Vorlage - 2008/004
|
|
Der vom Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine beschlossenen Neufassung der Abfallentsorgungssatzung nebst Ausschlusskatalog wird zugestimmt.
Dokument1
Mit Errichtung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe als kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts wurde in der Anstaltssatzung die Überleitungsregelung (§ 14 Absatz 4) aufgenommen, dass die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Peine solange gültig bleiben sollte, bis die Anstalt in dieser Angelegenheit eigene Satzungsregeln trifft.
Da die Abfallentsorgungssatzung mittlerweile zehnmal geändert wurde, war eine Neufassung erforderlich, die nunmehr auch die redaktionellen Änderungen hinsichtlich der kommunalen Anstalt berücksichtigt. Der Ausschlusskatalog (Anlage zur Satzung) bleibt unverändert in seiner bisherigen Fassung bestehen.
Mit diesem Beschluss erhalten die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe erstmals eigenes Satzungsrecht.
Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – bedürfen Beschlüsse des Verwaltungsrates über Satzungen der Zustimmung des Landkreises Peine. Der Kreistag wird insofern um Zustimmung gebeten.
Dokument2
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
2 | Ausschlusskatalog (161 KB) | ![]() |
||
![]() |
3 | Abgfallentsorgungssatzung (88 KB) | ![]() |