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Vorlage - 2014/150  

Betreff: Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts -
hier: Mandatswechsel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
17.12.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion FDP und Piraten zum Mandatswechsel  

 

In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – wird KTA Holger Flöge mit sofortiger Wirkung berufen.

 

Gleichzeitig wird KTA Max Rother aus dem Verwaltungsrat abberufen und nimmt künftig die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds wahr.

 


 

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – bestimmt in § 6 Abs. 1, dass der Verwaltungsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern besteht: der Landrätin bzw. dem Landrat, sieben Vertreterinnen/Vertretern des Kreistages des Landkreises Peine, eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind möglich.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus, ist der Kreistag des Landkreises Peine verpflichtet, unverzüglich ein neues Verwaltungsratsmitglied für die restliche Wahldauer zu bestellen.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

Die sieben weiteren Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen), müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

.

Dabei entfallen auf die Fraktion SPD/Bündnis90/DIE GRÜNEN 4 Sitze und auf die CDU 3 Sitze.

 

Die nicht dem Verwaltungsrat angehörenden Fraktionen des Kreistages sind in analoger Anwendung des § 71 Abs. 4 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden. KTA Max Rother hat sein Mandat als beratendes Mitglied bisher wahrgenommen.

 

 

Insofern obliegt mit dem Mandatsverzicht des KTA Max Rother das Vorschlagsrecht der Fraktion FDP und Piraten. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates können gemäß § 6 I S. 3 der Anstaltssatzung Vertreter benannt werden.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion FDP und Piraten zum Mandatswechsel (255 KB)