Inhalt

Vorlage - 2015/049  

Betreff: Ergänzung des Leitbildes des Jugendamtes durch Leitsätze zum Kinderschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.04.2015 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 1 Leitsätze neu PDF-Dokument
Anl. 2 Leitbild 15.09.2010 PDF-Dokument

Das Leitbild des Jugendamtes wird durch die beigefügten Leitsätze zum Kinderschutz ergänzt.

 


Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses des Kreisjugendamtes Peine wurde im Leitbild festgehalten, dass „Kinder und Jugendliche … vor Gefahren für ihr Wohl           geschützt“ werden sollen. Dies entspricht im Wesentlichen dem gesetzlichen, im               § 8a SGB VIII, festgehaltenen Auftrag des Jugendamtes, der sich aus dem GG, Artikel 6 und dem BGB, §§ 1666 und 1666a ableitet und ist so sicher richtig.

 

Aus unserer fachlichen Sicht ist dieser Auftrag aber nur ein Mosaikstein des                 Kindesschutzes und greift in dieser reduzierten Form zu kurz. Kindesschutz kann nicht fokussiert werden auf entsprechende Paragraphen, sondern muss gedanklich früher      ansetzen und nicht nur Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe klären, sondern sich manifestieren, nämlich in einer kinderfreundlichen und damit familienfreundlichen Haltung.

 

Hierzu gehört aus Sicht der Fachkräfte des Jugendamtes, die den Ihnen vorliegenden Entwurf von Leitsätzen in einer Arbeitsgruppe erarbeitet haben, in einer                        Verantwortungsgemeinschaft für die Rechte von Kindern und Familien einzutreten. Dabei sind Kinder und ihre Eltern zu beteiligen, sind ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, auch müssen ihre Fähigkeiten zur Partizipation realistisch eingeschätzt und beachtet  werden.

 

Sowohl die Bearbeitung von einzelnen Kinderschutzfällen, wie auch der Umgang mit     präventiven Ansätzen, erfordern  eine gemeinsame Leitidee, die sich unter anderem daran orientiert, Eltern in Krisen, Unterstützung anzubieten, die Verantwortung ihnen aber zu  belassen, statt sie ihnen abzunehmen.

 

Neben dem Fachdiskurs zum Kindesschutz und der Präzisierung unserer grundsätzlichen Haltung dienen diese Leitsätze auch der Orientierung nach innen (z.B. für neue            MitarbeiterInnen, KollegInnen aus anderen Fachdiensten) und nach außen (gegenüber der Öffentlichkeit, Kindertagesstätten, Schulen, Eltern).

 

Nicht zuletzt möchten wir Sie als Teil des Jugendamtes in diese Diskussion einbeziehen und anregen, die Ihnen vorliegenden Leitsätze zum Kinderschutz  in das Leitbild des Jugendamtes zu integrieren. Die Leitsätze sollen nach dem 2. Absatz in das Leitbild eingefügt werden

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 1 Leitsätze neu (28 KB) PDF-Dokument (31 KB)    
Anlage 2 2 Anl. 2 Leitbild 15.09.2010 (21 KB) PDF-Dokument (64 KB)