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Vorlage - 2015/096  

Betreff: Neubesetzung des Kreisausschusses gem. § 75 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
01.07.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Es wird folgende/r Kreistagsabgeordnete/r und sein/e/ihr/e Vertreter/in neu bestimmt:

 

 

______________________   als Mitglied im Kreisausschuss

 

______________________   als stellvertretendes Mitglied im Kreisausschuss.

 

 

Das der Fraktion FDP/FBI künftig zustehende Grundmandat wird von KTA Flöge wahrgenommen.


Gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat, sechs stimm-berechtigten Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat mit beratender Stimme).

 

Der Kreistag hat vor der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses am 09.11.2011 beschlossen, dass dem Kreisausschuss vier weitere Kreistagsabgeordnete für die Dauer der Wahlperiode angehören.

 

Außerdem gehört ihm gemäß § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Peine der Erste Kreisrat mit beratender Stimme an.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jedes Mitglied des KA ein Vertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

 

Nach der Auszählung gem. § 71 Abs. 2 NkomVG nach Hare/Niemeyer entfallen nach dem Übertritt von KTA Rother zur CDU-Fraktion und Bildung der Fraktion FDP/FBI auf die Gruppe SPD/Grüne 6 Sitze und auf die CDU 4  Sitze.