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Vorlage - 2008/005  

Betreff: 7. Änderung der Satzung über Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine vom 28.11.2001
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
05.03.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung: 7. Änderung Abfallgebührensatzung PDF-Dokument
Gebührenkalkulation  

Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe über die als Anlagen beigefügten Änderung

Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungs­betriebe über die als Anlagen beigefügten Änderungen der Abfallgebührensatzung wird zugestimmt.

 

 

 

 

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Mit Vorlage 8/07 wurde der Verwaltungsrat über die Kostensituation bei den Wertstoffhöfen infor-miert

 

Mit Vorlage 8/07 wurde der Verwaltungsrat über die Kostensituation bei den Wertstoffhöfen informiert. Im Ergebnis bedeutet die Entsorgung der angedienten Bioabfallmengen eine erhebliche Kostenbelastung (Unterdeckung von 561.337,62 €). Durch die Anhebung der Gebührensätze für die o.g. Gebührentatbestände wird erreicht, dass die Kostendeckungsgrade deutlich angehoben werden. Für den finanziellen Ausgleich im Gesamtgefüge wird erreicht, dass der Beitrag von anderen Bereichen gesenkt werden kann. Hier wird ein Beitrag zur Gebührengerechtigkeit geleistet, da sich die direkten Nutzer der Entsorgungsmöglichkeiten auf den Wertstoffhöfen stärker an der Finanzierung beteiligen. Zusätzlich ist mit der Anhebung der Gebühr für die Selbstanlieferung ein ökologischer Lenkungseffekt verknüpft, da die bisherige Gebührenstruktur Anreize für die Selbstanlieferung gesetzt hat. Der somit erzeugte Individualverkehr wird abnehmen.

Insgesamt hält das Dienstleistungsangebot von A+B ausreichende Alternativen bereit, um auch in Zeiten erhöhter Bioabfallmengen adäquate Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. An dieser Stelle sei der Bioabfallsack, die Saisonbiotonne aber auch die Strauchwerkabfuhr genannt. All diese Dienstleistungen werden im Rahmen des Holsystems erbracht und erzeugen keinen zusätzlichen klimaschädlichen Individualverkehr.

Die Detailkalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Der Kreistag wird gebeten, der Satzungsänderung zuzustimmen.

 

Änderung der Abfallgebührensatzung

               

(Änderungen sind grau unterlegt)

 

 

§ 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

Neufassung Absatz 6 c)

 

Kompostwerk Hohenhameln-Mehrum

 

  • Selbstanlieferungen von gemischten Bioabfällen
    nativ organischer Herkunft92,00 €/Tonne
     
  • Strauchwerk bis 20 cm Durchmesser92,00 €/Tonne
     
  • Vergärbare Abfälle (die Auflistung der entsprechenden
    Abfallarten erfolgt in der Benutzungsordnung des
    Kompostwerkes in Mehrum)92,00 €/Tonne
     
  • Mindestgebühr bei Verwiegung von Abfällen (< 200 kg)14,00 €/Anlieferung
     
  • Kleinanlieferungen von Bioabfällen, z.B. PKW-Kofferraum
    oder Kombi (ohne Verwiegung)
    bis 0,5 cbm 5,00 €/Anlieferung
    > 0,5 bis 1,0 cbm10,00 €/Anlieferung
    > 1,0 bis 2,0 cbm20,00 €/Anlieferung

 

 

Neufassung Absatz 8

 

Kleinanlieferungen von Gartenabfall/Bioabfall sowie von Altholz
zu den Wertstoffhöfen (ohne Verwiegung)

  • bis 0,5 cbm 5,00 €/Anlieferung
    > 0,5 bis 1,0 cbm10,00 €/Anlieferung
    > 1,0 bis 2,0 cbm20,00 €/Anlieferung

 

Kleinanlieferungen von Bauschutt, maximal 1 Kubikmeter
(Pkw.Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung 7,00 €/Anlieferung

Anlieferung von Altpapier aus Gewerbebetrieben zum
Wertstoffhof, pro angefangener Kubikmeter 2,50 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung: 7. Änderung Abfallgebührensatzung (24 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation (956 KB)