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Vorlage - 2013/113  

Betreff: Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
17.09.2013 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zurückgestellt   
20.05.2014 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.07.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung wird fortgesetzt.


 

Im Jahr 1994 erging der Kreistagsbeschluss, die Gebäudereinigung sozialverträglich von Eigen- auf Fremdreinigung umzustellen, soweit die Fremdreinigung kostengünstiger sei. Aufgrund einer politischen Anfrage im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften hinsichtlich der Reinigungsqualität und der Reinigungskosten wurde die Frage aufgeworfen, ob nunmehr bei einer Umstellung auf Eigenreinigung die Reinigungsleistung optimiert werden könne.

 

Zur Klärung wurde der Landesrechnungshof um eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung gebeten, welche der Immobilienwirtschaftsbetrieb durch eine Betrachtung der nichtmonetären Faktoren ergänzte.

 

Betriebswirtschaftlich gesehen bilden die Gebäudereinigungskosten bei der Gebäudeunterhaltung den größten Kostenblock. Im Landkreis Peine besteht der zu reinigende Gebäudebestand aus 4.358 Räumen mit insgesamt 181.375 qm.

 

In 2012 betrugen die Kosten der Gebäudereinigung 2.663.337 €.

 

Die umfassende Datenanalyse des Landesrechnungshofes (LRH) hat ergeben, dass die Eigenreinigung aktuell 71% teurer ist als die Fremdreinigung (bezogen auf die Kosten pro qm Jahresreinigungsfläche). Bei einem Verzicht auf die Fremdreinigung mit Ausbau der Eigenreinigung prognostiziert der LRH jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. €. Selbst bei Berücksichtigung der Entgeltstufe 1 in der Eigenreinigung entstünden jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 367.000 €.

 

Somit ist die Fremdreinigung deutlich günstiger als die Eigenreinigung.

 

Die ergänzende Betrachtung der nichtmonetären Faktoren hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Der LRH hat hinsichtlich der Qualität und damit der Nutzerzufriedenheit aktuell keine Anhaltspunkte auf Qualitätsunterschiede zwischen Eigen- und Fremdreinigung festgestellt. Darüber hinaus können die Vorteile der Eigenreinigung durch eine entsprechende Reglementierung bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen auch in der Fremdreinigung erreicht werden.

Die ausführliche Betrachtung der nichtmonetären Faktoren ist in der Anlage beigefügt

 

Bei der abschließenden Entscheidung für den Ausbau der Eigenreinigung bzw. Fremdreinigung ist zu berücksichtigen, dass bei möglichst niedrigen Kosten die bestmögliche Reinigungsleistung erzielt werden soll. Für den Betrieb der Gebäude ist die Reinigung neben den Energie- und Hausmeisterkosten ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine optimale und nachhaltige Gebäudebewirtschaftung.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der LRH den vor längerer Zeit begonnenen Weg zu einer Reinigungsform zu Ende zu gehen. Dabei sollte die auf Basis des Wirtschaftlichkeitsvergleiches getroffene Entscheidung für eine Reinigungsform konsequent und unverzüglich umgesetzt werden, um den aktuellen hohen Steuerungsaufwand im Bereich der Reinigung zu reduzieren.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Aspekte soll nicht nur auf Grund des hohen monetären Vorteils, sondern auch auf Grund der nicht monetären Gesichtspunkte die bestehende Eigenreinigung weiterhin konsequent durch Fremdreinigung bei Ausscheiden einer Mitarbeiterin ersetzt werden.