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Vorlage - 2013/023  

Betreff: Neuwahl der allgemeinen Vertreterin oder des allgemeinen Vertreters des Landrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Personal und Service Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
10.04.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt gem

Der Kreistag beschließt gem. § 109 Abs. 1, Satz 3, Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), die ab 01.02.2014 zu besetzende Stelle der allgemeinen Vertreterin oder des allgemeinen Vertreters des Landrates nicht öffentlich auszuschreiben.

 

 

Die Amtszeit des derzeitigen allgemeinen Vertreters des Landrates, Herrn Ersten Kreisrat Henning Heiß, endet am 31

Die Amtszeit des derzeitigen allgemeinen Vertreters des Landrates, Herrn Ersten Kreisrat Henning Heiß, endet am 31.01.2014.

 

Nach § 108 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Peine wird die allgemeine Vertreterin oder der allgemeine Vertreter des Landrates in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

Beamtinnen und Beamte auf Zeit werden nach § 109 NKomVG auf Vorschlag des Landrates vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren nach § 67 NKomVG gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich schriftlich, soweit nur eine Person zur Wahl steht durch Zuruf oder Handzeichen, wenn niemand widerspricht. Im ersten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Mitglieder gestimmt hat.

 

Die Wahl darf nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben; der Kreistag kann jedoch beschließen, von einer Ausschreibung abzusehen, wenn beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen (siehe dazu vorherigen TOP).

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.11.2005 Herrn Henning Heiß für die Dauer von acht Jahren zum Ersten Kreisrat gewählt, er nimmt das Amt des allgemeinen Vertreters des Landrates im Beamtenverhältnis auf Zeit wahr. Die Amtszeit, und damit das dafür begründete Beamtenverhältnis auf Zeit, endet am 31.01.2014.

 

Herr Heiß erfüllt neben der allgemeinen Vertretung des Landrates die Funktion der Leitung des Fachbereiches 1, Zentrale Verwaltung, Ordnung und Recht. Diesem Fachbereich gehören die Fachdienste EDV, Personal und Service, Kreisentwicklung und Finanzen, Kreiskasse, Recht, Ordnungswesen, Straßenverkehr sowie Schule, Kultur und Sport an.

 

Herr Erster Kreisrat Henning Heiß hat sich während seiner bisherigen Amtszeit als kompetenter, fachlich versierter und persönlich geeigneter Vertreter des Landrates erwiesen und erfolgreich gearbeitet. Neben einer fraktionsübergreifenden Anerkennung seiner Arbeit hat er bewiesen, dass er als Jurist bei schwierigen Problemlagen zu abwägenden Entscheidungen kommt, die der Arbeit der Kreisverwaltung als Dienstleister und dem Wohl der Kreisbevölkerung dienen.

 

Durch seine qualifizierte Mitarbeit in strategischen Fragestellungen der Kreisverwaltung hat er maßgeblich zur Entwicklung der Kreisverwaltung unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen beigetragen. Bei hoher Dynamik in den Herausforderungen hat er einen wesentlichen Beitrag daran, dass der Landkreis Peine auch für künftige Herausforderungen gut aufgestellt ist.

 

Der Landrat schlägt dem Kreistag vor, Herrn Henning Heiß aufgrund seiner Leistungen für dieses Amt ab 01.02.2014 für die Dauer von weiteren acht Jahren zu wählen.

 

Voraussetzung für die Wiederwahl ist der vorherige Beschluss, von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle abzusehen, siehe dazu vorangegangener TOP.

 

 

Gender-Check:

Die geschlechterbezogene Verteilung von Führungspositionen verändert sich aufgrund der Entscheidung nicht, da es sich um keine zusätzliche Stelle, sondern lediglich die Fortsetzung des bereits auf Zeit bestehenden Dienstverhältnisses handelt. Insofern ergibt sich gegenüber dem bisherigen Stand keine Veränderung der Partizipation von Frauen an Führungspositionen.