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Vorlage - 2013/044  

Betreff: Nutzungsbedingungen für den Medien- und Geräteverleih der Kreisbildstelle des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
18.04.2013 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Nutzungsbedingungen Kreisbildstelle  

Der Kreisausschuss stimmt der Einführung von Säumniszuschlägen bei Überschreitung der Ausleihfrist zum 01

Der Kreisausschuss stimmt der Einführung von Säumniszuschlägen bei Überschreitung der Ausleihfrist zum 01.07.2013 zu.

 

 

 

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Nach den Nutzungsbedingungen für den Medien- und Geräteverleih der Kreisbildstelle des Landkreises Peine vom 01

Nach den Nutzungsbedingungen für den Medien- und Geräteverleih der Kreisbildstelle des Landkreises Peine vom 01.01.2007 erfolgt die Ausleihe und Nutzung aller Geräte und Medien kostenfrei. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

 

Zwischenzeitlich hat jedoch die medienpädagogische Beraterin des Landkreises Peine in der Kreisbildstelle, Frau Septinius, mitgeteilt, dass es in der Vergangenheit zunehmend dazu kommt, dass Kunden regelmäßig die vereinbarte Ausleihfrist überzogen haben, was zu Beeinträchtigungen bei Vorbestellungen durch andere Kunden geführt hat. Insbesondere, da die Vorbestellung auch zunehmend im Onlinesystem erfolgt.

 

Frau Septinius beantragt daher, entsprechende Regelungen für die Erhebung von Säumniszuschlägen einzuführen. Sie weist in ihrem Antrag darauf hin, dass entsprechende Regelungen auch im Bereich des Kreismedienzentrums des Landkreises Hildesheim und der Region Hannover vorhanden sind.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den § 2 Abs. 8 der „Nutzungsbedingungen für den Medien- und Geräteverleih der Kreisbildstelle des Landkreises Peine“ wie folgt zu ändern

 

§ 2 Abs. 8 Neufassung

 

Bei Überschreiten des vereinbarten Rückgabetermins werden folgende Entgelte fällig:

 

a)      für technische Geräte, pro Tag 5,00 €

b)     für Medien, pro Tag 1,00 €

 

Hinsichtlich der weiter angeregten Einführung einer Gebühr bei Sachbeschädigung enthält die Nutzungsordnung unter § 7 bereits entsprechende Regelungen.

 

Der Kreisausschuss wird um Zustimmung zu diesem Verfahren gebeten.

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nutzungsbedingungen Kreisbildstelle (418 KB)