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Vorlage - 2015/036  

Betreff: Neubildung des Kreisausschusses gemäß § 75 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Personalrat Bearbeiter/-in: Sieja, Carmela
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Es werden folgende Kreistagsabgeordneten und ihre Vertreter sowie Grundmandatsinhaber neu bestimmt:

 

 

_________________wird ein Sitz nach Losentscheid zugewiesen (Vertreter _____________)

 

 

_______________wird ein Grundmandat nach Losentscheid zugewiesen

 

 

(Vertreter _____________)

 

 


 

Gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat, sechs stimm­berechtigten Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat mit beratender Stimme).

 

Der Kreistag hat vor der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses am 09.11.2011 beschlossen, dass dem Kreisausschuss vier weitere Kreistagsabgeordnete für die Dauer der Wahlperiode angehören.

 

Außerdem gehört ihm gemäß § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Peine der Erste Kreisrat mit beratender Stimme an.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jedes Mitglied des KA ein Vertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

 

Nach der Auszählung gem. § 71 Abs. 2 NkomVG nach Hare/Niemeyer entfallen nach Bildung der Fraktion PB/Baum auf die Gruppe SPD/Grüne 6 und auf die CDU 3 Sitze.

 

Ein Sitz ist nach Losentscheid zwischen FDP/Piraten und PB/Baum zu vergeben.

 

Die im Schreiben vom 09.03.2015 angekündigte Mehrheitsklausel findet keine Anwendung, weil zunächst Sitze entsprechend der Nachkommastellen zu verteilen sind und die Mehrheitsklausel im Bedarfsfalle erst hiernach greifen würde.