Inhalt

Vorlage - 2014/180  

Betreff: Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine
Ergebnisse der Facharbeitsgruppen und Arbeitspapier zu den strategischen Themen für Fusionsverhandlungen der Landkreise Hildesheim und Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.12.2014 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

In der 4. Sitzung der Lenkungsgruppe am 22.10.2014 haben sich die Landräte dafür ausgesprochen, dass die strategischen Verhandlungsthemen je nach fachlicher Zuständigkeit in den Fachausschusssitzungen bzw. in den Sitzungen der Kreisausschüsse auf der Basis entsprechender Informationsvorlagen im Detail weiter beraten werden sollen. Ziel der Beratungen ist, die jeweiligen Ergebnisse und Bewertungen auf der Grundlage ggf. weitergehender Informationen aus der Verwaltung zu diskutieren und eine Empfehlung abzugeben.

 

In der kommenden Sitzung der Lenkungsgruppe, die für den 20. Januar 2015 vorgesehen ist, sollen die dann vorliegenden Ergebnisse aus den Fachausschüssen behandelt werden. Insofern wird über die Protokolle der Fachausschusssitzungen die Ergebnissicherung gewährleistet.

 

 

Kindertagesstätten

 

a.)     Beschreibung:

 

Sowohl im Landkreis Peine als auch im Landkreis Hildesheim wird die Aufgabe Kindertagesstätten aufgrund einer Vereinbarung durch die Städte und Gemeinden wahrgenommen. Im Landkreis Peine ist die finanzielle Beteiligung des Landkreises am laufenden Betrieb mit der Kreisumlage abgegolten. Lediglich für die vorgehaltenen Krippenplätze erhalten die jeweiligen Träger zusätzlich einen pauschalen Betriebskostenzuschuss. Im Landkreis Hildesheim ist die finanzielle Beteiligung über eine Zusatzvereinbarung geregelt, die sich u.a. an der Kreisumlage orientiert. Beide Landkreise gewähren darüber hinaus Investitionszuschüsse bei Neu- und Umbauten.

 

Die Bearbeitung der Anträge auf Übernahme der Elternbeiträge wird vom Landkreis Peine erledigt. Im Landkreis Hildesheim wird diese Aufgabe hingegen von den Städten und Gemeinden wahrgenommen.

 

b.)     Ansätze für den Zusammenschluss mit einem kommunalen Partner:

 

Zielbestimmend muss sein, die Kinderbetreuung in wirtschaftlicher und vor allem auch qualitativer Hinsicht nicht einzuschränken und Spielräume für positive Entwicklungen zu eröffnen.

 

c.)     Ergebnis:

 

Insgesamt differieren die finanziellen Aufwendungen durch die unterschiedlichen Finanzierungsverfahren sehr stark. In Hildesheim beträgt das Volumen gut 20 Mio. €, in Peine gut 3 Mio. €. Sollte sich Peine dem Hildesheimer Verfahren anschließen, kämen Mehrkosten von ca. 7,2 Mio. € auf den Kreishaushalt zu. Die bestehende Finanzvereinbarung bzw. Übertragung der Finanzvereinbarung ist in direktem Zusammenhang mit der Kreisumlage zu betrachten.

 

Die Abwicklung der Elternbeiträge soll flächendeckend auf die Gemeinden übertragen werden.

 

 

 

d.)     Bewertung für einen Zusammenschluss der Landkreise Hildesheim und Peine:

 

Die sehr hohe Differenz bei den finanziellen Aufwendungen von 17 Mio. € sollte analysiert und erkennbare Vorteile daraus dargestellt werden; eine Übertragung des Hildesheimer Verfahrens würde zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen des künftigen Kreishaushaltes führen; Fragen der Qualität der Einrichtungen bleiben bei den finanziellen Betrachtungen derzeit unberücksichtigt.

 

Eine Angleichung hätte weitreichende finanzielle Auswirkungen. Dazu müssen konkrete Aussagen in den Gebietsänderungsvertrag aufgenommen werden. Die Gemeinden sind bei der Diskussion mit einzubinden.

 

Eine Übergangsregelung bis zum ersten gemeinsamen Haushalt/Fortbestehen der Haushaltssatzungen beider Kreise bis 2017 (besondere Prüfung der Bereiche             KiTa-Regelung HI, Kreisumlagesätze (gesplittet?), Schulbaukasse Peine, Finanzvertrag mit der Stadt Hildesheim etc. bis Hh-Jahr 2019) muss getroffen werden. Hierzu ist es auch erforderlich, die Aufgabenerledigung insgesamt auf Gemeinde- und Kreisebene zu betrachten und ggf. neu zu vereinbaren, da dies auch entscheidenden Einfluss auf die Kreisumlagehöhe hat.