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Vorlage - 2013/127  

Betreff: Benennung eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.10.2013 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine
22.10.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu Vorlage 127 Top 7  

Nach Inkrafttreten der Änderung der Satzung des Jugendamtes des Landkreise Peine wird der weitere Sitz im Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme gemäß § 2 Ziffer 2.10 der Satzung des Jugendamtes mit Frau Ulrike Schaper-Greve besetzt.

 


Im Jugendhilfeausschusses wird am 01.10.2013 über die Änderung der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine beraten. Auf den Inhalt der Ausschussvorlage wird an dieser Stelle verwiesen. Mit der abschließenden Beschlussfassung der Satzungsänderung durch den Kreistag und der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Peine wird die Änderung wirksam.

 

Die „Arbeitsgemeinschaft der Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung im Landkreis Peine und für Kinder aus dem Landkreis Peine gem. § 78 SGB VIII“ (AG78 HzE-Träger) hat

 

Frau Ulrike Schaper-Greve, wohnhaft in 31224 Peine, Schäferstr. 110,

 

als beratendes Mitglied benannt und vorgeschlagen. Das entsprechende Schreiben der AG78 HzE-Träger vom 16.09.2013 ist als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von Frau Schaper-Greve.

 

 

 

Gender Check:

 

§ 2 der Satzung des Jugendamtes bestimmt, dass die Hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder Frauen sein sollen. Tatsächlich sind unter den 15 stimmberechtigten Mitgliedern lediglich 5 Frauen. Bei den Vertretungen ist das Verhältnis mit 7 Frauen zu 8 Männern beinahe ausgeglichen.

 

In Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 4 AG KJHG sollen auch die beratenden Mitglieder zur Hälfte Frauen sein. Bisher gehören 6 von 9 beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses dem weiblichen Geschlecht an. Mit der Wahl von Frau Schaper-Greve wird der Anteil der Frauen auf 7 von 10 Mitgliedern ansteigen, was einer Quote von 70% entspricht.

 

Insgesamt gehören dem Jugendhilfeausschuss nach Erweiterung um einen Sitz für die AG78 40 Mitglieder (stimmberechtigt, stellvertretend und beratend) an. Darunter finden sich mit Frau Schaper-Greve 19 Frauen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Vorlage 127 Top 7 (59 KB)