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Vorlage - 2015/124  

Betreff: Produktbericht Stand 30.06.2015 für das Budget der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter), Gesundheit sowie der Fachbereichsleitung 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
28.09.2015 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Produktbericht_30_32_33_35_201506_einzeln  
Produktbericht_30_32_33_35_201506_gesamt  

 

 

Bericht über den Stand der Produkte

 

Nachstehend wird auf die gravierenden Abweichungen zwischen Planung und Jahresprognose eingegangen.

 

Im Teilhaushalt/Budget 3 für den Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit ist derzeit eine Budgetverbesserung von rund 0,5 Mio. € zu erwarten. Bezogen auf die Ausgaben macht diese aber gerade mal rund 0,3 % des Budgets aus, so dass hier in Anbetracht des Volumens noch eine relativ hohe Unsicherheit vorhanden ist.

Nachstehend wird über die Entwicklung der Produkte der Teilbudgets 30, 32, 33 und 35 berichtet. Zur Entwicklung des Teilbudgets 34 – Jugendamt – erfolgt ein Bericht im Jugendhilfeausschuss und zu den Teilbudgets 38 und 39 wird im Ausschuss für Bildung Kultur und Sport berichtet.

 

Der FD 32 – Soziales –  rechnete zum 30.06.2015 noch mit einer Überschreitung des Planbudgets um rund 0,8 Mio. €. Abweichend zu diesem Ergebnis ist mittlerweile allerdings von einer Unterschreitung des Planbudgets um rund 0,5 Mio. € auszugehen. Diese Verbesserung ist durch die mittlerweile erfolgte Auszahlung zusätzlicher Mittel von Land und Bund in Höhe von ca. 1,36 Mio. € für Flüchtlinge eingetreten. Sofern eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung verabschiedet wird, ist mit weiteren ca. 0,68 Mio. € zu rechnen. Die Unterschreitung des Planbudgets würde dann ca. 1,2 Mio. € betragen. Hierdurch konnten die geringeren Erstattungen im Quotalen System kompensiert werden (Stand: August 2015). Die gesetzten Qualitätsziele konnten größtenteils erreicht werden.

Beim Produkt 3111 – Hilfe zum Lebensunterhalt – ist mit einer Überschreitung des Planbudgets zu rechnen. Die Forderungsverluste werden sich voraussichtlich gegenüber der Planung nahezu verdoppeln (ca. 230.000 € statt geplanten 122.400 €), weil mit steigender Tendenz die Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzrecht zum Tragen kommt.

Beim Produkt 3113 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – wird mit einer Verbesserung von gut 1 % gegenüber dem Planbudget gerechnet.

Beim Produkt 3114 – Hilfen zur Gesundheit – ist das Ergebnis von den Krankenhilfemaßnahmen abhängig. Es sind derzeit keine kostenintensiven Maßnahmen bekannt. Momentan ist mit einer geringen Budgetverbesserung zu rechnen.

Beim Produkt 3116 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – entspricht das voraussichtliche Ergebnis der Planung.

Beim Produkt 3117 – Zahlungen Quotales System – ist mit einer Überschreitung des Planbudgets in Höhe von ca. 1,1 Mio. € zu rechnen, da die Abschläge des Landes den erwarteten Leistungsausgaben angepasst wurden.

 

 

 

 

Beim Produkt 3130 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wird es voraussichtlich zu einer merklichen Unterschreitung des Planbudgets kommen (Begründung siehe FD 32 – Soziales). Der in der Vergangenheit entstandene Fehlbetrag wird dadurch jedoch nicht wesentlich reduziert.

Beim Produkt 3470 – Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG – tritt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Planbudget ein, da die Bundeserstattungen nicht mehr komplett im FD 33 gebucht sondern sachgerecht auf die Fachdienste 32 und 33 verteilt werden.

 

Im FD 33 – Jobcenter – wird mit einer Unterschreitung des Planbudgets in Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio.  € gerechnet (-21,7%).

Im Produkt 3121 – Leistungen für Unterkunft und Heizung – wird eine Verbesserung  in Höhe von 2,2 Mio. € erwartet (-16,8%).

Die Fallzahlentwicklung (Anzahl Bedarfsgemeinschaften) liegt erfreulicherweise um fast 300 Fälle unter der Planung. Allein diese Entwicklung hat für den Haushalt des Landkreises Peine eine Einsparung von knapp 1 Mio. €/Jahr zur Folge. Gründe dafür sind u.a. der günstige Arbeitsmarkt, sprich die Aufnahmebereitschaft des Marktes auch für Menschen mit Einschränkungen, gute Vermittlungsquoten der Anbieter arbeitsmarktpolitischer Integrationsmaßnahmen und die erfolgreiche Vermittlung des Jobcenters. Auch Vermittlungen, die mit dem SGB II nicht unmittelbar zu tun haben, wirken sich durch geringere SGB II-Zugänge im Jobcenter positiv aus.

Grund für die hohe Unterschreitung ist zudem die günstige Kostenentwicklung der Mieten, der Nebenkosten und insbesondere der Energiepreise. Die seit 2 Jahren relativ milden Winter und damit einhergehend ein geringerer Heizbedarf haben ebenfalls zu der außergewöhnlich guten Prognose beigetragen. Bei seiner jährlichen Haushaltsplanung muss das Jobcenter von langjährigen Entwicklungen und Tendenzen ausgehen, die „normale“ Wetterlagen und Miet- und Energiepreissteigerungsraten beinhalten. Die Entwicklung der letzten Jahre kann nicht Maßstab für die Haushaltsplanung sein. Andernfalls würde es bei einem eher „üblichen“ Verlauf unweigerlich zu hohen negativen Abweichungen kommen, bis hin zu ggf. mehreren Millionen € Verschlechterung für das Jahresergebnis des Landkreises Peine.

Auch die kontinuierliche Qualitätsentwicklung im Bereich der ALG II-Sachbearbeitung hat zu der Ergebnisverbesserung beigetragen. Seitens des Jobcenters wird konstant in die Bereiche Einarbeitung, Aus- und Fortbildung (u.a. spezielle Fortbildungen im Bereich Miet- und Nebenkostenrecht), Prüfverfahren sowie Optimierung von Arbeitsabläufen investiert.

Dieses alles trägt zu den weiteren rd. 1,2 Mio. € Budgetverbesserung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bei.

 

 

 

 

 

 

 

Beim Produkt 3123 – einmalige Beihilfen – wird hingegen eine Überschreitung des Planbudgets erwartet und das Produktziel um voraussichtlich rd. 40 Tsd. € (+ 12,5%) verfehlt.  Die Fallzahlen (Einzelanträge) sind gegenüber den Planmengen im bisherigen Jahresverlauf deutlich gestiegen. Ein Grund dafür ist die im Laufe des Jahres 2015 kontinuierlich steigende Anzahl von Flüchtlingen, soweit Ansprüche nach dem SGB II bestehen. Für diesen Personenkreis müssen sowohl eine angemessene Wohnungserstausstattung als auch Bekleidung als Pflichtleistungen aus kommunalen SGB II-Mitteln finanziert werden. In 2016 wird mit einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen gerechnet und daher der Planansatz bei diesem Produkt voraussichtlich erhöht werden.

Bei dem Produkt 3126 – Leistungen für Bildung und Teilhabe – ergibt sich per 30.06.2015 ein auf den ersten Blick für das Jahr 2015 vorhandene „Überschussprognose“ in Höhe von rd. 200 Tsd. €. Tatsächlich handelt es sich um ein zu 100% vom Bund finanziertes Produkt, das die Leistungsausgaben für Bildung und Teilhabe (BuT) sowie die Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) für die Bearbeitung der BuT-Leistungen beinhaltet.

Dass dieses Produkt nicht mit „0 €“ dargestellt werden kann, liegt an der unterschiedlichen Buchungssystematik von Bund und Kommunen. Dieses gilt es wie folgt zu erläutern:

Die BuT-Leistungsausgaben werden spitz mit dem Bund abgerechnet. Dieses geschieht zunächst in Form monatlicher Abschläge und erfolgt nachträglich im Rahmen der Jahresschlussrechnung.

Die BuT-Verwaltungsaufwendungen werden andererseits pauschal finanziert. Dieses erfolgt über die aus diesem Grund um 1,2% erhöhte Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft. Die Bundeserstattungen für die BuT-Verwaltung waren bis 2014 nicht als Erträge bei dem Produkt BuT auszuweisen, sondern bei dem Produkt KdU. Seit 2015 muss die BuT-Verwaltungskostenerstattung nunmehr als „Ertrag“ dem BuT-Produkt zugeordnet werden. Die BuT-Verwaltungskostenpauschale des Bundes beinhaltet außer Personal- auch Sach- und Gemeinkostenpauschalen. Gemeinkosten „interner Dienstleister“ z.B. Personalverwaltung, Kreiskasse, Kämmerei etc., werden im Kreishaushalt nicht im Rahmen einer Kosten- und Leistungsrechnung im BuT-Produkt als „interne Leistungsverrechnungen“ (ILV) gebucht. ILV werden im Kreishaushalt nur bei „kostenrechnenden Einrichtungen“ gebucht, zu denen das Jobcenter nicht zählt. Somit enthält dieses Produkt Erstattungen für Aufwendungen, die in anderen Produkten des Kreishaushaltes enthalten sind.

Der ausgewiesene Überschussbetrag wird sich um rd. 170 Tsd. € auf ca. 30 Tsd. € verringern, da die Personalkosten der in der BuT-Stelle eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erst nach dem 30.06.2015 umgebucht und damit dem BuT-Produkt zugeordnet wurden.

 

 

 

 

 

 

Auch im Produkt 3129 – Verwaltung Arbeitslosengeld II – wird der per 30.06.2015 in Höhe von rd. 100 Tsd. € ausgewiesene Zuschussbedarf am Jahresende um ca. 170 Tsd. € geringer ausfallen bzw. damit ein „Überschuss“ in Höhe von rd. 70 Tsd. € entstehen. Grund für die Änderung der Prognose gegenüber dem dargestellten Betrag ist die haushaltsrechtliche Personalkostenneuzuordnung beim Produkt 3126 – BuT – (siehe dort), die sich auch auf das Produkt „Verwaltung“ auswirkt.

Dass bei diesem Produkt ein „Überschuss“ ausgewiesen wird, obwohl der kommunale Finanzierungsanteil für das Jobcenter 15,2% (über 1 Mio. €/Jahr) beträgt, hängt mit den ebenfalls nicht ausgewiesenen „Internen Leistungsverrechnungen“ zusammen (siehe dazu ebenfalls die Erläuterungen beim Produkt BuT).

Ursache des gegenüber der Planung geringeren Zuschussbedarfs sind, wie in den Vorjahren, vorübergehende Stellenvakanzen infolge von Krankheit bzw. Stellenwechsel. Im Jahresdurchschnitt waren bisher im Jobcenter mtl. ca. 5-6 Planstellen unbesetzt. Eine gegenüber den Vorjahren leicht stabilere Personalsituation konnte erreicht werden. Beigetragen haben hierzu u.a. die gesunkenen Fallzahlen, da es weniger Bearbeitungsfälle die Situation erleichtern helfen, nicht besetzte Arbeitsplätze übergangsweise quasi aufzufangen und neue Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gut einzuarbeiten.

Im Jahr 2015 haben bisher 14 neue Kollegen/Kolleginnen neu ihren Dienst im Jobcenter begonnen, davon 11 Kollegen/Kolleginnen im Bereich der ALG II-Sachbearbeitung in Folge des Weggangs von Mitarbeiter/Mitarbeiterinneninnen.

 

Im Budget des FD 35 – Gesundheitsamt – wird eine geringfügige Verbesserung in Höhe von rund 43.500 € erwartet. Die Personalkosten fallen zwar etwas höher aus als geplant, dafür kann voraussichtlich an den Sachkosten gespart werden. Gleichzeitig werden höhere Einnahmen erwartet. Die Leistungsentwicklung liegt im Rahmen der erwarteten Fallzahlen. Die Produktziele werden voraussichtlich alle erreicht.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Produktbericht_30_32_33_35_201506_einzeln (231 KB)      
Anlage 2 2 Produktbericht_30_32_33_35_201506_gesamt (116 KB)