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Vorlage - 2007/088  

Betreff: Namensgebung für die Realschule Lengede in Lengede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
20.09.2007 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Schule führt ab 01

Die Schule führt ab 01. November 2007 den Namen „Willi-Frohwein-Realschule Lengede“.

 

Mit Schreiben vom 04

Mit Schreiben vom 04.06.2007 hat die Realschule Lengede im Namen des Schulelternrats, des Schülerrats und der Gesamtkonferenz beantragt, der Schule einen neuen Namen zu geben. Die Schule hat sich einmütig für den Namen „Willi-Frohwein-Realschule Lengede“ entschieden.

 

In ihrem Antrag führt die Schule u. a. folgendes aus:

 

„Im Jahre 1999 haben Schüler unserer Schule im Rahmen des Geschichtsunterrichts eine Tagesfahrt in das ehemalige Konzentrationslager Dora bei Nordhausen unternommen und dort Herrn Frohwein kennen gelernt. In den nachfolgenden Jahren ist eine enge Verbindung zu ihm aufgebaut worden, die von Klasse zu Klasse übertragen und fortgesetzt wurde.“

 

Herr Frohwein ist Überlebender der drei Konzentrationslager Auschwitz, Dora und Bergen Belsen. Herr Frohwein lebt heute hoch betagt und gesundheitlich angegriffen in Potsdam bei Berlin.

 

Seinen Vorträgen und Gesprächen mit unseren Schülerinnen und Schülern ist es zu verdanken, dass viele ehemalige und derzeitige Schüler unserer Schule wachsam gegen Rechtes Gedankengut wurden und bereit sind, aktiv etwas gegen die immer größer werdende Gefahr von Rechts unternehmen.“

 

Mit der Namensgebung beabsichtigt die Schule auch, durch seine Person der vielen Opfer des NS-Regimes zu gedenken, sie zu ehren und gleichzeitig ein Zeichen gegen die aufkommende Gefahr von Rechts zu setzen.

Es soll aber auch die Erinnerung an die Geschichte Lengedes weiterhin wachgehalten werden und daher die Ortsbezeichnung „Lengede“ im Schulnamen enthalten bleiben.

 

Gem. § 107 NSchG kann der Schulträger im Einvernehmen mit den Schulen diesen einen Namen geben. Zu einem entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.

 

Der Wunsch der Schule, den Namen „Willi-Frohwein-Realschule Lengede“ zu verwenden, ist rechtlich nicht zu beanstanden, so dass dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und dem Kreisausschuss empfohlen wird, dem Wunsch der Schule zuzustimmen.