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Vorlage - 2013/025  

Betreff: Fortentwicklung der E.ON-Avacon AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
10.04.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erläuterungen - Anlage 1 zur Vorlage 25/2013  
Entwurfsvorlage für Komm. Aktionäre - Anlage 2 zur Vorlage 25/2013  

Der Kreistag beschließt:

 

Der Kreistag beschließt:

 

a)        Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes
der E.ON Netz GmbH wird zugestimmt.

b)        Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der „1-
stufigen Variante (steueroptimiert)“ (nicht-verhältniswahrende Abspaltung) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ (verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.

c)         Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich der Landkreis Peine nicht an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON Avacon AG
um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein ,,Tausch Vertrieb gegen
Netz" erfolgt.

d)        Der Vertreter des Landkreises Peine wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf
Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.

 

 

Der Landkreis Peine ist Eigentümer von 1

 

Der Landkreis Peine ist Eigentümer von 1.060.196 Aktien der oben genannten Gesellschaft. Dies entspricht ca. 0,717% der E.ON-Avacon Aktien.

Die E.ON-Avacon (EAV) befindet sich zurzeit, wie die gesamte Energiewirtschaft, in einem tief greifenden Umstrukturierungsprozess. Ursache ist zum einen die Energiewende sowie zum anderen Forderungen der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes.

 

In diesem Zusammenhang ist der Landkreis Peine als Aktionär aufgerufen, über die Vorschläge des Vorstandes der EAV in der Hauptversammlung abzustimmen. Zur Vorbereitung dieser Abstimmungen ist innerhalb des Landkreises Peine eine entsprechende Willensbildung herbeizuführen.

 

Die EAV beabsichtigt, das Betriebsgeschäft komplett abzuspalten und in eine bundesweit agierende Gesellschaft zu überführen – Beschlussvorschlag b). Die EAV selbst wird sich auf die Geschäftsbereiche Netz und dezentrale Erzeugung konzentrieren. Zu diesem Zweck plant die EAV das regionale Hochspannungsnetz in die Gesellschaft einzubringen. Durch diese Integration des Hochspannungsnetzes will die EAV ihre Ertragskraft und ihre Bedeutung stärken – Beschlussvorschlag a).

 

Mit der Trennung von Netz und Vertrieb würden jedem Aktionär, also auch dem Landkreis Peine, Aktien an der neuen Vertriebsgesellschaft zustehen. Da mit dem Vertrieb von Strom, verglichen mit dem Netzbetrieb, wesentlich höhere Geschäftsrisiken verbunden sind, empfiehlt die EAV auf eine Beteiligung, sprich den Erwerb von Aktien an der Vertriebsgesellschaft, zu verzichten und stattdessen die Beteiligungsquote an der EAV zu erhöhen – Beschlussvorschlag c).

 

Auf diese Weise würde sich der Landkreis noch stärker im Netzgeschäft und im Bereich der dezentralen Erzeugung beteiligen. Dies bedeutet, der Kreistag muss darüber entscheiden, ob der Landkreis Peine sich als kommunaler Aktionär am Vertrieb von Strom beteiligt, oder ob er sein Aktienpaket bei der E.ON erhöht.

 

Die EAV beabsichtigt, in ihrer am 11. Juli 2013 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung der geplanten Strukturmaßnahmen zu fassen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.11.2011 beschlossen, Herrn Landrat Einhaus und als Verhinderungsvertreter Herrn EKR Heiß in die Hauptversammlung der E.ON Avacon AG zu berufen. Die Stimmrechte sind entsprechend auszuüben – Beschlussvorschlag d).

 

Diese kurze Sachdarstellung ist auf das Wesentliche reduziert und gibt den komplizierten Sachverhalt nur grobmaßstäblich wieder. Eine detailliertere Darstellung ist den beigefügten Erläuterungen sowie der Beschlussvorlage für kommunale Aktionäre der EAV zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterungen - Anlage 1 zur Vorlage 25/2013 (148 KB)      
Anlage 2 2 Entwurfsvorlage für Komm. Aktionäre - Anlage 2 zur Vorlage 25/2013 (1748 KB)