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Vorlage - 2015/102  

Betreff: Errichtung einer Integrierten Gesamtschule IGS in Edemissen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
16.07.2015 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
07.10.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme GGG  
Stellungnahme IGS  
Berechnung Übergangsquoten  

Die Verwaltung wird beauftragt die Genehmigung zur Errichtung einer IGS und zur auslaufenden Aufhebung der Hauptschule und Realschule in Edemissen zum Schuljahr 2016/17 bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 


Der Kreisausschuss des Landkreises Peine hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2015 aufgrund einer Initiative der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für die Errichtung einer IGS am Schulstandort Edemissen zum Schuljahr 2016/17 zu prüfen (siehe Vorlage-Nr. 17/2015).

 

Die von biregio erstellte Schulentwicklungsplanung sieht für den Standort Edemissen vor, eine IGS als Außenstelle der IGS Peine–Vöhrum zu errichten. Wie bereits in der o.a. Vorlage ausgeführt wurde anlässlich eines Gespräches im Niedersächsischen Kultusministerium darauf hingewiesen, dass die Hauptstelle mind. vier und eine Außenstelle mind. drei Züge aufweisen müsse. Nach § 4, Abs. 1, Nr. 6.1 der Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) beträgt die Mindestzügigkeit für eine IGS in den Jahrgängen 5 bis 10 vier Züge. Allerdings darf nach § 4, Abs. 1, Nr. 6.1 SchOrgVO als Ausnahme eine IGS dreizügig geführt werden, wenn sie die einzige Schule des Sekundarbereichs I am Schulstandort ist.

 

Da im Falle der Errichtung einer IGS in Edemissen zum Schuljahr 2016/17 die dortige Hauptschule und die Realschule auslaufend aufgehoben werden sollen, würde diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommen und die IGS als eigenständige Schule geführt werden können. Da sowohl eine Außenstelle, als auch eine eigenständige IGS in Edemissen mind. dreizügig geführt werden müsste, ist es zunächst gleichgültig, welche Organisationsform gewählt werden würde.

 

Seitens der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) Landesverband Niedersachsen wurde in einer Stellungnahme aus Dezember 2014 (siehe Anlage) eine Außenstellenlösung abgelehnt, wenn die Standorte mehr als zehn Minuten fußläufig auseinanderliegen und darauf hingewiesen, dass die Qualität der Gesamtschule aufs Spiel gesetzt wird. Hinsichtlich der dazu mitgeteilten Gründe wird auf die Anlage verwiesen.

 

Die in Teilen nachvollziehbaren Gründe des GGG, insbesondere hinsichtlich der Unterrichtsorganisation und aufgrund der Tatsache, dass die SchOrgVO die entsprechenden Möglichkeiten einräumt, wird die IGS in Edemissen als eigenständige dreizügige IGS geführt werden.

 

In Anlehnung an die bisherigen Regelungen für die Oberschulen können durch die Novellierung des § 106 Abs. 2 NSchG ab dem 01. August 2015 auch IGSen als sog. ersetzende Schulform geführt werden. Im Falle der Errichtung der IGS als ersetzende Schulform wäre der Landkreis Peine als Schulträger von der Pflicht befreit neben der IGS eine Haupt- und oder Realschule zu führen. Für eine IGS in Edemissen ist dieses jedoch von nachrangiger Bedeutung, da der Landkreis Peine aufgrund der schrittweisen Umsetzung der von biregio erstellten Schulentwicklungsplanung – zumindest bis auf Weiteres – im Gebiet des Landkreises Peine noch Hauptschulen und Realschulen vorhält.

 

Nach § 106 abs. 2 NSchG sind die Schulträger berechtigt eine Gesamtschule zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt. Dieser Nachweis muss nicht zwingend über eine Elternbefragung erfolgen, sondern kann auch in sonstiger geeigneter Weise gegenüber der Landeschulbehörde (LSchB) erbracht werden. Für die Beantragung zur Errichtung der Oberschule in Wendeburg wurde der Nachweis durch die Geburtenzahlen für die kommenden 10 Jahre und die Übergangsquoten zu den einzelnen Schulformen im Mittel der drei vorangegangenen Schuljahre erbracht. Ähnlich wird dies auch für die Beantragung zur Errichtung einer IGS in Edemissen erfolgen.

 

Um eine derartige Berechnung erstellen zu können, ist vorab festzulegen, wie der künftige Schulbezirk für eine IGS am genannten Standort gestaltet werden soll. Bereits in der Vorlage-Nr. 17/2015 war angeführt, dass sich der Schulbezirk für eine IGS in Edemissen aus den Ortsteilen der Gemeinde Edemissen, den Stadtteilen Stederdorf und Wendesse, der Stadt Peine und dem Ortsteil Neubrück incl. Ersehof der Gemeinde Wendeburg ergeben soll. Hierzu ist die Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine zu gegebener Zeit notwendig, da ansonsten die SuS aus den genannten Gebieten aufgrund der geltenden Satzung nach wie vor die IGS in Peine–Vöhrum bzw. Lengede besuchen müssten. Ferner ist in der Satzungsänderung festzulegen, welche Schule SuS aus der Gemeinde Edemissen besuchen sollen, deren Eltern sich nicht für den Besuch einer IGS entscheiden. Würde dieses nicht festgelegt, könnte aufgrund des bereits zitierten Wahlrechts nach § 59 NSchG auch eine Schule außerhalb des Landkreises Peine angewählt werden.

 

Unter Berücksichtigung des vorstehend angeführten künftigen Schulbezirks einer IGS in Edemissen hat die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung des Elternwillens im Durchschnitt der letzten drei Jahre ergeben, dass die in der SchOrgVO, unter Berücksichtigung der dort in § 4 Abs. 3 geforderten Jahrgangsstärke von 24 SuS, mithin insgesamt bei drei Zügen = 72 SuS, geforderte Dreizügigkeit für die kommenden 10 Jahre durchgängig gegeben sein wird.

 

Für die kommenden Schuljahre ergeben sich folgende Zahlen:

Schul-jahr

2015 / 16

2016 / 17

2017 / 18

2018 / 19

2019 / 20

2020 / 21

2021 / 22

2022 / 23

2023 / 24

2024 / 25

SuS

128

128

106

107

93

88

92

93

79

92

Die umfassende Berechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Ferner ist für den Bedarfsnachweis zu berücksichtigen, dass auch in diesem Jahr für das kommende Schuljahr (2015/16) insgesamt 29 SuS nach Losverfahren keinen Platz an einer der beiden IGSen im Landkreis Peine erhalten haben. Allein diese abgewiesenen SuS machen einen Zug aus. Ferner sind bei der Bedarfsfeststellung noch nicht die SuS berücksichtigt, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die integrativ bzw. inklusiv beschult werden. Die inklusiv zu beschulenden SuS zählen für die Bedarfsermittlung doppelt. An der IGS Peine–Vöhrum wurden für das kommende fünfte Schuljahr 4 und an der IGS Lengede 3 SuS zur inklusiven Beschulung aufgenommen.

 

Informell wird darauf hingewiesen, dass allein an der IGS in Lengede derzeit rd. 60 SuS inklusiv bzw. integrativ (keine doppelte Anrechnung) beschult werden, was rd. 8% der dortigen SuS entspricht. Da auch die Zahl der inklusiv zu beschulenden SuS mit jedem Jahr steigt (derzeit nur bis Jahrgang 6), hat auch dies erhebliche Auswirkungen auf die rechnerische Schülerzahl.

 

In der von biregio erstellten Schulentwicklungsplanung ist im Abschnitt 15 – Die Raumsituation in den Schulen im Landkreis Peine – ab Seite 306 die Raumsituation am Schulstandort Edemissen dargestellt. Dort sind demnach unter Berücksichtigung der Räumlichkeiten der ehemaligen Förderschule 30 allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und 29 Fachunterrichtsrichträume (FUR), wie z.B. Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Technik, Kunst, Musik, vorhanden.

 

Für einen an die Bedürfnisse einer IGS angepassten Unterricht werden je Jahrgang bei einer Dreizügigkeit 3 AUR, 1 AUR für Differenzierungen / sonderpädagogische Förderung (Teilung eines AUR in zwei kleinere Räume) und 1 AUR als Lehrerstation benötigt. Somit umfasst der Jahrgansbedarf insgesamt 5 AUR. Für die Jahrgänge 5 bis 10 werden somit 30 AUR benötigt, die am Standort Edemissen vorgehalten werden.

 

Hinsichtlich des Ganztagsbetriebes ist eine IGS in Edemissen, wie die beiden bereits existierenden IGSen in Peine-Vöhrum und in Lengede, ebenfalls als voll gebundene Ganztagsschule zu führen. Würde hier eine andere Form des Ganztagsbetriebes gewählt, könnte dies dazu führen, dass Eltern von dem Recht nach § 63, Abs. 4 NSchG Gebrauch machen und eine IGS außerhalb des künftigen Schulbezirks einer IGS in Edemissen, ggf. auch außerhalb des Landkreises Peine, anwählen.

 

Zusammenfassend ist aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen, des bestehenden Bedarfs und der Raumsituation für den Schulstandort Edemissen die Errichtung einer dreizügigen IGS mit den Jahrgängen 5 bis 10, bei gleichzeitiger auslaufender Aufhebung der dortigen Hauptschule und Realschule ab dem Schuljahr 2016/17, bei der Landesschulbehörde zu beantragen. Ergänzend ist der vollgebundene Ganztagsbetrieb zu beantragen.

 

Durch die IGS Peine–Vöhrum wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Errichtung einer weiteren IGS am Standort Edemissen eine erhebliche Beeinträchtigung der bestehenden IGSen darstellt, da zu befürchten steht, dass künftig aufgrund der dortigen geringeren Schülerzahlen das derzeitige breite und differenzierte Angebot nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Ferner wurde durch die IGS angeführt, dass in den letzten Jahren keine SuS aus Edemissen oder Stederdorf abgelehnt wurde. Die Stellungnahme der IGS Peine–Vöhrum ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Bei den Aufnahmen für das kommende Schuljahr wurden im Losverfahren von den insgesamt angemeldeten 41 SuS aus Edemissen 2 abgewiesen. Die 10 SuS, die aus Stederdorf angemeldet wurden, haben alle einen Platz erhalten.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme GGG (156 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme IGS (92 KB)      
Anlage 3 3 Berechnung Übergangsquoten (41 KB)