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Vorlage - 2014/007  

Betreff: Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine
Verhandlungspartner für einen kommunalen Zusammenschluss (Fusion)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
12.03.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
12.03.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 7/2014 - Mögliche Modellvariante  
Anlage 2 zur Vorlage 7/2014 - Formen der Bürgerbeteiligung  
Anlage 3 zur Vorlage 7/2014 - Zeitplan  
Anlage 4 zur Vorlage 7/2014 - Projektstruktur  
Anlage 5.1 zur Vorlage 7/2014 - Datenspiegel PE/HI/SZ  
Anlage 5.2 zur Vorlage 7/2014 - Datenspiegel Konstellation  

a.)    Die Verhandlungen über mögliche Fusionen werden auf der Grundlage des Prüfkataloges geführt.
 

b.)   Die Lenkungsgruppe wird wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen besetzt.

 

c.)    Eine Gebietsänderung erfolgt nur mit dem gesamten Gebiet des Landkreises Peine. Eine Gebietsaufteilung findet nicht statt.

 


1. Ausgangslage

 

Als Ergänzung der Sachdarstellung zur Vorlage Nr. 7/2014 wird nachfolgend die Ausgangslage für den Landkreis Peine zusammenfassend dargestellt.

 

Dabei werden auch Aussagen aus den Gutachten von Bogumil (20.09.2008 – Auftraggeber IHK Braunschweig), Kleine (28.08.2009 – Auftraggeber Städte Braunschweig, Gifhorn, Goslar, Schöningen, Wolfenbüttel und die Samtgemeinde Oberharz) und Hesse (31.12.2012 - 2. Fortschreibung – Auftraggeber Land Niedersachsen) herangezogen und bewertet.

 

Die Gutachten befassen sich unter anderem mit der entwicklungspolitischen Eignung der kreislichen Gebietsstrukturen und machen diese an verschiedenen Faktoren fest. Die Gutachter beschreiben auch die Ausgangslage des Landkreises Peine zwischen den Oberzentren Hannover und Braunschweig. Hesse spricht in diesem Zusammenhang von einem Stabilisierungs- und Handlungsbedarf, der sich nach seiner Einschätzung an den unten näher beschriebenen Faktoren ablesen lässt.

 

Unabhängig von den gutachterlichen Aussagen ist insgesamt aber angesichts der – auch wirtschaftsstrukturellen – Entwicklungen in den vergangenen Jahren und im Vergleich zu den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen die Ausgangslage für den Landkreis Peine recht gut. So wurde in den vergangenen Jahren eine sehr attraktive Infrastruktur im öffentlichen Sektor aufgebaut. Dies betrifft besonders den Landkreises Peine als Schulstandort. Durch erhebliche Investitionen ist dieser weiter ausgebaut und gesichert worden und damit in die Zukunft gerichtet sehr gut aufgestellt.

 

Im Vergleich zu vielen Landkreisen und kreisfreien Städten musste der Landkreis Peine im Jahresdurchschnitt der Jahre 2008-2010 weniger als drei Prozent seiner allgemeinen Deckungsmittel (brutto) zur Bedienung von Krediten abstellen. In den Jahren 2012 und 2013 schloss der Ergebnishaushalt jahresbezogen jeweils mit einem Überschuss ab. Die Planung 2014 sieht dies ebenfalls vor. Festzustellen ist, dass das grundsätzliche Problem der Netto-Neuverschuldung im Moment durch die gute Haushaltslage aufgefangen werden kann. Allerdings sind die bilanzierten Alt-Schulden in Höhe von ca. 64 Mio. € besonders beim Landkreis selbst eine erhebliche Belastung für die Zukunft. Weitere Darlehensverpflichtungen bedingt durch notwendige Investitionen müssen insofern auch tragbar sein. Ziel muss es daher sein, durch bessere Rahmenbedingungen die Alt-Schulden abbauen zu können, um wieder mehr Spielraum für Investitionen zu gewinnen.

 

Es wird aber mit Blick auf die demografischen Entwicklungen, die daraus entstehenden Herausforderungen und die Kräfteverteilung zwischen den Oberzentren auf lange Sicht natürlich sehr viel schwieriger werden. Insofern ist es Zeit sich auf den Weg zu machen, um diesen Raum in den kommenden Jahren mitgestalten und neue Entwicklungsmöglichkeiten nutzen zu können. Damit ist immer das Ziel verbunden, die gute Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und weiter zu verbessern.

 

Die Wettbewerbssituation in der Region hat sich erheblich verändert – ebenso, wie die Zentralität, die Mobilität und Orientierung auf Beruf, Freizeit und Lebensmittelpunkt. Auf lange Sicht muss auf diese Veränderungen reagiert werden um die Attraktivität des Lebensraumes weiterzuentwickeln und zu steigern. Das ist eine große Herausforderung für die Zukunft. Daher gilt es, die eigenen Möglichkeiten auszuloten und zu analysieren, ob es nicht besser ist, Interessen benachbarter Gebietskörperschaften mit den eigenen zu verknüpfen und dadurch neue Möglichkeiten zu schaffen, um den daraus erwachsenen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen zu können; egal, ob in wirtschaftlichen, kulturellen oder auch gesellschaftlichen Bereichen. Das Innovations- und Entwicklungspotenzial muss erschlossen und genutzt werden, wenn die Region – in welcher Form auch immer – wirklich stark bleiben und sich für die Zukunft weiter positiv entwickeln soll.

 

Im Folgenden werden drei wesentliche Aussagen aus dem Hesse-Gutachten, die nach der Einschätzung des Gutachters zu einem Stabilisierungsbedarf für den Landkreis Peine führen, näher beleuchtet.

 

Als Kernindikator der Wirtschaftskraft wird von Hesse das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je EinwohnerIn gesehen. Hier liegt der Landkreis Peine um 36,5 % unter dem Bundes- und um 28,3 % unter dem Landesdurchschnitt. Auch im Mittelwert der Landkreise liegt der Landkreis Peine um 16,7 % unter dem Durchschnitt.

 

Mit diesen Werten korrespondiert die Steuerkraft. Seit mehr als 15 Jahren erreicht die Steuerkraft im Landkreis Peine nicht den Landesdurchschnitt. Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre waren es 7,2 % weniger, im Jahr 2012 z.B. sogar 17,25 % weniger. Das liegt daran, dass die hiesige Wirtschaftsstruktur klein und mittelständisch geprägt ist und die Gewerbe- und Einkommenssteuer nicht in dem Umfang ausfällt, wie vielleicht in anderen Regionen. Das ist grundsätzlich eine kritische Ausgangslage, die aber bislang durch die sehr gute wirtschaftsgeografische Lage und entsprechende Unternehmensansiedlungen aufgefangen werden konnte. Durch den demografischen Wandel (siehe unten) und massiv zurückgehende Fördermittel, von denen der Landkreis Peine in den vergangenen Jahren profitieren konnte, ergibt sich aber ein Zusammenspiel äußerst ungünstiger Kriterien – und das erfordert frühzeitiges Handeln damit die Fähigkeit erhalten bleibt, wichtige Akzente zu setzen, um die Attraktivität dieses Raums aufrechtzuerhalten und um nicht zwischen den Oberzentren zerrieben zu werden.

 

Nach dem Gutachtenstand (Hesse) sinkt der Bevölkerungsstand im Landkreis Peine bis zum Jahr 2030 um 10,1 %. Das sind 5,7 % über dem Landesdurchschnitt und 4,5 % über dem Durchschnitt der Kreise. Für die Städte wird ein Zuwachs um durchschnittlich 4 % erwartet.

 

Der Anteil derjenigen Personen, die in einer Kommune zugleich wohnhaft und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (Eigenversorgungsquote), beträgt im Landkreis Peine 41 %. Das sind 23 % unter dem Landes- und 18,2 % unter dem Kreisdurchschnitt. Umso beachtlicher ist die Feststellung, dass der Landkreis Peine darüber hinaus eine sehr hohe Zahl an Auspendlern zu verkraften hat, die ihrer Berufstätigkeit außerhalb der Kreisgrenzen nachkommen. Die demografische Entwicklung wird diese Situation weiter verschärfen. Sie ist ebenfalls der geografischen Lage zwischen den Oberzentren geschuldet.

 

 

2. Prüfkatalog

 

Vor dem Beginn konkreter Fusionsverhandlungen, aber auch flankierend, sind gebietsübergreifende und aussagekräftige Datenanalysen erforderlich. Ebenso ist es erforderlich, konkrete Themen für Fusionsverhandlungen zu benennen und für die Verhandlungen jeweils Ziele zu formulieren. Nachfolgend sind diese in einem ersten Prüfkatalog zusammengefasst dargestellt:

 

Grundlegende Verwaltungsstrukturen

 

kommunalverfassungsrechtliche Fragestellungen – kommunale Selbstverwaltung

 

Eine wesentliche Zielorientierung für Fusionsverhandlungen ist der Erhalt und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Eigenständigkeit der Stadt und der Gemeinden sowie deren Entwicklungsperspektiven ist Voraussetzung für das Erbringen bürgernaher Dienstleistungen und deshalb ein maßgebender Qualitätsfaktor für das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Die notwendige Beantwortung kommunalverfassungsrechtlicher Fragestellungen ergibt sich bereits aus dem NKomVG. Wesentliche Aussagen dazu müssen in einem Gebietsänderungsvertrag getroffen werden.

 

Aufgabenstruktur der Landkreise / der Gemeinden – Dienstleistungsqualität und Bürgernähe sowie Auswirkungen auf die Kreisumlage

 

Durch die Größe des Landkreises Peine sowie die zentrale Lage der Stadt Peine können Synergien in der Aufgabenwahrnehmung nur durch eine Zentralisierung erreicht werden. Deshalb ist das Aufgabenspektrum des Landkreises Peine im Vergleich zu anderen Landkreisen deutlich umfangreicher. Größere Gebietsstrukturen erfordern demgegenüber eine andere Aufgabenverteilung in der Fläche, wenn das Ziel der Bürgernähe ernst genommen wird. Insofern führt eine Fusion nicht zwangsläufig zu längeren Wegen, sondern eher zu kürzeren. Es muss deshalb darüber verhandelt werden, welche Aufgaben sinnvoll verlagert werden können, welche Effekte damit konkret erreicht werden sollen und wie sich die daraus ergebende Aufgabenstruktur möglicherweise auf die Bemessung der Kreisumlage auswirken könnte.

 

Verwaltungssynergien (Organe, Personal, innere Dienste, Aufbau- und Ablauforganisation, funktionale Zuständigkeiten)

 

Die Verwaltungsgliederung und damit anzustrebenden Synergieeffekte ist eine zentrale Thematik, die neben klassischen Aspekten, wir wirtschaftliche Arbeitsabläufe, Personal- und Organisationsentwicklung, Aufgabenzuständigkeiten, auch das breite Feld der individuellen Interessenlagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beinhaltet, und damit weitere Themen, wie Motivation, Krankenstand, Arbeitszeitmodelle, etc. In diesem Zusammenhang sind sehr viele Klärungen erforderlich, beispielsweise Zentrale Orte der Aufgabenwahrnehmung, Funktionen und Rollen, berufliche Perspektiven, Arbeitskonzeptionen und vieles andere mehr. Die Komplexität hat auch unter Berücksichtigung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Dimension und bedarf zur Orientierung einer frühzeitigen Diskussion, insbesondere zu den Maßstäblichkeiten in der Beurteilung der Themenfelder.

 

Mitgliedschaften der Landkreise (kommunale Zweckverbände, sonstige Organisationen und Beteiligungen, Kommunalwirtschaft)

 

In den Kommunen gibt es historisch gewachsene Strukturen, die durch vertragliche, kommunalverfassungsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Regelungen manifestiert sind. Dies trifft für den Landkreis Peine auf seine Töchter (A+B, PEG, BBg, wito) zu, aber auch auf weitere Beteiligungen und Mitgliedschaften, wie ZGB, Kulturring, Metropolregion, u.a. Die jeweiligen Interessenlagen müssen identifiziert und inhaltlich bewertet werden. Dabei wird der Zweckverband Großraum Braunschweig besonders im Fokus stehen.

 

Haushalt und Finanzen

 

Bereits zur Ausgangslage ist die Haushalts- und Finanzsituation kurz skizziert worden. Für einen umfassenden Überblick ist ein Vergleich der Daten der Haushaltswirtschaft (§ 23 GemHKVO i.V.m. dem RdErl. d. MI v. 08.02.2011) notwendig, um konkret die finanzielle Leistungsfähigkeit einschätzen zu können. Auch der Nds. Finanzausgleich, die Kreisumlage sowie die Investitionsplanung sind Themen für die Betrachtung der Finanzlage.

 

Derzeit findet ein Abstimmungsprozess zwischen den Landkreisen Peine und Hildesheim mit dem Ziel statt, für eine Analyse der Finanz- und Strukturdaten eine externe Beratung hinzuzuziehen. Ein erster Termin findet dazu bereits in Kürze statt.

 

Arbeitsmarkt und Wirtschaft (SGB II – Jobcenter/Optionskommune, Wirtschaftsförderung)

 

Der Landkreis Peine hat sich in der Vergangenheit entschieden, die Aufgaben nach dem SGB II als Optionskommune zu erfüllen. Hintergrund war die Überlegung, Arbeitsmarktpolitik vor Ort aus einer Hand und auf verschiedenen Handlungsebenen gestalten zu können. Dies auch deshalb, weil die kreiseigene Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (BBg) zu diesem Zeitpunkt bereits tätig war. Im Landkreis Hildesheim werden diese Aufgaben unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit in regionalen Jobcentern erbracht. Für die künftige Aufgabenwahrnehmung muss entschieden werden, in welcher Struktur und Organisation diese wahrgenommen werden soll.

 

 

 

Leistungen

 

Sozialleistungen/ Angebotsstruktur

 

Hier geht es um die Themen Sozialhilfe, Jugendhilfe, Pflege, Senioren-/Altenhilfe, Behindertenhilfe, Beratungsangebote, Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden sowie anderen Institutionen, etc. Neben einer – wie zu allen anderen Verhandlungsfeldern auch – erforderlichen Bestands- und Strukturanalyse sind Verhandlungen zu Leistungserbringung und -standards, Trägerschaften, vorhandenen Vereinbarungen, Ressourceneinsatz und Fallzahlen notwendig.

 

FTZ und Rettungsdienst

 

Der Landkreis Peine unterhält eine Feuerwehrtechnische Zentrale, die auch weiterhin vor Ort erforderlich ist, um die Fläche und die regionalen Gegebenheiten abzudecken. Standortfragen, die Angleichung von Arbeitsabläufen und Standards sind Verhandlungsaspekte.

 

Für den Rettungsdienst stellen sich Fragen zur Zusammenführung von Bedarfsplänen, Budgets und ÄLRD (HI allein hat bereits 4 ÄLRD) sowie zur Abstimmung von Abrechnungen (auch HI rechnet selbst ab). Die aktuellen RD-Bereiche stehen fest. Ein fusionierter RD-Bereich kann neu geplant und Synergieeffekte können berücksichtigt werden, ggf. neue Rettungswachen-Standorten usw. Ein externer Gutachter für eine Gesamtüberplanung des zukünftigen Bedarfes wird erforderlich sein (Kosten ggf. von Kostenträgern mit finanzieren lassen, da diese großes Interesse an größeren Einheiten haben). Die maßgeblichen Herausforderungen: Rechtliche Gestaltung des RD, Vergabe an Dritte im Submissionsmodell im Rahmen der 2016 greifenden Bereichsausnahme oder Kommunalisierung. Auch die Vergabe im Rahmen eines Konzessionsmodells wäre abzuwägen.

 

Abfallwirtschaft

 

Die Aufgabe der Abfallwirtschaft wird im Landkreis Peine öffentlich-rechtlich wahrgenommen. Ziel ist es, dies auch zukünftig zu tun. Insofern ist hier die Organisation und Aufgabenwahrnehmung in der Abfallwirtschaft ein Verhandlungspunkt.

 

Schulentwicklung – Bildungs- und Weiterbildungslandschaft, Kultur und Sport

 

Mit der Durchführung der Schulentwicklungsplanung wurde eine Projektgruppe beauftragt, die am 30.10.13 ihre Ergebnisse vorgestellt hat. Die Planung selbst sowie die daraus folgende Umsetzung soll weiter vorantreiben werden. Angesicht der aktuellen Entwicklungen sind dazu Abstimmungsprozesse erforderlich und damit auch ein Verhandlungsthema.

 

Immobilienwirtschaft

 

Die Immobilienwirtschaft ist beim Landkreis Peine zentral organisiert. Diese zentrale Immobilienverwaltung mit einem durchgängigen Dienstleistungsportfolio hat zu einer deutlichen Verbesserung der Dienstleistungsqualität geführt. Die Bündelung von Fachkompetenzen, eine personelle Optimierung in der Organisationsstruktur sowie die Betriebskosten- und Prozessoptimierung durch Synergieeffekte im Gebäudemanagement haben dazu beigetragen. Außerdem ist eine flexible Anpassungsfähigkeit an Nutzerbedürfnisse gegeben und insgesamt hat die Kostentransparenz auch zu konkreten Kosteneinsparungen geführt. Ein Betriebscontrolling mit Steuerung über Benchmarks sowie ein wirtschaftlicher Gebäudebetrieb durch das Lebenszyklusmanagement sind selbstverständlich. Die genannten Standards sollen auch künftig erhalten bleiben. Insofern müssen dazu Gespräche geführt werden.

 

Klima (Energiewende und Klimaschutz) und Umwelt

 

Aufbauend auf das „Kommunale nachhaltige Energiemanagement 2007-2011“ hat der Kreistag am 22.06.2011 den Beschluss gefasst, den Landkreis als „100%-Erneuerbare-Energie-Region“ zu entwickeln. Um die gesteckten Ziele erreichen zu können, wurde die Erarbeitung eines integralen Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Peine in Auftrag gegeben. Die Erarbeitung des Konzeptes wird durch das BMU gefördert und soll am 12.03 2014 vom Kreistag beschlossen werden.

Abgestuft in 55 Ziele sollen dann die wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen in den nächsten Jahren abgearbeitet werden. Kernziel ist die Entwicklung eines energieautarken und CO2-emissionsfreien Landkreises bis 2025/2030. Diese Zielvorstellungen müssen entsprechend abgestimmt werden.

 

 

Übergeordnete Strukturen

 

Infrastruktur (Ist-Analyse und Auswirkungen auf grenzübergreifende Maßnahmen bzw. Entwicklungsplanungen, z.B. auch ÖPNV, Breitbandnetz)

 

Die infrastrukturellen Gegebenheiten entsprechen i.d.R. gewachsenen Strukturen auf der Grundlage vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Vereinbarungen. Dazu ist klärungsbedürftig, inwieweit diese inhaltlich übereinstimmen und ggf. übernommen oder angepasst werden können. Zu komplexen Themen, wie z.B. ÖPNV ist festzulegen, ob externer Sachverstand hinzuzuziehen ist.

 

Kreissparkasse

 

Der Landkreis Peine ist Träger der Kreissparkasse Peine. Diese Trägerschaft würde sich im Fall einer Fusion verändern. Insofern muss darüber verhandelt werden, welche Rahmenaspekte für die KSK berücksichtigt werden müssen, um mindestens den Status Quo, aber als eigentliches Ziel eine Verbesserung erwarten lassen. Dies gilt besonders für das operative Geschäft.

 

 

3. Besetzung der Lenkungsgruppe

 

Die Lenkungsgruppe (LG) ist das primäre Arbeits– und Vorentscheidungsgremium des Prozesses. Deshalb kommt ihrer Zusammensetzung ein entscheidendes Gewicht zu.

 

  • So sollen zunächst jeweils die Landräte, Ersten Kreisräte sowie die Projektleitungen Mitglieder in der LG sein (6 Personen). Themenspezifisch sollen weitere Fachleute aus den Verwaltungen hinzugezogen werden.
  • Weiterhin sind kommunale Vertreterinnen und Vertreter aufzunehmen. Hier bietet es sich an, den Bürgermeister bzw. den Oberbürgermeister der Städte Peine und Hildesheim, sowie jeweils ein bis zwei weitere Vertreter der übrigen kreisangehörigen Kommunen, aufzunehmen (4 bis 6 Personen).
  • Darüber hinaus sind Mitglieder der beiden Kreistage in der LG vertreten, die die Ergebnisse als Multiplikatoren in ihre Gruppen und Fraktionen transportieren können und hierdurch ein hohes Maß an politischer Transparenz sicherstellen können. So sollen jeweils fünf KTAs in der LG vertreten sein (8 Personen).

 

Somit wird die LG grundsätzlich eine Gesamtstärke von 20 bis max. 22 „offiziellen“ Mitgliedern haben.

 

Zur Vorbereitung wichtiger Beschlüsse des Kreistages sollen die beiden Kreisausschüsse in einer gemeinsamen Sitzung beraten. Es wird davon ausgegangen, dass 2 bis 3 entsprechende Termine zu vereinbaren sind.

 

Die LG-Vorsitzregelung ist in der ersten Sitzung zu klären („Selbstverwaltung“ = Vorschlag im Wechsel ein KTA PE und HI). Zu ersten Sitzung wird von den beiden Landräten gemeinsam geladen werden. Die Geschäftsführung wird vom Projektmanagement des Landkreises Peine wahrgenommen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 7/2014 - Mögliche Modellvariante (51 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 7/2014 - Formen der Bürgerbeteiligung (50 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 7/2014 - Zeitplan (211 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 zur Vorlage 7/2014 - Projektstruktur (97 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5.1 zur Vorlage 7/2014 - Datenspiegel PE/HI/SZ (417 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 5.2 zur Vorlage 7/2014 - Datenspiegel Konstellation (298 KB)