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Vorlage - 2013/138  

Betreff: Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.10.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
SPDGrüne-Antrag zur Vorlage 138/2013  

 

Der Landrat nimmt Verhandlungen über einen Zusammenschluss mit Nachbarkommunen auf.
 


 

Auf den beigefügten Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2013 wird verwiesen.

 

Für den weiteren Ablauf des ergebnisoffenen Prozesses sind folgende Schritte vorgesehen:

 

1. Projekt- und Prozessplanung

 

Für die Umsetzung muss eine Projektstruktur und –organisation festgelegt werden. Neben den weiteren – fortlaufenden – Handlungsschritten sollen dabei die Abfolge und zeitliche Planung der Aktivitäten sowie Verantwortlichkeiten in der operativen Umsetzung geregelt werden. Dazu gehö­ren z.B. (nicht abschließend) Fragestellungen und Themenfelder, wie

 

  • Festlegung begleitender Strukturen

Vorgesehen ist eine kontinuierliche Berichterstattung, Diskussion sowie insgesamt eine Pro-jekt-/Prozessbegleitung durch den Kreisausschuss, damit eine breite politische Meinungsbil­dung und Beteiligung gewährleistet ist.

  • Identifizierung von Beteiligten und Interessenlagen

z.B. Bürgerinnen- und Bürgerinteressen, kommunale Interessen (Stadt, Gemeinden) Banken, Wirtschaft, weitere Verbände und Institutionen, Beteiligung des Landes Niedersachsen, etc.

  • Gutachterliche Begleitung

Die komplexen und kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen im Einzelnen erfordern eine entsprechende Einbindung externer Fachleute.

  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Von entscheidender Bedeutung ist hierbei die Berücksichtigung der Bürgerinnen- und Bürger-interes­sen. Dazu müssen Beteiligungsformen entwickelt und umgesetzt werden, die einerseits über Ziele, Inhalte und konkrete Interessenlagen Aufschluss geben und andererseits eine breite sowie kontinuierliche Information über den Projektverlauf gewährleisten. Die Transparenz des Verfahrens soll damit sichergestellt werden.

In Zusammenarbeit mit den örtlichen Medien ist dementsprechend auch eine aktive Öffent-lichkeitsar­beit ein angestrebtes Ziel.

 

2. Sondierungsphase

 

Die Sondierungsphase beinhaltet die Bestandsaufnahme der Finanzlage und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie die Darstellung der allgemeinen Datenlage.

 

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beschreibung der finanziellen Leistungsfähigkeit. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass die Steuerkraft im Landkreis Peine seit Jahren unterhalb des Landesdurchschnitts liegt. Im Vergleichsjahr 2012 betrug die Steuerkraft je Einwohner im Landesdurchschnitt 915,15 € und im Landkreis Peine nur 757,31 €. Die Differenz liegt mit 157,84 € um mehr als 17 % unter dem Landesdurchschnitt. Des Weiteren hat der Land­kreis Peine durch die Einführung der Flächenkomponente im Finanzausgleich bisher ca. 10 Mio. € verloren. Insofern stellen die konkreten Finanzausgleichsleistungen durch Schlüsselzuweisungen des Landes und in der Folge durch die Kreisumlage der Stadt und der Gemeinden eine wesentli­che Grundlage der Betrachtung dar.

 


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Zur Sondierungsphase gehören auch erste Gespräche mit potenziellen Partnerinnen und/oder Partnern. Diese erste Meinungsbildung ist unumgänglich, um die grundlegenden Interessenlagen einschätzen zu können.

 

 

3. Erarbeitung möglicher Varianten

 

Kommunale Zusammenschlüsse sind in vielfältiger Art und Weise denkbar. Neben unterschiedli­chen kommunalverfassungsrechtlichen Strukturen spielen dabei vor allem auch die Finanzlage und die regionalen Besonderheiten eine wesentliche Rolle.

 

Nach der Sondierungsphase erfolgt die Beschreibung und Bewertung der sich daraus ergebenden möglichen Varianten. Bedingt durch den erheblichen mit entsprechenden Verhandlungen verbun-de­nen Aufwand ist es nicht möglich, parallel mit mehreren Kommunen zu verhandeln. Aus diesem Grund kann nur ein konkreter Partner benannt und können mit diesem Verhandlungen geführt werden.

 

 

Weitere Projekt- und Prozessschritte werden erst in Abhängigkeit des Verlaufs der konkreten Verhandlungen festgelegt.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SPDGrüne-Antrag zur Vorlage 138/2013 (906 KB)