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Vorlage - 2015/146  

Betreff: Zweiter Sachstandsbericht über die Flüchtlingsarbeit im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
28.09.2015 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Am 28.05.2015 wurde dem AGAS ein aktueller Sachstandsbericht über die Flüchtlingsarbeit im Landkreis Peine vorgelegt. Darin enthalten waren die damals eingeleiteten (Integrations)Maßnahmen:

 

  • Den Gemeinden werden die Kosten für eine ½ Sozialarbeiter/innenstelle erstattet, die Gemeinde Ilsede erhält eine Kostenerstattung für eine ¾ Stelle, die Stadt Peine für                   2 Stellen.
  • Durch die Kreisvolkshochschule werden die Sozialarbeiter/innen in ihrer Arbeit pädagogisch und supervisorisch begleitet.
  • Durch die KVHS und den Caritasverband werden dezentral niederschwellige Sprachkurse (Grundkurse) für die Flüchtlinge angeboten.
  • Der Einsatz der Kulturdolmetscher/innen, angesiedelt bei der Caritas, wird vom Landkreis finanziert.
  • Für den Aufbau ehrenamtlicher Arbeit erhalten die Gemeinden jeweils eine Pauschale in Höhe von 5.000 €, die Stadt Peine von 10.000 €.
  • Runde Tische auf Kreis- und Gemeindeebene werden initiiert. Im Landkreis, bei der Stadt, in den Gemeinden Ilsede, Lengede, Hohenhameln und Wendeburg bestehen diese Runden Tische bereits.

 

Zwischenzeitlich hinzugekommen als weitere Maßnahmen sind

 

  •      Die Aufstockung der Beratungsstelle der Caritas um eine ½ Stelle.
  • Die Aufstockung der Jugendwerkstätten der Caritas und der Labora um jeweils sechs jugendliche Flüchtlinge.

 

Besonderes Augenmerk wird der Landkreis in den nächsten Wochen und Monaten richten auf die  4 – 5 jährigen und deren Kindertagesstättenbesuch, um über den Erwerb der deutschen Sprache gute Voraussetzungen für deren Besuch der Grundschule zu schaffen. Ferner werden die 18 – 25 jährigen eingeladen, um deren Qualifikationsprofile festzustellen mit dem Ziel, zum einen daraus Fördermaßnahmen abzuleiten und zum anderen, um über Gespräche mit Handwerk, Wirtschaft und Agentur für Arbeit Wege der direkten Arbeitsintegration zu finden.

 

Stand August 2015 halten sich im Landkreis Peine 824 Asylbewerber und Asylbewerberinnen auf, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Bis Januar 2016 werden dem Landkreis weitere 911 Personen zugewiesen. Die Aufteilung auf die Gemeinden ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

AUG
2015*

JAN 2016**

Insgesamt

Landkreis Peine

340

340

355

516

592

824

911

1.735

Edemissen

5

8

18

28

40

64

86

150

Hohenhameln

28

32

25

46

60

59

63

122

Ilsede (Lahstedt)

64

71

67

82

88

122

149

271

Lengede

6

13

23

28

35

68

89

157

Peine

219

199

196

258

276

397

339

736

Vechelde

4

5

10

44

64

66

114

180

Wendeburg

14

12

16

30

29

48

71

119

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  *) Stand: 03.08.2015 (eigene Auswertung) **) Zuweisung gem. Schreiben vom 08.09.2015 Landesaufnahmebehörde)

 

Bis Januar 2016 liegen die Zahlen vor, es ist allerdings davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2016 es zu einer weiteren Zunahme der Flüchtlinge im Landkreis Peine kommt. Vordringliches Problem ist daher die Unterbringung der Flüchtlinge. Stadt, Gemeinden und Landkreis sind darüber im Gespräch wie weiterer Wohnraum geschaffen werden kann.

 

Erforderlich wird eine Verstärkung der bisher schon eingeleiteten Integrationsmaßnahmen sein, d.h. Aufstockung der Sozialarbeiterstellen, Fortsetzung und Vertiefung der Sprachkurse, weitere arbeitsintegrierende Maßnahmen, Verstetigung der runden Tische, Bündelung der ehrenamtlichen Arbeit etc. Auch die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt den Landkreis vor große Herausforderungen, denn die Kapazitäten sind erschöpft und es kommen an dieser Stelle möglicherweise Ausgaben in Millionenhöhe auf den Landkreis zu.

 

Finanzielle Unterstützung für die Maßnahmen ist bei den Sprachkursen zu erwarten. Das Land hat dafür 5 Mill. € in den Haushalt eingestellt. Ferner haben das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie die Bundesagentur für Arbeit ein Projekt: „Handwerkliche  Ausbildung für Flüchtlinge und Asylsuchende“ aufgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Mittel zur Integration von Arbeit für Flüchtlinge zur Verfügung. In welchem Umfang sich das auf den Landkreis Peine auswirkt, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Landkreis Peine wird da, wo immer möglich, auf Projekte und Mittel von Bund und Land zugreifen.

 

Mit Blick auf den Haushalt des Landkreis Peine ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage der Bedarf an Personal und finanziellen Mitteln noch zu großen Teilen spekulativ. Der Bund stellt 2016 3 Mrd. € für die Kommunen zur Verfügung, diese schlagen sich mit etwa 3 Mill. € im Haushalt des Landkreises nieder. Ob darüber hinaus - angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen – weitere Mittel fließen, ist zur Zeit nicht sicher. Festgestellt werden kann, dass diese 3 Mrd. auf Bundesebene bei weitem nicht auskömmlich sind. Das Land Niedersachsen zahlt nach wie vor eine Pauschale von 6.195 € pro Flüchtling und Jahr. Diese Pauschale wird bezogen auf die Flüchtlingszahlen (den Mittelwert) des vorvergangenen Jahres gezahlt.

 

Die folgende Graphik zeigt die Entwicklung der Flüchtlingszahlen von 2010 bis 2016 und die Zahl der leistungsberechtigten Personen, die für die Erstattung des Landes zugrunde gelegt wird. Die Graphik macht deutlich, dass die Schere zwischen den tatsächlich leistungsberechtigten und den für die Erstattung herangezogenen Personen auseinandergeht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über die Kostenpauschale hinaus hat das Land für 2015 40 Millionen und der Bund eine Milliarde zur Verfügung gestellt und das Land hat 180 Millionen, die für 2016 zur Verfügung stehen sollten, auf 2015 vorgezogen. Bisher ist davon ein Betrag von 1.3 Mill € beim Landkreis eingegangen. Ohne die vorgezogenen Mittel wird eine Summe von 680.000 € für 2015 noch erwartet. Durch diese „Einmalzahlungen“ geht die Schere zwischen Aufwendungen und Erträgen ein Stück zu. Aus kommunaler Sicht wünschenswert wäre statt der Einmalzahlungen eine Dynamisierung der Kostenpauschale. Denn es ist völlig unbestritten, dass die 6.195 € nicht auskömmlich sind und auf mindestens 10.000 € erhöht werden müssten.

 

Zu erwähnen ist, dass auch die Gemeinden ihre Aufwendungen für die Flüchtlingsarbeit gegenüber dem Landkreis geltend machen. Darüber kann allerdings erst entschieden werden, wenn die finanziellen Eckdaten feststehen.

 

Die folgende Graphik zeigt noch mal, wie Aufwand und Erträge in 2016 auseinanderzugehen drohen, wenn der Bund seine 3 Mrd. nicht aufstockt. Vom Land liegen bisher noch keine verbindlichen Zahlen für den Haushalt 2016 vor; erst wenn Bund und Land ihre Haushalte auf den Weg gebracht haben, lässt sich der Haushalt des Landkreises Peine an dieser Stelle seriös planen.