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Vorlage - 2013/185  

Betreff: Umstrukturierung BBg - Wahl des Aufsichtsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
04.12.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

  1. In den Aufsichtsrat der BBg (Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH Landkreis Peine) werden folgende Mitglieder gewählt:


Landrat Franz Einhaus
Eine/ein Beschäftigte/r des Landkreises:
SPD/Grüne:
CDU:
Externe:
Ein/eine Vertreter/in der Beschäftigten (als nicht stimmberechtigtes Mitglied):
 

 

  1. Die Mitglieder des Verwaltungsrates von A+B (Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine AöR) werden angewiesen, die

unter 1. genannten Mitglieder in den Aufsichtsrat der BBg zu wählen.

 


 

Die Beschlussvorlage 154/2013 sieht den Kauf der BBg (Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH Landkreis Peine) durch den Landkreis Peine vor. Im Vorgriff auf einen neuen Gesellschaftsvertrag bzw. eine neue Satzung sind die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

 

Der bisherige Gesellschaftsvertrag enthält dazu die Aussage, dass der Aufsichtsrat aus mindestens 5 Mitgliedern besteht; ferner, dass ein zusätzlicher, beratender, nicht stimmberechtigter Sitz für einen Vertreter oder eine Vertreterin der Beschäftigten der Gesellschaft vorgesehen ist. Dieser bzw. diese wird von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft gewählt.

 

Faktisch besteht der Aufsichtsrat der BBg derzeit aus 8 stimmberechtigten Personen:

Landrat (nach 138,2 NKomVG gesetzt), SPD/Grüne (4), CDU (3) sowie einem nicht stimmberechtigten Vertreter der Beschäftigten.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune im Aufsichtsrat der BBg sind vom Kreistag zu bestellen. Der künftige Aufsichtsrat soll um eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten des Landkreises erweitert werden. Die bisherige Verteilung der Sitze auf die Fraktionen bleibt bestehen. Auch ist weiterhin ein nicht stimmberechtigter Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter der Beschäftigten vorgesehen. Die Wahl dieser Vertreterin bzw. dieses Vertreters wird erst nach der Kreistagssitzung stattfinden. Die Person wird nachbenannt.

 

Darüber hinaus sollte darüber beraten werden, zwei externe Mitglieder (z.B. Kreissparkasse, Steuerberatungsbüro) in den Aufsichtsrat zu bestellen.

 

Die Amtszeit der Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats der BBg endet mit dem Beschluss über den Jahresabschluss 2012. Terminiert ist die Sitzung für den 10. Dezember. Da im Dezember noch die Mitglieder des Verwaltungsrats von A+B die Mitglieder des Aufsichtsrats der BBg wählen, sind die Mitglieder des Verwaltungsrats entsprechend zu mandatieren, d.h. sie werden durch  den Beschluss des Kreistages hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gebunden.