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Vorlage - 2014/093  

Betreff: Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe (Antrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
14.07.2014 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP7_Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen  

 

 

Der Landkreis Peine beantragt beim Land Niedersachsen für das Jahr 2015 eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe.

 


 

 

Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2013 die Weiterentwicklung der Leitstellen für Integration zu Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe vorangetrieben und beabsichtigt deren flächendeckende Etablierung.

 

Der Fokus liegt nicht mehr auf Integration, sondern auf Migration und Teilhabe als Basis für ein fruchtbares Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger. Der Adressatenkreis (Einwanderer/innen, Asylsuchende, Flüchtlinge etc.) ist deutlich weiter gefasst als es bei den Leitstellen für Integration der Fall war. Für die Einrichtung der Koordinierungsstellen liegt inzwischen eine Förderrichtlinie vor, auf die der Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Bezug nimmt. Die Aufgabenbeschreibung der Koordinierungsstelle im Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen deckt sich weitestgehend mit den in der Richtlinie genannten Zuwendungsvoraussetzungen.

 

Für eine Antragstellung beim Land – die bis zum 31.10.2014 erfolgen muss – ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Situation vor Ort erforderlich. Zudem muss ein Handlungskonzept erstellt werden, das Schwerpunkte der künftigen Arbeit beschreibt und konkrete Umsetzungsschritte benennt. Das Aufsetzen auf die im Kreis vorhandenen Netzwerke und Strukturen dürfte dabei Voraussetzung für einen erfolgreich gestellten Antrag sein.

 

Gefördert werden 50 % der Personalausgaben für eine Stelle bis zur Entgeltgruppe E 10 TVöD. Dies gilt unabhängig davon, ob die Wahrnehmung der Stelle im Beschäftigten- oder Beamtenverhältnis erfolgt. Der Höchstbetrag der jährlichen Förderung ist auf 30.000 € begrenzt. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2018 gültig.

 

Für die Kreisverwaltung bietet es sich an, die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe mit dem Bildungsbüro zu verzahnen. Schnittstellen im Bereich Kitas und Schulen drängen sich dabei auf und das Arbeiten mit Netzwerken gehört zu den vertrauten Arbeitsmethoden des Bildungsbüros. Darüber hinaus müssen neue Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des Landkreises sowie den Vereinen, Verbänden, sonstigen Einrichtungen und den Gemeinden entwickelt werden.

 

Bei den Schwerpunkten bietet es sich an, von Stärken des Landkreises – Bildung und bürgerschaftliches bzw. ehrenamtlichen Engagement – ausgehend, weitere mit Priorität zu erschließende Aufgaben in das Handlungskonzept aufzunehmen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP7_Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen (1436 KB)