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Vorlage - 2013/120  

Betreff: Produktbericht Stand 30.06.2013 für die Budgets der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt sowie der Fachbereichsleitung 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
23.09.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Produktbericht_FD_30_32_33_35_einzeln_Stand 30.06.2013 PDF-Dokument
Produktbericht_FD_30_32_33_35_gesamt_Stand 30.06.2013  

Bericht über den Stand der Produkte

 

Das Haushaltsjahr 2011 unter den Gesichtspunkten des neuen kommunalen Haushaltsrechts mit der kommunalen Doppik ist zwischenzeitlich überwiegend abgeschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt prüft derzeit den Jahresabschluss 2011. Da es die erste Prüfung eines „doppischen Jahresabschlusses“ beim Landkreis Peine ist, können Korrekturbuchungen nicht ausgeschlossen werden. Ein endgültiges Jahresergebnis 2011 ist daher noch nicht vorhanden.

Ähnliches ist für das Jahr 2012 der Fall. Erst nach Jahresabschluss 2011 können die Restbuchungen 2012 erfolgen.

Diese Verzögerungen bei der Abschlusserstellung waren zu erwarten, erschweren aber eine Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2013, da Vergleichswerte aus Vorjahren nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

Mit Vorlage Nr. 71/2013 wurde über die Entwicklung bis 31. März 2013 berichtet.

 

 

Im Teilhaushalt/Budget 3 für den Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit ist derzeit eine Budgetverbesserung von rund 1,4 Mio. € zu erwarten. Diese macht aber gerade mal rund 3 % des Budgets aus, so dass hier als Folge des Volumens noch eine relativ hohe Unsicherheit vorhanden ist.

 

Nachstehend wird über die Entwicklung der Produkte der Teilbudgets 30, 32, 33 und 35 berichtet. Zur Entwicklung des Teilbudgets 34 – Jugendamt – erfolgt ein Bericht im Jugendhilfeausschuss.

 

 

Der FD 32 – Soziales –  rechnet derzeit mit einer Unterschreitung des Planbudgets um rund 215.000 €. Einige Produktbudgets werden aufgrund von Fallzahlsteigerungen eine Überschreitung zu verzeichnen haben. Gedeckt wird dieses durch höhere Erstattungen aus dem Quotalen System. Bei den Leistungsmengen ist überwiegend eine leicht steigende Fallzahl festzustellen. Trotzdem können die gesetzten Qualitätsziele größtenteils erreicht werden. Im Produkt 3111 – Hilfe zum Lebensunterhalt – ist mit einer leichten Überschreitung des Planbudgets zu rechnen, da die erwarteten Erstattungen, ähnlich wie 2012, unter den Planungen liegen. Im Produkt 3113 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – ist mit einer recht deutlichen Überschreitung des Planbudgets zu rechnen. Neben Kostensteigerungen bei einzelnen Maßnahmen ist eine Verschiebung von Maßnahmen zu Lasten kostenintensiverer Heimunterbringungen festzustellen. Im Produkt 3114 – Hilfen zur Gesundheit – ist das Ergebnis von den Krankenhilfemaßnahmen abhängig. Es sind derzeit keine kostenintensiven Maßnahmen bekannt. Im Produkt 3117 – Zahlungen Quotales System – ist mit einer deutlichen Unterschreitung des Planbudgets zu rechnen, da die Abschläge des Landes bereits über den Planungen liegen. Da insgesamt eine Steigerung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen zu verzeichnen ist, ist nicht damit zu rechnen, dass Rückforderungen wegen überzahlter Abschläge geltend gemacht werden. Im Produkt 3130 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – ist mit einer Überschreitung des Planbudgets zu rechnen. Es sind hier recht deutliche steigende Fallzahlen zu erwarten. Aufgrund der Erstattungssystematik berücksichtigt das Land für die Berechnung der Erstattungspauschale die Asylbewerberzahlen des Vorvorjahres. Diese Zahl liegt aber deutlich unter der jetzigen Personenzahl. Hinzu kommt, dass die Pauschale pro Person unter unseren Aufwendungen liegt. Sie basiert auf 2011. Mittlerweile gibt es zudem Gerichtsentscheidungen, aufgrund derer die Sozialleistungen erhöht werden mussten. Insoweit gibt es eine steigende „Deckungslücke“, wenn nicht die Abrechnungssystematik angepasst wird. (Ein Verfahren wie beim Rettungsdienst ist hier nicht denkbar, weil ja gerade pauschal abgerechnet wird und nicht unbedingt kostendeckend.). Im Produkt 3210 – Leistungen nach dem BVG – ist eine deutliche Überschreitung des Planbudgets zu rechnen. , da die erwarteten Erstattungen, ähnlich wie 2012, unter den Planungen liegen. Ein Ausgleich wird voraussichtlich im Rahmen der Abrechnung in 2014 erfolgen. Im Produkt 35170 – Förderung der Wohlfahrtspflege – werden die Zuschüsse ausgewiesen. Die Überschreitung ist jedoch nicht auf eine Steigerung der Zuschüsse zurückzuführen, sondern auf eine geänderte Verteilung mit FD 33 – Jobcenter. Die AWO erhält für die Schuldnerberatung einen festen Zuschuss. Da die Anzahl der SGB II – Leistungsberechtigten – aber erst Ende 2013 feststehen, wird der Zuschuss von FD 32 übernommen und bei FD 33 entsprechend reduziert. Am Jahresende erfolgt eine Umbuchung entsprechend der Anzahl der Leistungsberechtigten.

 

Im FD 33 – Jobcenter – ist mit einer Unterschreitung des Planbudgets im Umfang von annähernd 900.000 € zu rechnen. Darin enthalten sind keine Rückforderungsansprüche gegenüber dem Bund, die sich aus der (Grundsatz-) Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2013 ergeben können. Derzeit sind  weder die konkreten Ansprüche, die Beträge sowie der Fälligkeitstermin gesichert.

Im Produkt 3121 – Leistungen für Unterkunft und Heizung – ist mit einer deutlichen Unterschreitung des Planbudgets in Höhe von ca. 520.000 € zu rechnen. Ein wesentlicher Faktor dafür ist, dass aufgrund der noch günstigen Arbeitsmarktsituation die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften unterhalb der Planwerte liegt. Daher wird das mit dem Land vereinbarte und auch in diese Produktbeschreibung übernommene Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu verringern, zurzeit erreicht. Den damaligen Planwerten lagen Recherchen und Prognosen führender Wirtschaftsinstitute zugrunde.

Vergleichbar sieht das  Produkt 3123 – einmalige Beihilfen – aus. Auch hier ist mit einer Unterschreitung des Planbudgets und dem Erreichen des Produktziels zu rechnen.

Auch im Produkt 3129 – Verwaltung Arbeitslosengeld II – wird der Zuschussbedarf gegenüber den Planzahlen voraussichtlich geringer ausfallen. Dieses liegt u.a. auch an Stellenvakanzen im Jobcenter, die infolge von Krankheit oder Stellenwechsel auftreten und die z.T. über mehrere Monate andauern. Im Bereich „Leistungsgewährung ALG II“ besteht weiterhin eine hohe Personalfluktuation und das Problem, geeignete neue Mitarbeiter/innen zu finden. Die Personaldefizite konnten in 2013 aufgrund der noch günstigen Fallzahlentwicklung leicht verringert werden. Im Bereich „Integration ins Erwerbsleben“ sind inzwischen ebenfalls längerfristige Stellenvakanzen sowie einige Langzeiterkrankungen unter Wegfall der Krankenvergütung zu verzeichnen. Auch hier hat die stabile Arbeitsmarktlage dazu geführt, Stellen zeitweilig nicht zu besetzen bzw. „Fallbestände“ vorübergehend auf die vorhandenen Arbeitsvermittler/Arbeitsvermittlerinnen verteilen zu können. Ergänzend ist anzumerken, dass die SGB II-Finanzierungssystematik über die Kommunalträger- Abrechnungsverwaltungsvorschrift des Bundes (KOA-VV) weitere positive Finanzeffekte erzielt, soweit es um vorübergehende Stellenvakanzen von „pauschal“ mit dem Bund abzurechnenden Arbeitsplätzen geht.

 

Im FD 35 – Gesundheitsamt – wird eine Überschreitung in Höhe von rund 64.000 € erwartet. Da die Personalaufwendungen über den Planungen liegen. Allein die Versorgungskassenbeiträge für Beamte werden um rund 30.000 € höher als kalkuliert ausfallen. Hinzu kommen Personalaufwendungen für eine Sozialarbeiter-Praktikantin, die versehentlich nicht mit eingeplant worden sind. Trotz allgemein steigender Leistungsmengen kann erwartet werden, dass zum Jahresende alle Zielkennzahlen erreicht werden.

 

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Gender Check:

 

Mit dieser Vorlage wird lediglich über einen vorgegebenen Ressourcenrahmen, der den Organisationseinheiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Ziele zugewiesen wird, berichtet. Die Vorlage an sich ist daher nicht Gender-relevant. Gender Mainstreaming geht als Strategie über Haushaltsverfahren hinaus und zielt in einem umfassenden Sinne auf die Gleichstellung bei der Teilhabe an Ressourcen.

 

Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind in jedem Fall Gender-Aspekte, die sich aus den einzelnen Produkten und Leistungen heraus ergeben, zu berücksichtigen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Produktbericht_FD_30_32_33_35_einzeln_Stand 30.06.2013 (3503 KB) PDF-Dokument (9608 KB)    
Anlage 2 2 Produktbericht_FD_30_32_33_35_gesamt_Stand 30.06.2013 (91 KB)