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Vorlage - 2007/127  

Betreff: Unterbringung von Asylbewerbern/-innen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
12.11.2007 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine verlängert den mit der Firma K&S, Sottrum, bezüglich des Wohnheimes in Lahstedt geschlossenen Betreiberver

Der Landkreis Peine verlängert den mit der Firma K&S, Sottrum, bezüglich des Wohnheimes in Lahstedt geschlossenen Betreibervertrag bis zum 30.09.2009.

 

 

 

 

Der Landkreis Peine trägt die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern

Der Landkreis Peine trägt die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern. Für die Unterbringung standen in der Vergangenheit drei Wohnheime in den Gemeinden Ilsede, Hohenhameln und Lahstedt zur Verfügung. Betreiber der Wohnheime war die Firma K & S, Dr. Krantz Sozialbau und Betreuung GmbH & Co. KG, Sottrum.

 

Aufgrund sinkender Bewohnerzahlen wurden die bezüglich der Wohnheime in Ilsede und Hohenhameln geschlossenen Betreiberverträge vorzeitig gekündigt und die Wohnheime zum 31.12.2006 (Ilsede) bzw. zum 30.09.2007 geschlossen.

Die Bewohner wurden, bis auf einige Ausnahmen, in dem Wohnheim in Lahstedt untergebracht.

 

Dort halten sich derzeit 61 Personen auf.

 

Die Laufzeit des Betreibervertrages für das Wohnheim in Lahstedt endet am 11.02.2008.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abschließend beurteilt werden, wie viele der derzeitigen Bewohner von der Bleiberechtsregelung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes profitieren werden. Das bedeutet, dass es zur Zeit nicht möglich ist, eine sichere Prognose über die künftigen Belegungszahlen zu erstellen. Die Besitzstandsregelung sieht vor, dass diejenigen Bewohner, die der Ausländerbehörde bis zum 30.09.2009 ein verbindliches Arbeitsangebot vorlegen, das ihren Lebensunterhalt dauerhaft sichern kann, und alle übrigen Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung erfüllen, von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Es besteht somit die Möglichkeit, dass zumindest ein Teil der Bewohner bis zum 30.09.2009 eine Aufenthaltserlaubnis erhält und das Wohnheim verlässt.

 

Aufgrund der derzeitigen Bewohnerzahl ist es jedoch erforderlich, das Wohnheim zunächst weiter zu betreiben. Der mit der Firma K&S geschlossene Betreibervertrag sollte unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen  bis zum 30.09.2009 verlängert werden.