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Vorlage - 2015/140  

Betreff: Anerkennung der sikida gGmbH als freier Träger
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.09.2015 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die sikida Kinderbetreuung gGmbH wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß                     § 75 SGB VIII anerkannt.

 


Am 13.11.2013 stellte die sikida gGmbH einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Dieser Antrag wurde nach Vorlage sämtlicher Unterlagen abschließend auf Grundlage des § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 14 Nds. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Nds. AG KJHG) unter Hinzuziehung der Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 geprüft.

 

Vertreten wird die gemeinnützige Gesellschaft durch die Geschäftsführer Marc Siegel und Siegfried Dastig.

 

Seit der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft im Jahr 2011 ist diese auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII tätig und betreibt eine Kinderkrippe.

 

Das Niedersächsische Kultusministerium, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, Fachdienst Braunschweig, hat mit Bescheid vom 01.03.2011 (Gültigkeit ab 01.03.2011 für eine Kinderkrippe mit 12 Kindern) eine gültige Betriebserlaubnis erteilt.

 

Die im Handelsregister eingetragene sikida gGmbH (Amtsgericht Hildesheim B202465)

ist vom Finanzamt Peine als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden (Steuernummer: 38/202/07009).

 

Die nach § 75 SGB VIII für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt. Die entsprechenden Nachweise liegen der Verwaltung des Jugendamtes vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der sikida gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

 

Die sikida gGmbH, Virchowstr. 8c, 31226 Peine erlangt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Abs. 1 nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 14 Nds. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Nds. AG KJHG).