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Vorlage - 2014/147  

Betreff: Übernahme der Kosten für Mittagsverpflegung von Leistungsempfängern des Bildungs- und Teilhabepakets
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
20.11.2014 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zurückgestellt   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Ilse Schulz  

Der Landkreis Peine verzichtet nicht auf den Eigenanteil der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsverpflegung.

 

 


Die KTA Frau Ilse Schulz hat mit Schreiben vom 30. September 2014 zur Sitzung des Kreistages am 15. Oktober 2014 beantragt, der Landkreis Peine verzichtet auf den nach dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) verbleibenden Elternanteil in Höhe von einem Euro für das Mittagessen der betroffenen Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren–Schule in Ilsede. Zur Vermeidung von Wiederholungen kann die Begründung dem Antrag von KTA Schulz, welcher als Anlage beigefügt ist, entnommen werden.

 

Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (ABKS) verwiesen.

 

In vorausgegangenen Sitzungen des ABKS hatte KTA Schulz aufgezeigt, dass der Landkreis Peine lediglich für Schülerinnen und Schüler (SuS) der Förderschule mit dem Schwerpunkt ES, Ilseder Hütte Schule, die Kosten für das Mittagessen übernimmt und die SuS der Astrid–Lindgren–Schule nicht berücksichtigt werden. Hierzu wurde verwaltungsseitig bereits dahingehend Stellung bezogen, dass Recherchen ergeben haben, die Übernahme der Kosten erfolge bereits seit vielen Jahren und habe ihren Hintergrund darin, dass die SuS der Ilseder Hütte Schule häufig aus schwierigen Elternhäusern kamen und kommen. Die betroffenen SuS bekämen häufig nur diese eine Mahlzeit am Tag. Es ist zu berücksichtigen, dass es zum Zeitpunkt der erstmaligen Entscheidung zur Übernahme der Kosten noch keine vergleichbaren Leistungen wie denen nach dem BuT gab.

 

Der Antrag von KTA Schulz zielt auf SuS ab, die an der Astrid–Lindgren–Schule beschult werden und deren Erziehungsberechtigte BuT – Leistungen empfangen. Nur für diese SuS wären im Jahr zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 9.400,00 € aufzubringen.

 

Da eine ausschließliche Bezuschussung von BuT – Leistungsempfängern an der Astrid–Lindgren–Schule den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzten würde, wurde versucht zu ermitteln, welche Kosten entstehen würden, wenn alle BuT – Leistungsempfänger berücksichtigt würden. Dabei wurden zunächst nur die Schulen einbezogen, für die vergleichsweise mit geringem Aufwand die SuS ermittelt werden können, deren Eltern ebenfalls entsprechende Leistungen beziehen. Der zusätzliche Kostenaufwand steigt damit jährlich um weitere rd. 10.600,00 € für die IGS Peine und rd. 7.500,00 € für die IGS Lengede.

 

Nur für diese drei Schulen würde der zusätzliche Kostenaufwand bereits 27.500,00 € / Jahr betragen. Der Ermittlungsaufwand für weitere betroffene SuS würde verhältnismäßig hoch sein, da in den Fällen, in denen die Abrechnung über den Caterer erfolgt, eine genaue Ermittlung der Berechtigten nur über einen Abgleich mit den Sozialleistungsdaten des zuständigen Fachdienstes erfolgen könnte. Hier bestehen auch datenschutzrechtliche Bedenken, da Daten von Personen abgeglichen würden, die nicht im Leistungsbezug stehen.

 

Ferner ist zu bedenken, dass die Leistungen - Regelsätze- nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Grundsicherung) letztlich einen Anteil für Nahrungsmittel enthalten, also die Kosten für ein Mittagessen in den Regelsätzen enthalten sind. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber bei der BuT - Regelung nicht den vollen Betrag für das Mittagessen übernommen sondern entschieden, dass die Eltern den einen Euro als Eigenanteil für das Essen aufbringen müssen. Letztlich sparen die Eltern durch die BuT - Leistung die Kosten für das Mittagessen ein, wodurch sie gegenüber anderen BuT – Leistungsempfängern, deren Kinder den Mittagstisch zu Hause einnehmen, bereits einen Vorteil genießen.

 

Aufgrund des hohen zusätzlichen Kostenaufwandes wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht auf den Eigenanteil in Höhe von einem Euro je Mittagessen von Leistungsempfängerinnen und –empfängern nach dem BuT zu verzichten.

Gleichzeitig sollte der Status Quo bei der überschaubaren Anzahl von SuS (max. 32) der Ilseder Hütte Schule beibehalten werden, da deren Bezuschussung vor einem anderen Hintergrund aufgenommen wurde.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Ilse Schulz (367 KB)