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Vorlage - 2014/123  

Betreff: Asylbewerberinnen und Asylbewerber - aktuelle Entwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
29.09.2014 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP6_Anlage1_LSN-Statistik_1996-2013  
TOP6_Anlage2_Herkunftsstaaten  
TOP6_Anlage3_AsylBlG-Auskömmlichkeit_2005-2015  
TOP6_Anlage4_AsylBlG-Auskömmlichkeit_2005-2015_Diagramm  

 

Die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Peine hat sich seit 2012 nahezu verdoppelt. Derzeit erhalten rund 650 Personen Leistungen nach dem AsylbLG; zum Jahresende werden es mindestens 700 Personen sein.

Die Steigerung spiegelt die bundesweite Zunahme von eingereisten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wider. Eine Aufzeichnung der zahlenmäßigen Entwicklung erfolgt jährlich durch das Landesamt für Statistik Die beigefügte Tabelle enthält die Daten seit 1996 für das gesamte Land Niedersachsen sowie die Daten für den Landkreis Peine und die kreisangehörigen Gemeinden     (s. Anlage 1).

 

Bei den Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG handelt es sich zu etwa 30 % um Erst- bzw. Folgeantragsteller und zu 70 % um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Die dem Landkreis Peine zugewiesenen Personen stammen aus 35 verschiedenen Staaten.

Ein Großteil der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern stammt derzeit aus den Balkanstaaten, insbesondere dem Kosovo und Serbien.

Auch bei den Erst- bzw. Folgeantragstellern und Folgeantragstellerinnen stammt weiterhin ein größerer Anteil aus den Balkanstaaten, aber auch aus Syrien und dem Iran sind hier Zuwächse zu verzeichnen (s. Anlage 2).

 

Die Asylbewerber und Asylbewerberinnen werden dem Landkreis Peine von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Braunschweig, zugewiesen.

Für die Zeit vom 01.07.201430.06.2015 sind laut Mitteilung der Landesaufnahmebehörde im Landkreis Peine 251 Personen aufzunehmen.

Grundlage für die Höhe dieses Kontingents und die Dauer des Verteilungszeitraumes ist die Prognose der Zugangszahlen von Asylantragstellern und -antragstellerinnen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Tatsächlich ist jedoch angesichts der aktuellen Entwicklung davon auszugehen, dass die mitgeteilte Quote bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt ausgeschöpft sein wird. Die Verteilung der aufzunehmenden Personen erfolgt entsprechend den Einwohnerzahlen auf die kreisangehörigen Gemeinden.

 

Der Landkreis Peine hat mit der Stadt Peine und den Gemeinden des Landkreises Peine einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Unterbringung der Asylbewerber abgeschlossen. Die Unterbringung erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften in Peine und Lahstedt sowie in weiteren gemeindeeigenen Wohnungen. Aufgrund der stark ansteigenden Zugangszahlen, ist der vorhandene Wohnraum inzwischen weitgehend ausgeschöpft, so dass einige Gemeinden bereits privaten Wohnraum angemietet haben.

 

Die insgesamt gestiegene Zahl der Leistungsberechtigten nach den AsylbLG sowie die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 deutlich höheren Grundleistungen haben zu einer enormen Kostensteigerung geführt. Beliefen sich die Leistungsausgaben 2011 noch auf rund 1,8 Mio. €, wird 2014 mit 3,8 Mio. € zu rechnen sein. (s. Anlage 3).

 

Eine Erstattung der Leistungsausgaben erfolgt pauschal durch das Land Niedersachsen.

Die Kostenabgeltungspauschale belief sich bis 2013 auf 5.036,00 € und seit 2014 auf 5.932,00 €  pro Person.

 

Die Personenzahl, für die eine Erstattung erfolgt, wird aus dem Mittelwert des Vorvorjahres errechnet. Unter Berücksichtigung der seit 2012 stark ansteigenden Asylbewerberzahlen hat dies zur Folge, dass für weit weniger Personen Erstattungen erfolgen, als tatsächlich im Leistungsbezug stehen.

 

 

 

 

 

 

 

Bereits seit 2011 reichen die Erstattungen aus der Kostenpauschale nicht mehr aus, die tatsächlichen Leistungsausgaben abzudecken (s. Anlage 4). Im Jahr 2013 belief sich der Fehlbetrag für den Landkreis Peine auf rund 1,2 Mio. Euro. Für 2014 ist trotz Erhöhung der Kostenpauschale wieder mit einem Fehlbetrag in Höhe von mindestens 1,6 Mio. Euro zu rechnen. Ende 2015 ist von einem kumulierten Fehlbetrag in Höhe von rund 5 Mio. € auszugehen. Eine Rückkehr zur Spitzabrechnung wird von dem MI abgelehnt. Derzeit werden jedoch eine weitere Erhöhung der Pauschale sowie eine gesonderte Abgeltung der Krankenhilfekosten diskutiert. Diese beliefen sich 2011 auf rund 390.000 € und haben sich mit rund 775.000 € im Jahr 2013 nahezu verdoppelt.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP6_Anlage1_LSN-Statistik_1996-2013 (78 KB)      
Anlage 2 2 TOP6_Anlage2_Herkunftsstaaten (32 KB)      
Anlage 3 3 TOP6_Anlage3_AsylBlG-Auskömmlichkeit_2005-2015 (64 KB)      
Anlage 4 4 TOP6_Anlage4_AsylBlG-Auskömmlichkeit_2005-2015_Diagramm (63 KB)