeit zu erreichen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BUT 2011/2012 (130 KB)