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Vorlage - 2013/107  

Betreff: Erhalt je eines Förderschulangebotes pro sonderpädagogischem Unterstützungsbereich - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.03.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
12.09.2013 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zurückgestellt   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU vom 18.03.2013-Erhalt je eines Förderschulangebotes  
Änderungsantrag  

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird abgelehnt.


Die CDU - Kreistagsfraktion hat am 18. März 2013 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt, wonach der Landkreis Peine

 

auch für die Zukunft dafür sorgen soll, dass für alle Förderschulbereiche mindestens ein Förderschulangebot- auch für die Schwerpunktbereiche "Sprache", "Emotionale und soziale Entwicklung" sowie "Lernen" - zur Verfügung steht.

Zusätzlich wird der Kreistag aufgefordert, den Landrat zu beauftragen, bei der Landesregierung vorstellig zu werden, um sich für den Erhalt von allen Förderschulbereichen einzusetzen.

 

Dieser Antrag wurde am 10. April 2013 im Kreisausschuss beraten. Dort wurde entsprechend des Beschlussvorschlages empfohlen, ihn zur Beratung an den Ausschuss für Bildung. Kultur und Sport zu verweisen. Der Fachausschuss hat in der Sitzung am 18. April 2013 über den Antrag beraten und mit 8 Nein-, 4 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung den Antrag auf Erhalt eines Förderschulangebotes pro sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf abgelehnt. Daraufhin hat der Kreisausschuss in der Sitzung am 15. Mai 2013 den Antrag ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Da der Antrag ursprünglich an den Kreistag gerichtet gewesen sein sollte, hat die CDU darum gebeten, ihn antragsgemäß im Kreistag zu beraten.

Da sowohl der Fachausschuss, als auch der KA bereits eine Ablehnung des Antrages beschlossen haben, kann derzeit verwaltungsseifig der Beschlussvorschlag ebenfalls nur lauten den Antrag abzulehnen.

Es ist dabei ergänzend zu bedenken, dass im Bereich des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs "Lernen" eine Einschulung in den Primarbereich einer entsprechenden Förderschule ab dem ab 01. August 2013 gesetzlich nicht mehr möglich ist. Diese Regelung lässt erwarten, dass es spätestens in vier Jahren auch keine Eltern mehr geben wird, die beim Wechsel in den Sekundarbereich I eine Förderschule mit dem Schwerpunkt "Lernen" anwählen würden. Insoweit ist die vom Land angedachte Regelung, eine Ausweitung dahingehend vorzunehmen, aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang künftig keine Aufnahmen in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" mehr vorzunehmen, nachvollziehbar.

Für die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe in den Bereichen "emotionale und soziale Entwicklung" sowie "geistige Entwicklung" werden derzeit, so Dr. Wachtel- MK -, keine organisatorischen Veränderungen angestrebt mit der Folge, dass Schulen mit diesen Förderschwerpunkten erhalten bleiben.

 

Gendercheck:

 

Geschlechterspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU vom 18.03.2013-Erhalt je eines Förderschulangebotes (129 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag (131 KB)