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Vorlage - 2015/131  

Betreff: Antragstellung im Rahmen des Programms „Bildung integriert“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kreisvolkshochschule Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
17.09.2015 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zurückgestellt   
Kreisausschuss
Kreisausschuss

Sachverhalt
Anlage/n

Im Februar dieses Jahres hat das Bildungsbüro Peine seine Arbeit in neuer und personell erweiterter Aufstellung aufgenommen. In den Ilseder Büros arbeiten seitdem Leiterin, Bildungskoordinatorin sowie Verwaltungsfachkraft mit jeweils halber Stelle für die Belange der kommunalen Bildungsfragen.

 

Auftrag des Bildungsbüros ist die Initiierung und Organisation von Netzwerken mit Akteuren der Bildungsarbeit (entlang der gesamten Bildungsbiographie) sowie die Beteiligung an bereits bestehenden Gremien und Arbeitsgruppen. Eine weitere Aufgabe besteht in der Bestandsaufnahme von Anbietern und Angeboten im Bildungsbereich. Zur Förderung der Transparenz gehört hierzu die Information der Öffentlichkeit durch eine Homepage, Pressearbeit und einen Newsletter. Ein Hauptziel der Arbeit des Bildungsbüros ist es, Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung des Bildungsangebotes zu geben. Dies ist nur auf Grundlage einer datenbasierten Bildungsberichterstattung sinnvoll, da nur auf Basis belastbarer Fakten effiziente und entsprechend der kommunalen Gegebenheiten passgenaue Vorschläge, Projekte oder Strategien entwickelt werden können.

 

Über Fördergelder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ ist es ab 2016 möglich, die Arbeit des Bildungsbüros in den kommenden drei Jahren um die Installierung eines datenbasierten Bildungsmanagements inklusive eines kommunalen Bildungsmonitoring im Landkreis Peine zu erweitern. Arbeitsinhalte wären vor allem der strukturierte Ausbau der Datenbasis für die kontinuierliche Bildungsberichterstattung sowie die Sicherung von Netzwerken durch die verbindliche Kooperation aller Schlüsselakteure zur Optimierung der Bildungsinfrastruktur und Bildungsberatung im Landkreis Peine.

 

Für den Landkreis Peine ergeben sich hierdurch folgende Vorteile:

      Bildungspolitische Entscheidungen können datenbasiert und damit zielgenau getroffen werden (Erstellung politischer Entscheidungspapiere, vertiefende thematische Analysen je nach Fragestellung).

      Entwicklungen, erfolgreich eingesetzte Maßnahmen, aber auch mögliche Problemfelder können rasch erkannt und identifiziert werden.

      Vorhandene Mittel können besonders effizient eingesetzt und ihre Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.

      Die Angebots- und Beratungsstrukturen im Bildungsbereich werden transparenter gestaltet und besser vernetzt.

      Beleuchtung von Entwicklungen bei Bildungsübergängen: Kindergarten → Schule, Grundschule → weiterführende Schule, Schulabgangsuntersuchung.

      Entlastung anderer Fachdienste durch Verwaltung und Auswertung von Daten, die an Schnittstellen zu Bildungsfragen liegen.

      Angebotsstrukturen können durch Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger qualitativ und quantitativ verbessert, d. h. passgenauer gestaltet werden.

      Langfristig stärkt dies den Standort (Bildung als Standortfaktor für Familien und Unternehmen), sorgt für die (Weiter-) Qualifizierung der Fachkräfte und sichert die Wettbewerbsfähigkeit.

 

Die Antragsfrist für die Fördermittel des Bundesprogramms „Bildung integriert“ endet am
31. Oktober 2015. Im Falle einer Fördermittelzusage wäre eine Aufstockung im Bildungsbüro um zwei halbe zu 50% geförderte Personalstellen erforderlich.

 

Der Förderantrag umfasst neben den Personalkosten auch Reisekosten sowie eine Software-Lösung für die konzentrierte Datenverwaltung und –auswertung. Die Zuschusshöhe beträgt 50 %, so dass die Kofinanzierung aus Eigenmitteln erbracht werden muss.

 

Konkret würde dies die Bereitstellung folgender Finanzmittel durch den Landkreis Peine bedeuten:

a) Personalkosten:

  • 50 % der Personalkosten (E 11) einer halben Stelle für das Bildungsmanagement; aufgrund des passenden Stellenprofils könnte hier eine Aufstockung der Leitungsstelle auf eine Stelle erfolgen              
  • 50 % der Personalkosten (E 11/S 17) einer halben Stelle für das Bildungsmonitoring             

Summe:            30.000 € / Jahr                                                       

b) Sachkosten:

  • 50 % der Fahrt- und Software-Kosten sowie weitere Sachkosten             

Summe:   5.000 € / Jahr

Es fallen somit Finanzmittel in Höhe von 35.000 € jährlich an.

 

 

 

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