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Vorlage - 2013/173  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2014 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
21.11.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP12_Zuschüsse 2014  
TOP12_KAG_Antrag Zuschuss Internetportal _Beratungseinrichtungen im Landkreis Peine_  
TOP12_Der Paritätische_Antrag Zuschuss Projekt _Gesundheitsförderung im Selbsthilfebereich_  
TOP12_KAG_Antrag Innovationsfonds zur Umsetzung der Ideen aus dem Projekt Spurgruppe und Untergruppen  

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 39, Ziffern 3.1 bis 3.3 und Seite 40, Ziffern 3.7 bis 3.9) und dem Doppischen Produkthaushalt 2014 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 221 bis 298 und 341 bis 354), zuzustimmen.

Ferner wird empfohlen, die nachstehend aufgeführten Anträge abzulehnen:

  • Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine auf Gewährung eines Zuschusses zum Aufbau eines Internetportals „Beratungseinrichtungen im Landkreis Peine“ in Höhe von 15.000 € vom 30.05.2013
  • Antrag des Wohlfahrtsverbandes Der Paritätische Peine auf Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „Gesundheitsförderung im Selbsthilfebereich“ in Höhe von 1.000 € vom 31.05.2013
  • Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine auf Einrichtung eines Innovationsfonds zur Umsetzung der Ideen aus dem Projekt Spurgruppe und Untergruppen 2012/2013 vom 27.09.2013

 

 

 

 

 


Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2012, wobei hier anzumerken ist, dass es sich lediglich um ein vorläufiges Ergebnis handelt und noch nicht alle Buchungen beinhaltet. Insbesondere die Buchungen von Abschreibungen können erst erfolgen, wenn die Jahresrechnung 2011 soweit geprüft ist, dass feststeht, dass sich keine Veränderungen mehr bei den Abschreibungen ergeben. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2012, den Planansätzen 2013 und den Daten des Planjahres 2014 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2015 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2016 und 2017 sind Produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2015 bis 2017 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 03 - Seiten 217 bis 220 - betroffen.

 

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Bereich des Fachdienstes Soziales ist regelmäßig mit Budgetsteigerungen zu rechnen, verursacht einerseits durch mehr Fälle, andererseits durch erhöhte Kosten pro Fall. Dies ist kein Alleinstellungsmerkmal des Landkreises Peine, sondern entspricht der landes- und bundesweiten Entwicklung in der Sozialhilfe.

 

Die erhöhten Kosten pro Fall ergeben sich bei den Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern, aus der Regelsatzerhöhung. Insbesondere die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.

 

Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2014 beträgt 75 %), gehen die zu erwartenden Steigerungen nur teilweise zu Lasten des Landkreises Peine.

 

Besonders hervorzuheben ist die vorgesehene Steigerung des Bundesanteils bei der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nachdem sich der Bund im Jahr 2013 mit 75 % an den Kosten beteiligt hat, steigert sich der Anteil auf 100 % im Jahr 2014. Die tatsächliche Entlastung durch die Maßnahme wird jedoch überschätzt. Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten gibt das Land seinen Anteil an der Bundeserstattung nicht komplett an die örtlichen Träger weiter, sondern behält 107 Millionen ein. Das bedeutet Mindereinnahmen von etwa 1.050.000 € im Jahr 2014 für den Landkreis Peine, die sich auf die Erstattungen nach dem Quotalen System auswirken.

 

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird erneut mit einer deutlichen Steigerung geplant. Die Leistungen pro Person wurden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Juli 2012) deutlich erhöht. Zwar wurde seitens des Landes auch die entsprechende Kostenerstattungspauschale pro Person/Jahr auf 5.930 € erhöht (Stand 2014), jedoch ist diese Erhöhung nur teilweise kostendeckend.

 

Vor allem aber gibt es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch eine sehr deutliche Steigerung der Zugangszahlen von Asylbegehrenden, die sich auf alle Kommunen bundesweit in gleicher Weise auswirkt, da die Asylbegehrenden gleichmäßig, nach Einwohnerzahlen, auf die Kommunen verteilt werden. Steigende Fallzahlen wiederum gehen in Niedersachsen zu Lasten der Landkreise und kreisfreien Städte, da die Kostenerstattungspauschale pro Person/Jahr jeweils für die durchschnittliche Personenzahl des Vorvorjahres gezahlt wird. Mit einer Anpassung dieser Regelung ist nicht zu rechnen, da seitens des Landes argumentiert wird, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch jahrelang in den Genuss der Vorteile dieser Systematik bei sinkenden Fallzahlen gekommen sind.

 

Die vorgesehenen Zuschüsse ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. In den meisten Fällen ist die Höhe der Zuschüsse im Vergleich zum Jahr 2013 unverändert. Geplante Änderungen sind in der Tabelle gesondert gekennzeichnet. Der Entfall des Zuschusses an das Diakonische Werk Braunschweig (Alltagshilfen) erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung. Es gibt im Landkreis Peine vergleichbare Leistungen, die nicht bezuschusst werden.

 

 

 

Fachdienst Landkreis Peine Jobcenter (FD 33)

 

Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, weil dort mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 13,5 Mio. € knapp 90% des FD-Budgets enthalten sind. Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber der aktuellen Prognose  2013 um rd. 740 Tsd. € erhöht, weil die innerhalb dieses Produktes finanzierten und zeitlich bis 31.12.2013 befristeten Erstattungen des Bundes zur Finanzierung von zusätzlicher Schulsozialarbeit sowie Hortmittagessen ab 2014 entfallen (-540 Tsd. €). Bei den Fallzahlen (SGB II-Bedarfsgemeinschaften) wird für das kommende Jahr mit einer leicht sinkenden Entwicklung gerechnet. Kostensteigerungen bei Miete und Heizung wurden nur sehr moderat kalkuliert, da die Heizkosten aufgrund der langen Kälteperiode bereits in 2013 relativ angestiegen waren und im unmittelbaren Folgejahr eine weitere hohe Steigerungsrate nicht erwartet wird.  Ob sich die Einschätzungen bei Fallzahlen und Kostenentwicklungen  als realistisch erweisen wird, kann derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden. Daher wird auch im Jahr 2014 eine frühzeitige und stetige Produktentwicklung zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern sein.

Beim Produkt 3123 „einmalige Leistungen“ hat sich der in 2012 beobachtete Fallzahlrückgang 2013 bestätigt. Für das Jahr 2014 wird mit weitgehend gleichbleibender Fallzahl wie für 2013 erwartet prognostiziert.

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2014 gegenüber 2013 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings können Tarif- und sonstige Kostensteigerungen bei den Personalkosten damit nicht abgefangen werden. Das für 2013 gegenüber den fiskalischen Planzahlen als günstig erwartete Ergebnis ist auf mehrere längerfristige Stellenvakanzen sowie Langzeiterkrankungen im Jobcenter zurückzuführen. Für 2014 wird davon ausgegangen, dass sich die hohe Fluktuation und angespannte Personalsituation spürbar entspannt, so dass mit der eigentlich zu erwartenden Budgetentwicklung geplant wird. Der Stellenplanentwurf 2014 für das Jobcenter sieht keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor, wobei sich die tatsächliche Stellenbesetzung wie bisher stets an der realen Fallzahlentwicklung orientiert. Stellenreserven enthält der Stellenplan nicht.

Haushaltsrisiken für das Jobcenter im Jahr 2014 bestehen insbesondere beim Produkt „KdU“ sowie bei den Verwaltungskosten. Sollten die optimistischen Annahmen hinsichtlich Fallzahl- und Kostenentwicklung nicht eintreffen, wird das Gesamtbudget nicht einzuhalten sein.

 

 

 

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Produktplan des FD 35 wurden die Erträge und Aufwendungen an die Ergebnisse 2012 und die Prognosen 2013 angepasst. Bei den Personalaufwendungen ist eine Anpassung an die tatsächlichen Entwicklungen zuzüglich der zu erwartenden Steigerungen aus den anstehenden Tarifverhandlungen vorhanden. Zudem sind als Folge von Arbeitszeitaufschreibungen Anpassungen bei den prozentualen Zuordnungen der Personalaufwendungen erfolgt. Die Leistungsmengen und Zielkennzahlen sind an die Istzahlen 2012 und die Prognose 2013 angepasst.

 

 

Anträge

 

Die Umsetzung der drei im Beschlussvorschlag genannten Anträge wäre mit Kosten verbunden, die im Produkthaushalt nicht eingeplant sind. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation des Landkreises Peine ist es nicht angezeigt, zusätzliche Verpflichtungen einzugehen, zumal der Produkthaushalt 2014 erhebliche Risiken bei den Pflichtausgaben in sich trägt und somit keinesfalls gesichert ist, dass das geplante Ergebnis auch erreicht wird.

 

Weitere Ausführungen zu den einzelnen Anträgen folgen nachstehend.

 

 

Internetportal „Beratungseinrichtungen im Landkreis Peine“

 

Ein solches Internetportal ist durchaus wünschenswert. Der Vorteil würde insbesondere darin liegen, dass Informationen einfacher verfügbar bzw. schneller auffindbar wären. Suchende müssten nicht länger an verschiedenen Stellen forschen, sondern hätten einen zentralen Internetauftritt, was mit Zeitersparnissen einhergehen würde. Auch wäre das Risiko verkleinert, wichtige Informationen nicht zu finden.

 

Andererseits würde das Portal jedoch kaum zusätzliche Informationen bereitstellen, so dass der gegen die Kosten abzuwägende Nutzen schließlich nur darin bestünde, auch jetzt schon verfügbare Informationen zentral zu platzieren und somit eine einfachere und schnellere Suche zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass sowohl der Landkreis als auch freie Träger Beratungsangebote vorhalten; dies spricht dafür, dass die Einrichtung eines Internetportals eine kommunale Aufgabe ist. Es bleibt den Wohlfahrtsverbänden unbenommen für ihre Beratungseinrichtungen ein Internetportal aufzubauen. Dies wäre dann mit einem entsprechenden Internetportal des Landkreises zu verlinken.

 

 

Projekt „Gesundheitsförderung im Selbsthilfebereich“

 

Als Ziel der Förderung wird vor allem genannt, Selbsthilfegruppen gruppenübergreifende Seminare und Veranstaltungen vor Ort zu ermöglichen. Entsprechend dieser Zielsetzung ist der Landkreis Peine bereits anderweitig aktiv geworden. So werden beispielsweise die in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Fortbildungen für Seniorenkreisleiter/innen mehr und mehr auch für andere ehrenamtlich tätige Personen geöffnet. Auch stellt der Landkreis Peine zumindest für kleinere Veranstaltungen von Selbsthilfegruppen den Besprechungsraum des Pflegestützpunktes/Seniorenservicebüros zur Verfügung. Eine gute Vernetzung und eine gegenseitige Nutzung vorhandener Ressourcen machen den Zuschuss entbehrlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Innovationsfonds

 

Der Landkreis hatte in der Vergangenheit bereits einen Innovationsfonds eingerichtet. Er ist u.a. auch deshalb eingestellt worden, weil nicht genügend innovative Projekte mehr vorgeschlagen wurden, sondern Mittel zur Abdeckung vorhandener Strukturen beantragt wurden.

 

Aus der Beratungslandschaft sind 2 konkrete Ansätze entstanden. Modellhaft soll in einer Kommune ein multi-professionelles Team Beratungsleistungen anbieten, in einer anderen Kommune soll ein Kümmerer bzw. eine Kümmererin, eine sozial erfahrene Person, eingesetzt werden, um Beratungsleistungen zu erbringen bzw. an die zuständigen Stellen zu verweisen.

 

Weitere konkrete Projekte liegen nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die im Zusammenhang mit den sozialpolitischen Leitlinien entstandenen Projektideen mit Hilfe eines veränderten Einsatzes bereits eingeplanter Mittel zu verwirklichen sind.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP12_Zuschüsse 2014 (19 KB)      
Anlage 2 2 TOP12_KAG_Antrag Zuschuss Internetportal _Beratungseinrichtungen im Landkreis Peine_ (70 KB)      
Anlage 3 3 TOP12_Der Paritätische_Antrag Zuschuss Projekt _Gesundheitsförderung im Selbsthilfebereich_ (156 KB)      
Anlage 4 4 TOP12_KAG_Antrag Innovationsfonds zur Umsetzung der Ideen aus dem Projekt Spurgruppe und Untergruppen (539 KB)