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Vorlage - 2014/178  

Betreff: Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
01.12.2014 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine
17.12.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag auf Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen des GVN wegen Einführung Mindestlohn  

 

Die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 


 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Braunschweig, hat mit Schreiben vom 08.10.2014 (nebst Ergänzungen) folgende Änderung/Erhöhung des Beförderungsentgeltes im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Peine beantragt.

 

 

 

Alter Tarif

Neuer Tarif

Kilometerentgelt

Bis 5000 m

0,10 € / 62,50 m = 1,60 €/km

 

Ab 5001 m

0,10 € / 66,67 m = 1,50 €/km

 

Bis 5000 m

0,10 € / 50 m     = 2,00 €/km

 

Ab 5001 m

0,10 € / 52,63 m = 1,90 €/km

Anfahrtenentgelt

Zone B =   5,00 €

Zone C =   8,00 €

Zone D = 11,00 €

Zone E = 14,00 €

 

Zone B =   6,25 €

Zone C = 10,00 €

Zone D = 13,75 €

Zone E = 17,50 €

 

 

Die diesem Antrag zu Grunde liegenden Sachargumente können dem beigefügten Schreiben entnommen werden. In der Zwischenzeit haben sich die Beförderungsentgelte in den benachbarten Landkreisen und Städten sukzessive erhöht. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, liegen die Taxentarife im Landkreis Peine nach der Erhöhung weiterhin im mittleren Bereich.

 

 

 

Grundgebühr

Kilometerentgelt

Entgelt Wartezeiten

Landkreis Peine

Mo. – Sam. v. 06.00 – 22.00 Uhr

Mo. – Sam. v. 22.00 – 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,10 €

 

 

3,60 €

 

 

1,90 € - 2,00 €

 

 

0,40 €/Min = 24,00 €/Std.

 

Landkreis Hildesheim

 

 

3,50 €

 

 

 

 

2,10 €

 

0,433 €/Min = 26,00 €/Std.

Landkreis Gifhorn

Mo. – Sam. v. 06.00 – 22.00 Uhr

Mo. – Sam. v. 22.00 – 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

4,30 €

 

 

5,30 €

 

 

 

2,00 € - 2,30 €

 

 

0,375 €/Min = 22,50 €/Std.

 

Landkreis Wolfenbüttel

Mo. – Sam. v. 06.00 – 22.00 Uhr

Mo.- Sam. v. 22.00 – 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

2,90 €

 

 

3,50 €

 

 

1,60 € - 2,20 €

 

 

0,40 €/Min = 24,00 € /Std


-3-


 

Region Hannover

Alter Tarif

Neuer Tarif geplant

10 % Erhöhung

 

2,60 €

 

 

 

1,60 € - 1,70 €

 

0,40 €/Min = 24,00 €/Std.

Stadt Braunschweig

Mo. – Sam. v. 06.00 – 22.00 Uhr

Mo. – Sam. v. 22.00 – 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,50 €

 

 

4,00 €

 

 

1,80 € - 2,20 €

 

 

0,43 €/Min. = 26,00 €/Std.

Stadt Salzgitter

Mo. – Sam. v. 06.00 – 22.00 Uhr

Mo. – Sam. v. 22.00 – 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,50 €

 

 

4,00 €

 

 

1,80 € - 2,20 €

 

 

 

0,43 €/Min = 26,00 €/Std.

Stadt Hildesheim

 

2,80 €

 

 

 

1,80 €

 

0,37 €/Min = 22,20 €/Std.

Stadt Hannover

Alter Tarif

Neuer Tarif geplant

20 % Erhöhung

 

2,60 €

 

 

 

 

1,60 € - 1,90 €

 

0,40 €/Min = 24,00 €/Std.

 

Die begehrte Erhöhung steht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Einführung des Mindestlohnes von 8,50 € pro Stunde. Derzeit wird von den Taxiunternehmern im Landkreis Peine ein Entgelt zwischen 5,00 € bis 6,00 € inklusive aller Zuschläge brutto an das Fahrpersonal gezahlt.

Mit den alten Beförderungsentgelten ist es ab 01.01.2015 den Unternehmern nicht möglich den gesetzlich festgelegten Mindestlohn von 8,50 € zu erwirtschaften.

Objektive Versagungsgründe haben sich auch nach Abschluss des Anhörungsverfahrens nicht ergeben. Es besteht daher die Verpflichtung, den beantragten Regelungsinhalten stattzugeben.

 

Für den Landkreis Peine entstehen hieraus keine Kosten.

 

 


 

 

Dritte Verordnung

 

zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Peine (Taxentarifordnung)

 

 

Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Aug. 1990 (BGBl. I, S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes v. 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2258), in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr vom 3. Aug. 2009 (Nds. GVBl. Seite 316) und des § 36 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 365) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Peine am 17.12.2014 folgende Änderung der Taxentarifordnung beschlossen:

 

 

 

 

                                                               Artikel I

 

 

 

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegen-heitsverkehr mit Taxen im Landkreis Peine (Taxentarifordnung) vom 10. September 2003 (Amtsblatt für den Landkreis Peine Nr. 21 vom 22. Oktober 2003), wird wie folgt geändert:

 

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

                                                                      § 3

                                                              Grundgebühr

 

Die Grundgebühr beträgt 3,10 Euro (Mindestfahrpreis). In dieser Gebühr ist eine Fahrtstrecke von 50 m oder eine Wartezeit von 15 Sekunden enthalten.

 

Die Grundgebühr beträgt 3,60 Euro an Werktagen (Montag bis Samstag von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr). In diesem Preis ist das Entgelt für die Fahrleistung für eine besetz gefahrene Wegstrecke von 50 m oder eine Wartezeit von 15 Sekunden enthalten.

 

 

 

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Entgelte für Fahrleistungen

 

(1)    Das Entgelt für Fahrleistungen bis 5000 m beträgt für jede angefangene Teilstrecke von 50 m 0,10 € (entspricht einem Preis von 2,00 € pro km)

Für jede angefangene Teilstrecke über 5000 m von 52,63 m 0,10 € (entspricht einem Preis von 1,90 € pro km)

 

 

 

 

 

 

§ 5 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

                                                                  § 5

                                                     Anfahrt zum Besteller

 

Für die Tarifzonen B bis E ist nach folgender Staffelung Anfahrtenentgelt zu berechnen, wenn das Beförderungsziel in derselben oder in einer entfernteren Zone wie der Bestellpunkt liegt:

 

Zone B                             6,25 Euro

Zone C                           10,00 Euro

Zone D                           13,75 Euro

Zone E                           17,50 Euro

 

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

 

                                                                  § 6

                                                            Zuschläge

 

Für Fahrten mit Fahrzeugen mit mehr als vier Fahrgastplätzen wird ein Zuschlag von 5,00 Euro auf das angezeigte Entgelt erhoben, wenn tatsächlich mehr als 4 Fahrgäste befördert werden.

 

 

§ 7 erhält folgende Fassung:

 

                                                                    § 7    

                                                            Wartezeiten  

 

Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 0,10 Euro je angefangene 15 Sekunden vergütet (entspricht eine Preis von 0,40 Euro/Minute bzw. 24,00 Euro/Std.).

 

 

                                                          Artikel II

 

Diese Verordnung tritt sechs Wochen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Peine in Kraft.

 

 

 

31224 Peine, den 17.12.2014 

 

 

 

 

                                                 LANDKREIS PEINE

 

 

 

Peine, den 17.12.2014

 

                                                                                                      L.S.

________________

(Landrat)

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen des GVN wegen Einführung Mindestlohn (1733 KB)