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Vorlage - 2014/114  

Betreff: ÖPNV-Finanzierung im Großraum Braunschweig;
Verlängerung des Refinanzierungsvertrages zur allgemeinen Vorschrift mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
15.10.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abgleich mit vorhandenen RegioBus-Verbindungen (Überprüfung des Regionalen Netzes)  

 

Der Verlängerung des bestehenden Refinanzierungsvertrages zur allgemeinen Vorschrift mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig bis zum 31.12.2017 wird zugestimmt.

 


 

Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Peine basiert im Wesentlichen auf dem mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) abgeschlossenen „Refinanzierungsvertrag zur allgemeinen Vorschrift im Gebiet des ZGB“. Dieser Kontrakt wurde durch zwei Nachträge bis zum 31.12.2015 verlängert.

 

Die Entscheidung über die Fortsetzung der Refinanzierung muss vor dem Hintergrund der erforderlichen Gremienläufe beim ZGB bis Mitte September 2014 getroffen werden, weil ohne eine Verlängerung der Refinanzierungsverträge die allgemeine Vorschrift bis zum 31.10.2014 mit Wirkung ab 01.01.2016 vom ZGB gekündigt werden müsste (14 Monate Kündigungsfrist). Dadurch wäre die Anwendung des Verbundtarifes gefährdet, weil die Verbundverbände kündigen würden.

 

Unter Nr. 3 „Überprüfung des Regionalen Netzes“ ist ausgeführt, dass eine Beschlussfassung über das regionale Bedienungsangebot im Zusammenhang mit der Erstellung des Nahverkehrsplans voraussichtlich im Dezember des Jahres 2015 erfolgen wird.

 

Die Refinanzierungsverträge sollen daher um zwei Jahre bis zum 31.12.2017 verlängert werden (Anlassung § 5 Abs. 1; Vertragstext ansonsten unverändert). Dadurch werden die Finanzierung der Zahlungen des ZGB auf Grund der allgemeinen Vorschrift auch für die Jahre 2016 und 2017 und der Verbundtarif abgesichert. Eine Verlängerung der Refinanzierungsverträge um ein Jahr ist nicht ausreichend, weil auf Grund der 14monatigen Kündigungsfrist dann bereits im September 2015 über eine weitere Verlängerung zu verhandeln wäre und schon jetzt feststeht, dass eine Entscheidung über das regionale ÖPNV-Netz im Rahmen der Nahverkehrsplanung voraussichtlich erst im Dezember 2015 getroffen wird. Da zeitgleich mit dem Beschluss des Nahverkehrsplanes ab 01.01.2016 die öffentlich-rechtliche Regelung mit allen Verbandsgliedern abgestimmt und eingeführt werden soll, könnte diese dann ab 01.01.2016 die Refinanzierungsverträge ersetzen.

 

Die gesamte Vertragslage kommt insbesondere auch mit der vorgesehenen Befristung den Fusionsüberlegungen des Landkreises Peine entgegen. Bis Vertragsende (31.12.2017) ist es sicherlich nicht realistisch, mit einem potenziellen Fusionspartner eine Neuordnung des ÖPNV zu gestalten. Sollte eine Fusion nicht zustande kommen, muss mit dem ZGB neu verhandelt werden.

 

Die jetzt abgeschlossenen Verhandlungen haben sich über Monate hingezogen und waren von einer offenen und konstruktiven Atmosphäre gekennzeichnet. Aus regionaler Sicht (Gifhorn, Wolfsburg, Braunschweig und auch Peine) sind sicherlich einige Festsetzungen, wie etwa die Prognosen über die Demographieentwicklung, diskussionsbedürftig, allerdings ist der Aufgabenbereich des ZGB auch von einem Solidaritätsprinzip geprägt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Über diese Beschlussempfehlung hinaus wird zur Weiterentwicklung des ÖPNV der folgende Sachstandsbericht abgegeben:

 

Zwischen allen im Zuständigkeitsbereich des ZGB vertretenen Vertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, die Finanzierung und die Aufgabenwahrnehmung des ÖPNV im Verbandsgebiet auf eine verlässliche und transparente Grundlage zu stellen. Ziel des ZGB ist es, dass die regional bedeutsamen Buslinien vom ZGB und die lokalen Buslinien von den Verbandsgliedern finanziert werden. Deshalb werden die Kriterien für die Einrichtung von RegioBus-Linien zur Abgrenzung lokaler und regional bedeutsamer Linien überprüft. Auf dieser Grundlage soll das so hinterlegte bedeutsame Buslinien-Netz im Zuge der Erstellung des neuen Nahverkehrsplanes 2015 verbindlich festgelegt werden.


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Diese Ausführungen vorangestellt hat sich der arbeitsbegleitende Lenkungskreis für die ÖPNV-Finanzierung in seiner Sitzung am 23.06.2014 mit den folgenden Intentionen befasst:

 

 

  1. Weiterentwicklung der allgemeinen Vorschrift

 

In den vergangenen Jahren haben erheblich schwankende Refinanzierungszahlungen an den ZGB eine solide Finanzplanung wesentlich erschwert. Aus diesem Grund soll mit den Busunternehmen vereinbart werden, künftig die Steigerung der Vorauszahlungsbeträge zu begrenzen (Deckelung). Die Deckelung soll bei einem Steigerungssatz von 5 % greifen. Dieser Quote lagen die folgenden Überlegungen zu Grunde:

 

-          Die demografische Entwicklung wird dazu führen, dass die Bevölkerungs- und die Schülerzahlen besonders in der Fläche weiter zurückgehen. Dadurch werden sich die Einnahmen der Unternehmen insbesondere durch Schülerfahrkarten vermindern.

 

-          Auf der Kostenseite gibt es Steigerungen (Lohntarifabschlüsse, Energiepreise, nötige Investitionen usw.), die zu berücksichtigen sind und die tendenziell zu einer Steigerung der im Zuge der allgemeinen Vorschrift konkret nachzuweisenden Refinanzierungsbeträge führen werden.

 

-          Der Satz von 5 % hat als Basis überdies eine Inflationsrate von durchschnittlich 1,5 % im Sinne der zu berücksichtigenden Preissteigerungen. Sollte die Inflationsrate über 1,5 % liegen, würde sich auch der Deckel entsprechend erhöhen.

 

-          Durch die Deckelung wird eine verlässliche Planung der Vorauszahlungsbeträge für die Busunternehmen und der Refinanzierungsbeträge für die Verbandsglieder möglich. Die Vorauszahlungsbeträge legen dabei die Obergrenze der Zahlungen fest. Das bedeutet nicht, dass den Busunternehmen Zahlungen in dieser Höhe vollständig zustehen. Erst nach der Endabrechnung im jeweiligen Folgejahr wird der dem Busunternehmen zustehende Ausgleichsbetrag konkret nachgewiesen und von einem Wirtschaftsprüfer testiert. Erst dann ergibt sich, ob ein Unternehmen Mittel zurückzahlen muss oder ob ihm der gesamte Vorauszahlungsbetrag zusteht. Nachzahlungen über den gedeckelten Vorauszahlungsbetrag hinaus gibt es nicht, so dass die Beträge für die Verbandsglieder planbar sind.

 

Die Verhandlungen mit den Busunternehmen verlaufen positiv und lassen erwarten, dass eine entsprechende Anpassung der allgemeinen Vorschrift mit den Busunternehmen vereinbart werden kann. Auch im Lenkungskreis wurde der Vorschlag diskutiert und mitgetragen.

 

Über weitere Anpassungen der allgemeinen Vorschrift wird mit den Busunternehmen weiter verhandelt. Hintergrund sind z. B. Weiterentwicklungen bei der Rechtsprechung zum angemessenen Gewinn, der bei der Ermittlung der Zahlungen kalkulatorisch zu berücksichtigen ist. Außerdem ist vorgesehen, die unternehmerische Eigenverantwortung und Anreizkomponenten noch stärker zu betonen, indem zusätzliche Mechanismen für eine wirtschaftliche Geschäftsführung mit geringen Kostensteigerungen eingeführt werden.

 

 

  1. Überführung der Refinanzierung in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab 2016

 

In der Zielvereinbarung ist vorgesehen, den Refinanzierungsbetrag mit dem ZGB durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzulösen. Eine entsprechende Vereinbarung, die eine Änderung der Verbandsordnung mit Zustimmung aller Verbandsglieder erfordert, wird derzeit vom ZGB vor-


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bereitet. Die konkrete Regelung zur Ermittlung der Ausgleichs- und Refinanzierungsbeträge und eine hinreichend genaue Abschätzung der Aufwendungen für die regionalen Busverbindungen wird dem ZGB erst möglich sein, wenn das regionale Netz definiert und eine Zustimmung durch die Gremien des ZGB und der Verbandsglieder im Rahmen der Beschlussfassung für den Nahverkehrsplan 2016 erfolgt sind.

 

 

  1. Überprüfung des regionalen Netzes

 

Ein wesentlicher Auftrag für den ZGB aus der Zielvereinbarung liegt darin, Kriterien für regional bedeutsame Linien zu entwickeln und anschließend im Rahmen der Nahverkehrsplanung das regionale Busnetz anhand der entwickelten Kriterien zu überprüfen bzw. anzupassen. Neben einer transparenten Entwicklung des regionalen Busnetzes soll sich eine klare Abgrenzung zwischen regionalen und lokalen Busverkehren ergeben.

 

Die entwickelten Kriterien wurden auf die Verkehrsverbindungen im Verbandsgebiet angewendet und das Ergebnis für das regionale Busnetz als Entwurf im Ausschuss für Regional-Verkehr des ZGB am 23.04.2014 und im Arbeitskreis ÖPNV-Finanzierung zwischen den Verbandsgliedern und dem ZGB wurde das Thema erörtert. Im Gremienlauf ist für den Dezember 2014 ein Grundsatzbeschluss beim ZGB zum regionalen Busnetz vorgesehen. Aus der Anlage sind der aktuelle Sachstand und die Entwurfsfassung der regionalen Busverbindungen mit Bearbeitungsstand 23.06.2014 erkennbar. Dargestellt sind die weiterhin als regional bedeutsame Busverbindung eingestuften Linien, die neu als regional bedeutsame und über den ZGB finanzierte Busverbindungen hinzukommen würden. Die Buslinien, die nicht mehr als regional bedeutsam einzustufen sind, müssten je nach künftigem lokalem Angebot ggf. vom Landkreis finanziert werden.

 

Im Bereich des Landkreises Peine ist hiervon die Strecke Wipshausen – Wendeburg betroffen. Dieses Ergebnis kann sicherlich nicht positiv bewertet werden, aber mit 7 Fahrgästen/Tag ist die Nutzerzahl zu gering, um den allgemein gültigen Anforderungskriterien an entsprechend qualifizierten Strecken zu entsprechen. Ein Lösungsansatz des KTA Rieck wurde wie folgt in einem Prüfauftrag an die Verwaltung des ZGB gerichtet:

 

a)    Zusammenfassung Regiobuslinien Wendeburg – Wipshausen und
Braunschweig – Groß Schwülper

b)   Weiterführung der Linie bis zur KBS 300 – Bahnhof Meinersen

c)    Angepasste Taktung an KBS 300 – Werksverkehr Wolfsburg
 

Damit soll der Knotenpunkt Braunschweig – Wolfsburg entlastet, neue Kunden gewonnen und der Erhalt der regionalen Anbindungen des südlichen Kreisgebietes Gifhorn und des nordöstlichen Kreisgebietes Peine gewährleistet werden. Erste Reaktionen verliefen positiv; allerdings steht die Entscheidung des ZGB noch aus.

 

Eine abschließende Entscheidung über das regionale Bedienungsangebot wird im Zusammenhang mit der Erstellung des Nahverkehrsplans (NVP) fallen, der am 01.01.2016 in Kraft treten soll. Die Beschlussfassung über den NVP 2016 wird voraussichtlich im Dezember des Jahres 2015 erfolgen. Im Beteiligungsverfahren für den NVP wird natürlich auch der Landkreis Peine Gelegenheit zur Stellungnahme haben.



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  1. Aktueller Sachstand zu den Verhandlungen über die Tarifmaßnahme 2015 im       VRB-Tarif

 

Durch die Einführung der allgemeinen Vorschrift bzw. durch den Defizitausgleich für kommunale Verkehrsunternehmen wird im Verbandsgebiet des ZGB der VRB Tarif als Höchsttarif definiert. Dadurch wird den Fahrgästen ein einfaches und günstiges Tarifangebot ermöglicht. Um den Verbundtarif weiterzuentwickeln und die Fahrgeldeinnahmen als eine wesentliche Komponente der Finanzierung der Verkehrsunternehmen zu sichern, wurde in Verhandlungen mit den Verbundunternehmen zum 01.01.2015 eine moderate Tarifanpassung in Höhe von ca. 2 % beschlossen. Kinderfahrscheine bleiben dabei von dieser Tariferhöhung ausgenommen.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren sind außerdem weitere strukturelle Änderungen des Verbundtarifes geplant. So werden 4 Mehrfahrkarten auf Grund des mangelnden Anklangs beim Kunden aus dem Tarifsortiment gestrichen und stattdessen die 2er Karte als Hin- und Rückfahrkarte vom Stadttarif auf den gesamten Verbundraum ausgeweitet. Des Weiteren wird eine neue Systematik für die Tageskarten eingeführt. Das neue Modell lehnt sich dabei an das System des Niedersachsentickets an. Somit ist geplant, ab 01.01.2015 Tageskarten für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen anzubieten. Ähnlich wie die Aufschläge für weitere Nutzer beim Niedersachsenticket wird in den Preisstufen (PS) Stadttarif bis 2 ein Preisaufschlag von 2 € je weiterer Person erhoben, in PS 3 dann 3 € und in PS 4 jeweils 4 € je weiterer Person. Schließlich wurde ein neuer Semesterkartenpreis mit den „Allgemeinen Studierendenausschüssen“ verhandelt, der ab dem Sommersemester 2015 bei 54,40 € liegt und in den Folgejahren weiteren moderaten Preiserhöhungen unterzogen werden soll.

 

Die Tariferhöhung dient dazu, den allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen aufzufangen und den Verbundtarif für die Verkehrsunternehmen möglichst auskömmlich zu gestalten. Mit der moderaten Tarifsteigerung werden zudem keine Abwanderungseffekte von der Kundenseite erwartet, da die Preisansätze als angemessen bewertet werden und von einer entsprechenden Zahlungsbereitschaft der Kunden ausgegangen wird.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abgleich mit vorhandenen RegioBus-Verbindungen (Überprüfung des Regionalen Netzes) (466 KB)