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Vorlage - 2014/077  

Betreff: Verwaltungsvereinbarung Digitalfunk
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
23.06.2014 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 77/2014 - Verwaltungsvereinbarung Digitalfunk  

  • Der Landkreis Peine schließt die o. g. Vereinbarung zum 31.08.2014 ab.

Ausgangslage:

 

Der Digitalfunk löst im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) das analoge Funkverkehrssystem ab.

 

Das Land Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben sich hinsichtlich der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS in Niedersachsen am 06.05.2010 in einer Absichtserklärung auf eine Zusammenarbeit verständigt.

 

Das Land Niedersachsen schafft die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung: In 4 von sechs Netzabschnitten (Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Hannover) wurde der technische Wirkbetrieb bereits aufgenommen.  Im Netzabschnitt Braunschweig wurde nunmehr durch  die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS die Abnahme erklärt. Die landesseitigen Voraussetzungen für die Aufnahme des technischen Wirkbetriebes liegen damit vor.

 

Um am Digitalfunk teilnehmen zu können, ist mit dem Land Niedersachsen eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen (siehe Anlage). Das Land trägt mit seinen Einrichtungen Sorge für den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems. Das Land Niedersachsen garantiert eine Netzverfügbarkeit in Höhe von 98,5 %. Nur bei einem entsprechenden Beitritt ist die Kommunikation der BOS in der Zukunft gesichert.

 

Derzeitiger Sachstand im Landkreis Peine:

 

Der Landkreis Peine hat zusammen mit allen Gemeinden an der 4. Ausschreibung des Landes Niedersachsen zur Beschaffung von Endgeräten des Digitalfunks teilgenommen. Das Volumen beläuft sich auf ca. 1.000 Funkgeräte. Die ersten Geräte sollen Ende Juni 2014 verfügbar sein, so dass eine Nutzung des Digitalfunks möglich ist. Die Feuerwehr-Technische-Zentrale bietet den Gemeinden an, die Funkgeräte entsprechend zu verbauen.

 

Kosten:

 

Die Zuständigkeit des Landkreises Peine ergibt sich aus § 3 des Nds. Brandschutzgesetzes.

Nur bei einem Beitritt bis zum 31.08.2014 ist das erste Vertragsjahr kostenfrei. Ab dem 01.09.2015 ergeben sich für den Landkreis Peine jährliche Kosten in Höhe von 60.541,13 €. 60% der Kosten sind über die Kostenträger des Rettungsdienstes refinanzierbar.  Der Bemessungsbeitrag wird für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben. Der Zeitraum beginnt, sobald alle niedersächsischen Netzabschnitte vollständig errichtet sind. (voraussichtlich Ende 2014).

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 77/2014 - Verwaltungsvereinbarung Digitalfunk (4584 KB)