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Vorlage - 2013/174  

Betreff: Sachstand Asylbewerber/innen (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
21.11.2013 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP13_Anlage1.1_Asylbewerber Auswertung nach Staaten  
TOP13_Anlage1.2_Asylbewerber Auswertung nach Staaten-Diagramm  
TOP13_Anlage2_Schreiben BAMF-15.10.2013  

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet in ihrer Anfrage vom 31.10.2013 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Wo sind wie viele Personen (Erwachsene, Kinder) aus welchem Herkunftsgebiet untergebracht?

Wie kommen Stadt und Gemeinden mit der Wohnraumbeschaffung nach? Sind bereits weitere Wohncontainer im Einsatz?

Wie erfolgt die Aufnahme durch den Landkreis und Verbringung an den Wohnort?

Wie wird die Aufnahme auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung sichergestellt?

Durch wen erfolgt die Betreuung der betroffenen Personen?

Wie viele Flüchtlinge sind für dieses Jahr noch angekündigt?

Wie hoch ist der Zuweisungsschlüssel für 2014?

 

 

Aus Vereinfachungsgründen wird in der Folge lediglich die männliche Form „Asylbewerber“ verwendet. Für die statistische Darstellung sind geschlechtsspezifische Merkmale nicht relevant.

 

Asylbewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und bei denen das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist. Es wird unterschieden zwischen Asylerstantragstellern und Asylfolgeantragstellern. In den beigefügten Statistiken werden als Asylbewerber nur die Asylerstantragsteller aufgeführt. Diese Erstantragsteller halten sich während des Asylverfahrens rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Als Aufenthaltstitel erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Ihnen ist demnach der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

 

Die Asylfolgeantragsteller sind Personen, bei denen das Erstverfahren negativ beendet wurde und die in der Folge einen neuen Antrag stellen. Dies können zum einen Personen sein, die sich nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren noch immer im Bundesgebiet aufhalten und zum anderen können dies Personen sein, die sich zwischenzeitlich im Heimatland aufgehalten haben und dann erneut in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Dieser Personenkreis hält sich grundsätzlich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet auf und erhält lediglich eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung).

 

Die beigefügten Statistiken und Grafiken (Anlage 1) zeigen auf, dass sich zum Auswertungsdatum (22.10.2013) 166 Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine aufgehalten haben. Im Vergleich zum Oktober 2011 erkennt man, dass die Zahl der sich im Landkreis Peine aufhaltenden Asylbewerber innerhalb von zwei Jahren von 33 auf 166 Personen rapide gestiegen ist. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von ca. 400 %.

 

Diese Steigerung spiegelt auch die bundesweite Zunahme an einreisenden Asylbewerbern wider. Diesbezüglich ist ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beigefügt     (Anlage 2), aus welchem die aktuelle und zukünftige Situation im Hinblick auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen ersichtlich ist.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Zugangszahlen hinsichtlich der Asylbewerber auch in den nächsten Monaten steigen werden. Diese Steigerung stellt sowohl für den Landkreis Peine (Ausländerbehörde und FD Soziales) durch den großen Arbeits-, Zeit- und Finanzaufwand als auch für die Gemeinden wegen der Schwierigkeiten bei der räumlichen Unterbringung eine hohe Belastung dar.

 

Die meisten der hier ansässigen Asylbewerber stammen aus den Ländern Iran, Syrien und Pakistan.

 

Es fällt ggf. auf, dass wenige der aktuellen Asylbewerber im Landkreis Peine aus den Westbalkanstaaten (z.B. Serbien, Mazedonien, Kosovo) stammen, obwohl sich beispielsweise Serbien bundesweit gesehen zum zugangsstärksten Herkunftsland entwickelt hat. Dies liegt zum einen daran, dass die Asylverfahren der aus diesen Staaten stammenden Asylbewerber in relativ kurzer Zeit (in der Regel negativ) abgeschlossen werden. Zum anderen sind viele Angehörige dieser Staaten nach erfolgter Ausreise oder Abschiebung erneut ins Bundesgebiet eingereist und sind mithin Asylfolgeantragsteller, die in der anliegenden Statistik nicht entsprechend erfasst sind. Gerade in den kommenden Wintermonaten ist noch einmal mit einem starken Zugang aus diesen Ländern zu rechnen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist der notwendige Bedarf an Unterkunft bei Personen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, ausnahmslos durch Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Da die Leistungsberechtigten nur über einen ungesicherten Aufenthaltsstatus verfügen und ihr Aufenthalt in der Regel nur von vorübergehender Dauer sein sollte, kann ihr notwendiger Bedarf an Unterkunft grundsätzlich geringer bemessen sein, als die sozialhilferechtlich anzuerkennenden Aufwendungen für eine angemessene Unterkunft.

 

Der Landkreis Peine hat die Stadt Peine und die Gemeinden des Landkreises Peine mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Unterbringung der Asylbewerber herangezogen. Die Unterbringung erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften in Peine und Lahstedt sowie in weiteren gemeindeeigenen Wohnungen. Aufgrund der stark ansteigenden Zugangszahlen, ist der vorhandene Wohnraum inzwischen weitgehend ausgeschöpft, so dass die Gemeinden bereits privaten Wohnraum angemietet haben. Wohncontainer sind derzeit nicht im Einsatz. Einige Gemeinden stellen jedoch entsprechende Überlegungen an.

 

Die Asylbewerber werden der Stadt Peine und den Gemeinden direkt von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Braunschweig, zugewiesen. Die Zuweisungen erfolgen ausschließlich an Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltungen. Den künftigen Wohnort erreichen die Asylbewerber in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In Ausnahmefällen werden sie mit Kleinbussen von der Landesaufnahmebehörde transportiert. Vor Ort erfolgt eine Unterbringung und Erstbetreuung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinden. Soweit die Asylbewerber in gemeindeeigenen Unterkünften untergebracht sind, erfolgt die Betreuung zum Teil auch in der Folgezeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden. Die Betreuung der in dem Wohnheim in Lahstedt untergebrachten Personen leisten Mitarbeiter der Firma Human Care.

 

Die Aufnahmequote wird jeweils von der Landesaufnahmebehörde übermittelt. Aktuell wurde dem Landkreis Peine mitgeteilt, dass bis zum 30.09.2014 mit 171 Zuweisungen zu rechnen ist. Grundlage für die Höhe dieses Kontingents und die Dauer des Verteilungszeitraumes ist die Prognose der Zugangszahlen von Asylantragstellern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP13_Anlage1.1_Asylbewerber Auswertung nach Staaten (8 KB)      
Anlage 2 2 TOP13_Anlage1.2_Asylbewerber Auswertung nach Staaten-Diagramm (54 KB)      
Anlage 3 3 TOP13_Anlage2_Schreiben BAMF-15.10.2013 (127 KB)