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Vorlage - 2013/169  

Betreff: Ernennung des Kreisbrandmeisters, der stellv. Kreisbrandmeister, der Abschnitsleiter der Brandschutzabschnitte Ost und West sowie des stellv. Abschnittsleiters des Brandschutzabschnittes Ost
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
11.11.2013 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
04.12.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Herr Rüdiger Ernst wird mit Wirkung zum 01.März 2014 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreisbrandmeister für den Landkreis Peine berufen.

 

Herr Martin Ahlers wird mit Wirkung zum 01. März 2014 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Kreisbrandmeister und Leiter des Brandschutzabschnittes Ost für den Landkreis Peine berufen.

 

Herr Hans-Peter Bolm wird mit Wirkung zum 04. Juli 2014 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Kreisbrandmeister und Leiter des Brandschutzabschnittes West für den Landkreis Peine berufen.

 

Herr Andreas Knorr wird mit Wirkung zum 01. März 2014 für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost für den Landkreis Peine berufen.

 


Anmerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

 

 

Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter der Kreisfeuerwehrbereitschaften sowie ihre Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises.

 

Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister haben in ihrer Dienstversammlung am 23. Oktober 2013 einstimmig vorgeschlagen, den Ersten Hauptbrandmeister  Rüdiger Ernst zum Kreisbrandmeister zu berufen.

Des Weiteren schlägt die Versammlung mehrheitlich vor, das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Kreisbrandmeisters / Abschnittsleiters West Hans-Peter Bolm, des Abschnittsleiter Ost Martin Ahlers und des stellvertretenden Abschnittsleiter Ost Andreas Knorr zu verlängern. In diesem Zusammenhang soll der Abschnittsleiters Ost auch zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt werden. Das NBrandSchG fordert gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 die Ernennung von mindestens einem Stellvertreter  Es ist durchaus üblich, mehrere stellv. Kreisbrandmeister zu berufen.

 

Voraussetzung für die Übertragung der jeweiligen Funktionen Kreisbrandmeister, stellv. Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter sowie stellvertretender Abschnittsleiter ist gemäß Anlage 2 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung –FwVO)  neben einer erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Verbandsführer“  und einer mindestens 10-jährigen Gesamtdienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr eine mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Führungsfunktion als Orts-/Gemeindebrandmeister bzw. in stellvertretender Funktion. Herr Ernst erfüllt die Voraussetzungen, die  Herren Bolm, Ahlers und Knorr werden zum wiederholten Mal berufen.

 

Der Regierungsbrandmeister hat keine Bedenken gegen die Ernennungen geäußert.

 

 

Gender Check:

 

Das Vorschlagsrecht für die Wahl zum Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter sowie deren Stellvertreter obliegt gemäß § 21 Abs. 4, 5 NBrandSchG den Orts- und Gemeindebrandmeistern. Frauen wurden seitens des o.g. Personenkreis nicht vorgeschlagen.