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Vorlage - 2015/113  

Betreff: Satzung zur Festlegung der Schulbezirke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
22.07.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

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Durch die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, (NLSchB) ist der Landkreis Peine anlässlich einer dort erfolgten Prüfung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) darüber informiert worden, dass die NLSchB die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine mit sofortiger Wirkung nicht mehr anwenden wird. Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einer anderen, ähnlich gelagerten Angelegenheit, in welchem durch das Gericht festgestellt wurde, dass die NLSchB dann eine Satzung nicht anwenden darf, wenn in ihr wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird.

 

In der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine werden u.a. die städtischen Schulen nicht angeführt mit der Folge, dass es rechtlich Schülerinnen und Schülern (SuS) aus Peine freigestellt ist, welches Gymnasium sie besuchen wollen. Dies gilt für SuS z.B. aus Vechelde nicht, da für sie ein Schulbezirk festgelegt wurde. Hierdurch ist eine Ungleichbehandlung gegeben, die letztlich zur Nichtanwendung der hiesigen Satzung führt.

 

Die Nichtanwendung der Satzung hat zur Folge; dass davon ausgegangen wird, dass für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine keine Schulbezirke festgelegt wurden und es somit für SuS bei allen Schulformen eine freie Schulwahl für Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Peine gibt.

 

Die NLSchB hat dies in Ihren Schreiben an die Antragsteller von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 NSchG deutlich zum Ausdruck gebracht und ihnen mitgeteilt, dass es für den Besuch einer anderen als der bisher angenommenen zuständigen Schule keiner Ausnahmegenehmigung bedarf.

 

Von dieser neuen Situation ist bisher die Aueschule Wendeburg in drei und das Gymnasium Groß Ilsede in 5 Fällen betroffen. SuS, die nach der bisherigen Auffassung die genannten Schulen hätten besuchen müssen, haben sich für Schulen außerhalb des Landkreises Peine entschieden. Zwei weitere Anträge, die von der NLSchB mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls entsprechend beschieden werden, sind bereits bekannt. Es ist aufgrund tel. Anfragen von Eltern offenkundig, dass sich diese veränderte Situation recht schnell verbreitet, sodass damit gerechnet werden muss, dass noch weitere SuS sich umorientieren werden und Schulen außerhalb des Landkreises Peine besuchen wollen.

 

Um weitere Abwanderungen zu unterbinden, war es erforderlich, unverzüglich eine neue Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises zu erstellen. Die beigefügte Neufassung nimmt inhaltlich keine Veränderungen der vorhandenen Schulbezirke vor. In die Satzung wurden die städtischen Schulen aufgenommen, es wurde eine namentliche Anpassung aufgrund der Fusion der Gemeinden Ilsede und Lahstedt zu Ilsede vorgenommen und die Oberschule Aueschule wurde als Schulform aufgenommen. Die Satzung gibt damit ausschließlich die Situation wieder, wie sie seit Jahr und Tag so praktiziert wurde. Weitergehende Überlegungen, z.B. zur Aufhebung von Schulbezirken für bestimmte Schulformen, wurden nicht berücksichtigt, da es erforderlich ist, kurzfristig wieder eine rechtssichere Position zu erhalten und derartige Änderungen noch einen ausgiebigen Diskussionsprozess erfordern.

 

Ohne die Neufassung der Satzung würden SuS weiterhin die freie Wahl von Schulen innerhalb, aber auch außerhalb des Landkreises Peine besitzen.

 

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