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Vorlage - 2013/172  

Betreff: Weiterführung des Seniorenservicebüros über den bisherigen Förderzeitraum hinaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
21.11.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP11_Antrag CDU 25.04.2013  
TOP11_Antrag KAG 27.05.2013  

 

Angesichts des Konzepts des Landes zu „Senioren- und Pflegestützpunkten“ und der erwarteten Förderrichtlinie sind die Anträge der CDU-Kreistagsfraktion Peine vom 25.04.2013 und der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine vom 27.05.2013 als erledigt zu betrachten.


Beide Anträge wurden in einer Phase gestellt, als der Fortbestand des Seniorenservicebüros von einem finanziellen Einstieg des Landkreises Peine in die am 31.07.2014 auslaufende Förderung des Landes abhängig schien.

 

Mittlerweile hat die vom Nds. Sozialministerium eingerichtete Arbeitsgruppe „Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen“ ein abschließendes Ergebnis erzielt und in Form eines Konzeptes zur Verfügung gestellt („Endgültiges Konzept Senioren- und Pflegestützpunkt“).

 

Wesentliche Inhalte des Konzeptes:

 

  • Noch in der Landesförderung befindliche Seniorenservicebüros werden planmäßig weitergefördert.
  • Nach Ablauf der planmäßigen Förderung können sich Landkreise und kreisfreie Städte an einem Folgeprojekt beteiligen, das die Zusammenführung der Aufgaben von Seniorenservicebüros und Pflegestützpunkten mit dem Ziel der neutralen Beratung aus einer Hand vorsieht.
  • Die so entstehenden neuen Beratungsstellen werden den landeseinheitlichen Namen „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen“ erhalten und mit gemeinsamer Bildmarke auftreten.
  • Das Land fördert jeden Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen verlässlich mit bis zu 40.000 € jährlich. Gefördert werden die Landkreise und kreisfreien Städte als Zuwendungsempfänger.
  • Die Beauftragung eines freien Trägers mit den Beratungsaufgaben außerhalb der Aufgaben des Pflegestützpunktes ist möglich und erfordert eine entsprechende Kooperationsvereinbarung, die jedoch die Landkreise und kreisfreien Städte in der Gesamtverantwortung belässt. Vorhandene Strukturen sollen dabei berücksichtigt werden.
  • Mit einer Veröffentlichung der angestrebten Förderrichtlinie ist erst im Frühjahr 2014 zu rechnen. Was genau die Worte „bis zu“ (s.o., Förderung „...bis zu 40.000 € jährlich...“) bedeuten, wird die Förderrichtlinie zeigen. Jedenfalls wird eine Kofinanzierung durch die zuwendungsberechtigten Landkreise und kreisfreien Städte erwartet, die in ideeller, sächlicher oder finanzieller Form erfolgen kann.

 

Von der Möglichkeit der inhaltlichen Fortsetzung des Seniorenservicebüros unter geänderten Rahmenbedingungen kann somit ausgegangen werden. Dabei deutet sich an, dass sich für das Peiner Seniorenservicebüro, das sich ja schon jetzt unter einem Dach mit dem Pflegestützpunkt befindet, kaum relevante Veränderungen ergeben. Ob die jährliche Förderung auch zukünftig 40.000 € beträgt, wird die Förderrichtlinie zeigen.

Die beiden Anträge haben sich durch die aktuelle Entwicklung insoweit erledigt.

 

Die gute Arbeit von Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt sollte im Wege einer Kooperationsvereinbarung zwischen Landkreis Peine und der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine fortgesetzt werden.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP11_Antrag CDU 25.04.2013 (612 KB)      
Anlage 2 2 TOP11_Antrag KAG 27.05.2013 (138 KB)