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Vorlage - 2015/022  

Betreff: Kinderrechte im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.03.2015 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Die UN Kinderrechtskonvention hat die Kinderrechte definiert:

 

  • Kinder haben die gleichen Rechte - kein Kind darf benachteiligt werden.

Dies ist eine Frage der persönlichen Haltung, jedoch auch eine Frage finanzieller Absicherung; das Jugendamt unterstützt z.B. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Unter den Bereich der Vermeidung von Benachteiligung gehört z.B. ebenso der Bereich der Bildung und Teilhabe, für den das Sozialamt zuständig ist. Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehört auch die Information über unterschiedliche Angebote zur Freizeitgestaltung im Landkreis Peine, die durch die unterschiedlichen Fachkräfte des Jugendamtes zu leisten ist.

Ein übergreifendes Thema ist ebenso die aktuelle Bearbeitung des Themas Kinderarmut unter Federführung des Jugendhilfeplaners sowie die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen, sowohl im Bereich der Jugendpflege als auch im Bereich von Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in Schulen.

 

  • Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

Dieses Recht kann nur in guter Kooperation aller Akteure vor Ort umgesetzt werden. Bezugnehmend auf das obige Kinderrecht kommt der Erziehung und Bildung im Elementarbereich, sei es in der Tagespflege sowie in der KiTa, eine besondere Bedeutung zu. Die Untersuchungen der unter Vierjährigen sowie die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes bilden eine Grundlage für die Kooperation unterschiedlicher Akteure, um dieses Kinderrecht um zu setzen. Aufgabe des Jugendamtes ist es, Eltern dabei zu unterstützen, wahrgenommene Förderbedarfe für ihre Kinder umzusetzen.

Eine besondere Bedeutung kommt der Förderung der emotionalen Entwicklung zu, der sich der Jugendhilfeausschuss in seinem Workshop im Jahre 2009 gewidmet hat. Das Jugendamt unterstützt Familien insbesondere durch dezentrale Beratung an Kindertagesstätten, jedoch auch durch den Einsatz von Familienlotsinnen und Familienlotsen.

 

  • Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

Dies umfasst insbesondere den Bereich der Bildung von Kindern auch außerhalb des Elternhauses, im frühkindlichen Bereich, im Elementarbereich, im schulischen sowie im außerschulischen Bereich. Es sollen sogenannte Förderketten gebildet werden. Aktuell werden unter Federführung des Jugendhilfeplaners fachdienstübergreifend die Maßnahmen und Projekte im Bereich der frühen Hilfen und der KVHS zusammengetragen und in einer Landkreiskarte zusammengefaßt.

Der Bereich der Erholung von Kindern wird durch die Bezuschussung entsprechender Maßnahmen umgesetzt.

Dieses Kinderrecht bezieht sich ebenso auf die Ausgestaltung der Leistungen der Jugendhilfe, z.B. in Pflegefamilien, wie auch im vollstationären Bereich. Hier ist ergänzend auf den § 9 SGB VIII Abs. 2 hinzuweisen:

Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewußtem Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen.

Aufgabe des Jugendamtes ist die Steuerung von Hilfen zur Erziehung im Einzelfall. In der Arbeitsgemeinschaft 78 haben freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe eine tragfähige Basis entwickelt, um in guter Zusammenarbeit die Ausgestaltung dieses Anspruchs sicher zu stellen.

 

  • Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mit zu bestimmen und zu sagen, was sie denken.

Partizipation ist vorbeugender Kinderschutz und somit ein Kernstück der Arbeit des Jugendamtes, ebenso bei den anderen Akteuren der Jugendhilfe, z.B. Kindertagesstätten bzw.  Einrichtungen der Jugendhilfe.

Partizipation stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Zur Partizipation gehört z.B. auch die Information über Kinderrechte, z.B. über das Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Zur Beteiligung gehört auch das Recht von Kindern auf die Beschwerde.

 

Dieses Kinderrecht wird durch weitere gesetzliche Grundlagen ergänzt:

§ 8 SGB VIII

      Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen…

Für die Praxis des Jugendamtes des Landkreises Peine bedeutet dies, dass die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen bei der Ausgestaltung der Hilfe zu beachten sind, d.h., die Interessen des Kindes bzw. Jugendlichen werden im offenen Dialog benannt und ernst genommen - die Sprache ist entsprechend barrierefrei zu gestalten.

Wir initiieren in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe partizipative Modelle wie den Familienrat.

                Kinder und Jugendliche werden im Hilfeplanverfahren beteiligt, es werden Ziele

                ausgehandelt.

                Kinder und Jugendliche haben im Wirkungsdialog die Möglichkeit, Hilfen zur                                     

                Erziehung zu bewerten und haben so Einfluss auf die Gestaltung von Hilfen.

                Wir gehen in der Regel davon aus, dass  Kinder bei ihren Eltern leben möchten

                und gestalten Rückführungskonzepte.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen des § 8 SGB VIII achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Peine das Recht des Kindes und Jugendlichen in einer Konfliktlage, sich auch ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten zu lassen.

 

Wir gehen in Beziehung und bleiben in Kontakt mit dem Kind bzw. Jugendlichen. Vormünder und Vormünderinnen sowie Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes halten in der Regel monatlichen Kontakt mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen, um zu erfragen, wie es ihm geht und was es braucht, um gut aufwachsen zu können. Um diesen Standard halten zu können, wurde der Bereich des Pflegekinderwesens neu konzeptioniert. Auch hier besteht eine gute Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe.

 

  • Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Hier geht es vorwiegend um den Kinderschutz sowohl in der Familie als auch in Einrichtungen der Jugendhilfe. Kinderschutz bedeutet Kinder und ihre Familien zu stärken, zu unterstützen, Hilfen anzubieten, Einrichtungen und andere Fachdienste zu beraten sowie Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohl zu entwickeln und, wenn alles nichts hilft, das Kindeswohl außerhalb der Familie sicherzustellen. Kinderschutz geht alle an. Das Jugendamt hält 10 qualifizierte Fachkräfte zum Kinderschutz vor. Sämtliche Aktivitäten zum Kinderschutz werden durch eine zusätzlich qualifizierte Fachkraft koordiniert.

Aktuell entwickelt das Jugendamt in Partizipation mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Leitlinien zum Kinderschutz, die dem Jugendhilfeauschuss vorgestellt werden sollen sowie ein Qualitätshandbuch zum Kinderschutz.

Um Kindern in konfliktreichen Trennungs- und Scheidungssituationen besonderen Schutz durch die Hilfestellung eines interdisziplinären Teams zugute kommen zu lassen, wurde vor ca. 10 Jahren die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Familiengerichtshilfe an die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche übertragen. Im Unterschied zu Jugendhilfemaßnahmen wird Kindern im gerichtlichen Verfahren das Recht auf Anhörung, Beschwerde und Vertretung durch einen Verfahrensbeistand sichergestellt.

Häusliche Gewalt betrifft häufig, jedoch nicht nur den Themenbereich Trennung und Scheidung. Das Jugendamt engagiert sich im Arbeitskreis Häusliche Gewalt; hier wurde eine interdisziplinäre Interventionskette entwickelt, um die Kooperation aller Akteure untereinander zu optimieren. Am 24.11.2013 fand ein Fachtag gegen häusliche Gewalt statt.

      Dies trifft ebenso für die Kooperation im Bereich der Gesundheitshilfe zu; gemeinsam   

      mit den frühen Hilfen und den Akteuren im Gesundheitswesen wurde ein Leitfaden

      zum Kinderschutz entwickelt, ebenso in Kooperation mit den Schulen vor Ort. Dieser

      Leitfaden zur Kooperation mit Schulen in Fragen des Kinderschutzes wurde 2012 dem  

      Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

      Am 25.09.2015 wird der Kinderschutztag mit dem Themenschwerpunkt der Stärkung  

      der Familien durch Aktivierung stattfinden. Zudem soll zur Fragestellung der Qualität

      im Kinderschutz in konstruktiven Austausch gegangen werden.

 

  • Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet wird.

Dies betrifft alle Fragen der Erziehung sowohl in der Familie als auch in Einrichtungen der Jugendhilfe. Wie auch beim Recht der Kinder auf Partizipation werden hier unterschiedliche Angebote zur Beratung von Kindern und zur Aktivierung von Familien vorgehalten. Kinder und auch Familien haben das Recht, gehört zu werden und ihre Bedürfnisse zu äußern. Dies umfasst eine Frage der Haltung, für die alle, die mit Kindern zu tun haben, die Verantwortung tragen. Gerade im Hilfeplanverfahren ist darauf zu achten, dass Kinder und Familien sich wertgeschätzt fühlen. Barrierefreundlicher Sprache kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

 

  • Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

Dies umfasst das aktuelle Thema der Flüchtlinge, insbesondere auch das Thema der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Es ist Aufgabe vieler Akteure und der Jugendhilfe insgesamt, die Sicherung von Grundbedürfnissen dieser Kinder herzustellen, Hilfen zur Lebensbewältigung und zur Persönlichkeitsentwicklung anzubieten sowie Integration und Teilhabe sicherzustellen.

 

                Auf das Jugendamt kommen insbesondere folgende Aufgabenstellungen zu:

  • die Sicherstellung des Kindeswohls
  • ggf. die unverzügliche Bestellung eines geeigneten Vormunds
  • die Prüfung der Ressourcen des jungen Menschen im Umfeld (Familie, Verwandte)
  • eine kind- bzw. jugendgerechte Unterbringung sicherzustellen. Hier ist das Jugendamt in Kontakt mit Pflegefamilien.

 

 

  • Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Der Themenbereich der Inklusion ist durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure sicherzustellen; es geht insbesondere auch um die Integration behinderter Kinder in Regeleinrichtungen wie Kindergarten und Schule.

Das Jugendamt arbeitet hier insbesondere mit Schule, dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt zusammen. Es soll ein Projekt zur Schulassistenz entwickelt werden; auch sind für behinderte Pflegekinder Regelungen zu schaffen.