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Vorlage - 2013/074  

Betreff: Vorschlagliste Jugendschöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.06.2013 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufstellung der beigefügten Vor¬schlagslisten für die Wahl von Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufstellung der beigefügten Vor­schlagslisten für die Wahl von Jugendschöffen.

 

Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind für die Jugendgerichte in Braunschweig und Peine sowie für die Landgerichte in Braunschweig und Hildesheim Jugend¬schöffinnen und -schöffen zu wählen

Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind für die Jugendgerichte in Braunschweig und Peine sowie für die Landgerichte in Braunschweig und Hildesheim Jugend­schöffinnen und -schöffen zu wählen. Die Jugendschöffinnen und -schöffen werden gem. § 35 des Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses von dem in § 40 des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vorgesehenen Ausschuss gewählt.

 

Für die Aufstellung der beigefügten Vorschlagslisten ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, erforderlich.

 

Zwei Bewerbungen sind nicht in der Vorschlagsliste aufzunehmen: In einem Fall ist die Altersgrenze erreicht (älter als 70 Jahre), in dem anderen Fall hat sich ein Justizbeamter beworben (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 + 5 GVG). Beide Bewerber erhalten schriftliche Absagen mit Begründungen.

 

 

Gender Check:

 

Es haben sich für das AG Peine und das Landgericht Hildesheim insgesamt 102 Personen beworben. Hierbei sind Bewerbungen von 53 Frauen und 49 Männern eingegangen.

Für das AG Braunschweig und das Landgericht Braunschweig sind 29 Bewerbungen eingegangen, hiervon 15 Bewerbungen von Frauen, 14 von Männern.

Der Anteil von Frauen, die sich beworben haben, ist insofern etwas größer. Durch den Aufruf an die Öffentlichkeit, sich ehrenamtlich zu betätigen, ist eine Differenzierung im Gender-Sinn nicht möglich. Das Jugendamt ist auf alle Personen, die sich ehrenamtlich beschäftigen wollen, angewiesen.